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Kabinett verabschiedet Entwurf für neues
Juristenausbildungsgesetz

01.04.2003, Magdeburg – 154

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 154/03

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 154/03

 

 

 

Magdeburg, den 1. April 2003

 

 

 

Kabinett verabschiedet Entwurf für neues

Juristenausbildungsgesetz

 

Sachsen-Anhalts Landesregierung hat den Weg für eine

neue Juristenausbildung geebnet und einem vom Justizministerium erarbeiteten Entwurf

eines neuen Juristenausbildungsgesetzes (JAG) zugestimmt.  Zuvor hatte ein umfangreiches

Anhörungsverfahren stattgefunden. Der Entwurf wird nun umgehend dem Landtag zur

weiteren parlamentarischen Beratung zugeleitet.

 

Das neue JAG dient zum einen der Umsetzung des

Bundesgesetzes zur Reform der Juristenausbildung vom 11. Juli 2002. Dieses

richtet die Juristenausbildung mehr als bisher an den Bedürfnissen der

beruflichen, insbesondere der anwaltlichen Praxis aus und erweitert erheblich

den Einfluss der Universitäten auf die Studienabschlussprüfung. Das juristische

Studium wird durch die Aufnahme interdisziplinärer, praxisbezogener

Schlüsselqualifikationen wie Rhetorik und Kommunikationsfähigkeit und durch die

Ersetzung des bisherigen Wahlfachstudiums durch ein Schwerpunktbereichsstudium

inhaltlich neu geordnet. Es erfährt durch die Vermittlung fachspezifischer Fremdsprachenkenntnisse

zudem eine stärkere Internationalisierung.

 

Auf Landesebene soll mit dem neuen Gesetz erstmals

eine Zwischenprüfung eingeführt werden. Mit der geplanten Zwischenprüfung gäbe

es in Sachsen-Anhalt erstmals die Möglichkeit, Jura-Studenten zur

Abschlussprüfung nicht zuzulassen, wenn sie die Zwischenprüfung nicht bestehen.

Die bisherige erste juristische Staatsprüfung wird künftig als ¿erste

juristische Prüfung¿ zweigeteilt und sowohl vom Landesjustizprüfungsamt

(staatliche Pflichtfachprüfung) als auch von der Martin-Luther-Universität

Halle-Wittenberg (universitäre Schwerpunktbereichsprüfung) abgenommen. Zudem

soll mit dem neuen Gesetz der Vorbereitungsdienst so flexibel wie möglich

gestaltet werden. Auch hier wurde die Anwaltsausbildung erheblich gestärkt.

 

¿Mit der geplanten Gesetzesänderung schaffen wir die

Voraussetzungen, dass die künftigen Juristen praxisnaher ausgebildet werden¿,

sagte Justizminister Curt Becker. Er verwies darauf, dass der Gesetzesentwurf

in enger Abstimmung mit der Juristischen Fakultät der Martin-Luther-Universität

erarbeitet wurde und zahlreiche Anregungen auch aus der Anwaltschaft aufgenommen

wurden.

 

Wie das Bundesgesetz soll auch das neue Landesgesetz

im Juli 2003 in Kraft treten. Es würde das seit April 1994 gültige Gesetz

ablösen.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Hegelstraße 42

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Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de