Tarifvertrag für Pädagogische
Mitarbeiterinnen und Horterzieherinnen: Landesregierung bietet Gewerkschaften
konkrete Tarifgespräche an
08.05.2003, Magdeburg – 21
- Ministerium der Finanzen
Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 021/03
Ministerium der Finanzen -
Pressemitteilung Nr.: 021/03
Magdeburg, den 8. Mai 2003
Tarifvertrag für Pädagogische
Mitarbeiterinnen und Horterzieherinnen: Landesregierung bietet Gewerkschaften
konkrete Tarifgespräche an
Wegen des
auslaufenden Tarifvertrages für die Horterzieherinnen und die Pädagogischen
Mitarbeiterinnen des Landes Sachsen-Anhalt hat die Landesregierung, vertreten
durch das für Tariffragen zuständige Finanzministerium sowie das Kultusministerium,
am 7. Mai 2003 mit den Gewerkschaften ein weiteres informelles Gespräch über
eine mögliche Nachfolgelösung geführt.
Im Ergebnis dieses Termins hat die Landesregierung den Gewerkschaften die
Aufnahme konkreter Tarifverhandlungen am 15. Mai des Jahres angeboten. Sie verknüpft
damit die Erwartung, dass ein konstruktiver Gesprächsverlauf möglichst in den
Abschluss eines Tarifvertrages für diese Personengruppe mündet.
Die Schwierigkeit der Situation, so der verhandlungsführende Finanzstaatssekretär
Ulrich Koehler, bestehe nicht allein in der prekären Haushaltssituation des
Landes Sachsen-Anhalt, der man auch in diesem Fall Rechnung tragen müsse. Auch
die fachlich qualifizierte Bestimmung des Bedarfs und des Beschäftigungsumfangs
müsse schulformbezogen zu Grunde gelegt werden. Verschärfend wirke sich auch
der dramatische Schülerrückgang aus. Falls es zu keiner Einigung komme, so
Koehler vorsorglich, seien als letzte Möglichkeit auch betriebsbedingte
Kündigungen nicht gänzlich auszuschließen.
Pädagogische Mitarbeiterinnen werden überwiegend in der Grundschule und
Sonderschule eingesetzt, in einem geringen Umfang auch in Schulen mit besonderer
sozialpädagogischer Aufgabenstellung sowie in Gesamtschulen und Internaten von
Gymnasien. Aus der jeweiligen Aufgabenstellung ergibt sich eine unterschiedliche
schulformbezogene Bedarfssituation. Im Rahmen der Grundschule mit verlässlichen
Öffnungszeiten beispielsweise können Pädagogische Mitarbeiterinnen nicht volle
40 Stunden, sondern maximal 31 Stunden pro Woche sinnvoll eingesetzt werden. In
diesen Zeitraum ist bereits die sogenannte Ferienumlage eingerechnet. Die verlässlichen
Zeiten umfassen einen Rahmen von 5,5 Stunden täglich, das sind 27,5 Stunden in
der Woche. Hinzu kommt ein Zeitanteil von 3,5 Stunden pro Woche für
flankierende Aufgaben wie Vor- und Nachbereitung, Elterngespräche, Teilnahme an
Konferenzen etc.. Das heißt in der Folge, dass es sich auch aus
personalwirtschaftlicher Sicht sinnvoller darstellt, wegen besserer Einsatz-
und Vertretungsmöglichkeiten eine möglichst hohe Anzahl von Pädagogischen
Mitarbeiterinnen mit niedrigerer Stundenzahl zu beschäftigen, als weniger
Kräften eine Vollbeschäftigung anzubieten.
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