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Sachsen-Anhalt startet Bundesratsinitiative
für steuerliche Erleichterungen bei Mittelstand und Handwerk

01.04.2003, Magdeburg – 162

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 162/03

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 162/03

 

 

 

Magdeburg, den 1. April 2003

 

 

 

Sachsen-Anhalt startet Bundesratsinitiative

für steuerliche Erleichterungen bei Mittelstand und Handwerk

 

Die Landesregierung hat in ihrer heutigen

Kabinettssitzung beschlossen, noch im April einen Gesetzesantrag für eine

gerechtere Besteuerung kleiner und mittlerer Unternehmen in den Bundesrat

einzubringen. Damit setzt sie eine Festlegung der Koalitionsvereinbarung um,

eine gerechtere Besteuerung der Umsätze kleiner und mittlerer Unternehmen zu

erreichen. Der Entwurf des Finanzministeriums sieht vor, dass bundesweit

Unternehmen mit einem Jahresbruttoumsatz von bis zu 2,5 Mio. Euro die

Umsatzsteuer erst dann an das Finanzamt abführen müssen, wenn die jeweiligen

Rechnungen auch bezahlt worden sind.

 

Nach geltendem Recht müssen alle Unternehmer

in den neuen Ländern mit einem Jahresumsatz über 500.000 EURO (in den

alten Bundesländern sind es sogar nur 125.000 EURO) die Steuer unabhängig

davon abführen, ob ihre Vertragspartner ihren Zahlungsverpflichtungen nachgekommen

sind.

 

Finanzminister Prof. Dr. Karl-Heinz Paqué

betonte: ¿Mit dieser Bundesratsinitiative will die Landesregierung erreichen,

dass die mittelständischen Betriebe in ganz Deutschland entlastet werden. Diese

können wegen der häufig schlechten Eigenkapitalausstattung sowie geringer Liquiditätsreserven

schnell in ihrer Existenz bedroht werden, wenn Forderungen nicht fristgerecht

realisiert werden. Die steigende Anzahl der gerichtlichen Verfahren gegen säumige

Schuldner, besonders in neuen Bundesländern, bestätigt leider diesen Trend. Wir

wollen deshalb das Umsatzsteuergesetz so modifizieren, dass die kleinen und

mittleren Unternehmer die Umsatzsteuer erst dann abzuführen haben, wenn sie

ihrerseits ihr Geld erhalten haben. Dies wird für viele Firmen eine

Verbesserung ihrer Liquidität darstellen und helfen, Insolvenzen in Folge

schlechter Zahlungsmoral zu vermeiden.¿

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Hegelstraße 42

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Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de