Landesregierung will Informationspflicht bei
Betriebsübergangen erleichtern ? Bundesratsinitiative beschlossen
15.04.2003, Magdeburg – 180
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 180/03
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 180/03
Magdeburg, den 15. April 2003
Landesregierung will Informationspflicht bei
Betriebsübergangen erleichtern ¿ Bundesratsinitiative beschlossen
Sachsen-Anhalts
Landesregierung will die Informationspflicht bei Betriebsübergangen
(Inhaberwechsel) vereinfachen und strebt eine entsprechende
Bundesratsinitiative an. Mit der Initiative, die am heutigen Dienstag vom Kabinett
beschlossen wurde, sollen die im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 613 a) festgeschriebenen
Informationspflichten der Arbeitgeber im Falle eines Betriebsübergangs dem
EU-Recht angepasst werden, sagte Justizminister Curt Becker.
Laut
EU-Recht reicht es, wenn die Arbeitnehmervertretung über den Betriebsübergang
und die damit verbundenen arbeitsrechtlichen Fragen unterrichtet wird. Laut
bundesdeutschem Recht muss jeder betroffene Arbeitnehmer schriftlich informiert
werden. Im Falle einer unrichtigen oder unvollständigen Information entstehe
ein unbefristetes Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers gegen den Übergang seines
Arbeitsverhältnisses, fügte der Justizminister hinzu. ¿Für viele insbesondere
kleinere und mittlere Unternehmen ergeben sich dadurch unkalkulierbare
Risiken¿, betonte er.
Nach
Einschätzung der Landesregierung sei diese Überregulierung durch den
Bundesgesetzgeber ein Standortnachteil innerhalb der Europäischen Gemeinschaft.
Die Initiative sei ein Schritt für mehr Rechtssicherheit für alle Beteiligten
eines Betriebsübergangs. ¿Der Übergang kann insgesamt schneller vollzogen werden¿,
betonte Becker. Dies diene der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft.
¿Unternehmensstrukturen werden den Markterfordernissen angepasst¿, sagte Becker
weiter. Wirtschaftlich notwendige Prozesse dürften nicht durch
Überregulierungen im Arbeitsrecht behindert werden.
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