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Landesregierung will Informationspflicht bei
Betriebsübergangen erleichtern ? Bundesratsinitiative beschlossen

15.04.2003, Magdeburg – 180

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 180/03

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 180/03

 

 

 

Magdeburg, den 15. April 2003

 

 

 

Landesregierung will Informationspflicht bei

Betriebsübergangen erleichtern ¿ Bundesratsinitiative beschlossen

 

Sachsen-Anhalts

Landesregierung will die Informationspflicht bei Betriebsübergangen

(Inhaberwechsel) vereinfachen und strebt eine entsprechende

Bundesratsinitiative an. Mit der Initiative, die am heutigen Dienstag vom Kabinett

beschlossen wurde, sollen die im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 613 a) festgeschriebenen

Informationspflichten der Arbeitgeber im Falle eines Betriebsübergangs dem

EU-Recht angepasst werden, sagte Justizminister Curt Becker.

 

Laut

EU-Recht reicht es, wenn die Arbeitnehmervertretung über den Betriebsübergang

und die damit verbundenen arbeitsrechtlichen Fragen unterrichtet wird. Laut

bundesdeutschem Recht muss jeder betroffene Arbeitnehmer schriftlich informiert

werden. Im Falle einer unrichtigen oder unvollständigen Information entstehe

ein unbefristetes Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers gegen den Übergang seines

Arbeitsverhältnisses, fügte der Justizminister hinzu. ¿Für viele insbesondere

kleinere und mittlere Unternehmen ergeben sich dadurch unkalkulierbare

Risiken¿, betonte er.

 

Nach

Einschätzung der Landesregierung sei diese Überregulierung durch den

Bundesgesetzgeber ein Standortnachteil innerhalb der Europäischen Gemeinschaft.

Die Initiative sei ein Schritt für mehr Rechtssicherheit für alle Beteiligten

eines Betriebsübergangs. ¿Der Übergang kann insgesamt schneller vollzogen werden¿,

betonte Becker. Dies diene der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft.

¿Unternehmensstrukturen werden den Markterfordernissen angepasst¿, sagte Becker

weiter. Wirtschaftlich notwendige Prozesse dürften nicht durch

Überregulierungen im Arbeitsrecht behindert werden.

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei

des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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