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Tarifvertrag für Pädagogische
Mitarbeiterinnen und Horterzieherinnen: Landesregierung bietet Gewerkschaften
konkrete Tarifgespräche an

08.05.2003, Magdeburg – 21

  • Ministerium der Finanzen

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 021/03

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen -

Pressemitteilung Nr.: 021/03

 

 

 

Magdeburg, den 8. Mai 2003

 

 

 

 

 

Tarifvertrag für Pädagogische

Mitarbeiterinnen und Horterzieherinnen: Landesregierung bietet Gewerkschaften

konkrete Tarifgespräche an

 

 

 

Wegen des

auslaufenden Tarifvertrages für die Horterzieherinnen und die Pädagogischen

Mitarbeiterinnen des Landes Sachsen-Anhalt hat die Landesregierung, vertreten

durch das für Tariffragen zuständige Finanzministerium sowie das Kultusministerium,

am 7. Mai 2003 mit den Gewerkschaften ein weiteres informelles Gespräch über

eine mögliche Nachfolgelösung geführt.

Im Ergebnis dieses Termins hat die Landesregierung den Gewerkschaften die

Aufnahme konkreter Tarifverhandlungen am 15. Mai des Jahres angeboten. Sie verknüpft

damit die Erwartung, dass ein konstruktiver Gesprächsverlauf möglichst in den

Abschluss eines Tarifvertrages für diese Personengruppe mündet.

Die Schwierigkeit der Situation, so der verhandlungsführende Finanzstaatssekretär

Ulrich Koehler, bestehe nicht allein in der prekären Haushaltssituation des

Landes Sachsen-Anhalt, der man auch in diesem Fall Rechnung tragen müsse. Auch

die fachlich qualifizierte Bestimmung des Bedarfs und des Beschäftigungsumfangs

müsse schulformbezogen zu Grunde gelegt werden. Verschärfend wirke sich auch

der dramatische Schülerrückgang aus. Falls es zu keiner Einigung komme, so

Koehler vorsorglich, seien als letzte Möglichkeit auch betriebsbedingte

Kündigungen nicht gänzlich auszuschließen.

Pädagogische Mitarbeiterinnen werden überwiegend in der Grundschule und

Sonderschule eingesetzt, in einem geringen Umfang auch in Schulen mit besonderer

sozialpädagogischer Aufgabenstellung sowie in Gesamtschulen und Internaten von

Gymnasien. Aus der jeweiligen Aufgabenstellung ergibt sich eine unterschiedliche

schulformbezogene Bedarfssituation. Im Rahmen der Grundschule mit verlässlichen

Öffnungszeiten beispielsweise können Pädagogische Mitarbeiterinnen nicht volle

40 Stunden, sondern maximal 31 Stunden pro Woche sinnvoll eingesetzt werden. In

diesen Zeitraum ist bereits die sogenannte Ferienumlage eingerechnet. Die verlässlichen

Zeiten umfassen einen Rahmen von 5,5 Stunden täglich, das sind 27,5 Stunden in

der Woche. Hinzu kommt ein Zeitanteil von 3,5 Stunden pro Woche für

flankierende Aufgaben wie Vor- und Nachbereitung, Elterngespräche, Teilnahme an

Konferenzen etc.. Das heißt in der Folge, dass es sich auch aus

personalwirtschaftlicher Sicht sinnvoller darstellt, wegen besserer Einsatz-

und Vertretungsmöglichkeiten eine möglichst hohe Anzahl von Pädagogischen

Mitarbeiterinnen mit niedrigerer Stundenzahl zu beschäftigen, als weniger

Kräften eine Vollbeschäftigung anzubieten.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

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