Kabinett verabschiedet Entwurf für neues
Juristenausbildungsgesetz
01.04.2003, Magdeburg – 154
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 154/03
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 154/03
Magdeburg, den 1. April 2003
Kabinett verabschiedet Entwurf für neues
Juristenausbildungsgesetz
Sachsen-Anhalts Landesregierung hat den Weg für eine
neue Juristenausbildung geebnet und einem vom Justizministerium erarbeiteten Entwurf
eines neuen Juristenausbildungsgesetzes (JAG) zugestimmt. Zuvor hatte ein umfangreiches
Anhörungsverfahren stattgefunden. Der Entwurf wird nun umgehend dem Landtag zur
weiteren parlamentarischen Beratung zugeleitet.
Das neue JAG dient zum einen der Umsetzung des
Bundesgesetzes zur Reform der Juristenausbildung vom 11. Juli 2002. Dieses
richtet die Juristenausbildung mehr als bisher an den Bedürfnissen der
beruflichen, insbesondere der anwaltlichen Praxis aus und erweitert erheblich
den Einfluss der Universitäten auf die Studienabschlussprüfung. Das juristische
Studium wird durch die Aufnahme interdisziplinärer, praxisbezogener
Schlüsselqualifikationen wie Rhetorik und Kommunikationsfähigkeit und durch die
Ersetzung des bisherigen Wahlfachstudiums durch ein Schwerpunktbereichsstudium
inhaltlich neu geordnet. Es erfährt durch die Vermittlung fachspezifischer Fremdsprachenkenntnisse
zudem eine stärkere Internationalisierung.
Auf Landesebene soll mit dem neuen Gesetz erstmals
eine Zwischenprüfung eingeführt werden. Mit der geplanten Zwischenprüfung gäbe
es in Sachsen-Anhalt erstmals die Möglichkeit, Jura-Studenten zur
Abschlussprüfung nicht zuzulassen, wenn sie die Zwischenprüfung nicht bestehen.
Die bisherige erste juristische Staatsprüfung wird künftig als ¿erste
juristische Prüfung¿ zweigeteilt und sowohl vom Landesjustizprüfungsamt
(staatliche Pflichtfachprüfung) als auch von der Martin-Luther-Universität
Halle-Wittenberg (universitäre Schwerpunktbereichsprüfung) abgenommen. Zudem
soll mit dem neuen Gesetz der Vorbereitungsdienst so flexibel wie möglich
gestaltet werden. Auch hier wurde die Anwaltsausbildung erheblich gestärkt.
¿Mit der geplanten Gesetzesänderung schaffen wir die
Voraussetzungen, dass die künftigen Juristen praxisnaher ausgebildet werden¿,
sagte Justizminister Curt Becker. Er verwies darauf, dass der Gesetzesentwurf
in enger Abstimmung mit der Juristischen Fakultät der Martin-Luther-Universität
erarbeitet wurde und zahlreiche Anregungen auch aus der Anwaltschaft aufgenommen
wurden.
Wie das Bundesgesetz soll auch das neue Landesgesetz
im Juli 2003 in Kraft treten. Es würde das seit April 1994 gültige Gesetz
ablösen.
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