Sachsen-Anhalts Finanzminister Karl-Heinz
Paqué wirbt im Bundesrat für Öffnungsklauseln im Besoldungsrecht: ?Länder brauchen
breiteren Handlungsspielraum?
24.03.2003, Magdeburg – 12
- Ministerium der Finanzen
Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 012/03
Ministerium der Finanzen -
Pressemitteilung Nr.: 012/03
Magdeburg, den 14. März 2003
Sachsen-Anhalts Finanzminister Karl-Heinz
Paqué wirbt im Bundesrat für Öffnungsklauseln im Besoldungsrecht: ¿Länder brauchen
breiteren Handlungsspielraum¿
Sachsen-Anhalts Finanzminister Karl-Heinz Paqué hat sich heute im
Bundesrat dafür ausgesprochen, in der Beamtenbesoldung künftig landesrechtliche
Sonderregeln zuzulassen. Sachsen-Anhalt
unterstützt einen Gesetzentwurf, der Öffnungen bei der jährlichen
Sonderzuwendung (Weihnachtsgeld) und beim Urlaubsgeld ermöglichen soll.
Dies sei eine behutsame Öffnung, die vor allem fiskalischen Handlungsspielraum
schaffe, so Paqué in seiner Rede vor dem Bundesrat. Jedes Land erhalte die
Möglichkeit, die Dienstbezüge seiner Beamten in gewissen Grenzen nach unten und
in noch engeren Grenzen nach oben den regionalen Gegebenheiten anzupassen.
Paqué betonte ausdrücklich, dass jedem Land selbst überlassen bleiben
solle, ob es von dieser Option Gebrauch mache: ¿Wir wollen, dass die Länder
mehr Freiheiten bekommen, wir wollen, dass sie flexibel reagieren können auf
die zunehmend schwierigen und regional sehr verschiedenen Rahmenbedingungen.¿
Es gehe bei diesem Gesetzentwurf darum, an einer wichtigen Stellschraube mehr
fiskalische Eigenverantwortung einzuführen, so der Minister weiter. Wer einen
Landeshaushalt konsolidieren wolle, müsse vor allem Personalkosten senken.
Dafür schaffe der Gesetzentwurf eine neue Option.
Paqué lehnte ¿Sonderopfer¿ auf Dauer für bestimmte Gruppen im öffentlichen
Dienst ab. Die Flexibilität bei den Beamten müsse sich auch auf den Tarifbereich
der Angestellten auswirken. Es werde sich zeigen, ob die Spielräume wirklich in
breiter Front genutzt würden. Der Gesetzentwurf öffne die Tür spaltweit. Den Tarifpartnern
obliege es aber, durch die Tür zu gehen.
Hinweis: Folgend die
Rede des Finanzministers
Rede von Finanzminister Karl-Heinz Paqué im Bundesrat am 14. März 2003
zu Top 5: ¿Entwurf eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften¿
Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr
geehrte Damen und Herren,
dieser Gesetzentwurf sieht eine Öffnung des Bundesrechts der
Beamtenbesoldung für landesrechtliche Sonderregeln vor. Diese Öffnung erfolgt
bei der jährlichen Sonderzuwendung und beim Urlaubsgeld.
Es ist eine behutsame Öffnung, nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Jedes Land erhält die Möglichkeit, die Dienstbezüge seiner Beamten in gewissen
Grenzen nach unten und in noch engeren Grenzen nach oben den regionalen Gegebenheiten
anzupassen.
Dies schafft Handlungsspielraum. Es schafft insbesondere fiskalischen
Handlungsspielraum. Den brauchen unsere Länder dringend. Wer einen Länderhaushalt
konsolidieren will, der muss vor allem Personalkosten senken. Und dieser
Gesetzentwurf schafft eine neue Option zur Senkung von Personalkosten.
Ob ein Land von dieser Option Gebrauch macht, bleibt ihm selbst
überlassen. Ich betone dies ausdrücklich: Es handelt sich um freiwillige
Maßnahmen, die ein Land treffen kann, aber nicht treffen muss. Wir wollen, dass
die Länder mehr Freiheiten bekommen, wir wollen, dass sie flexibel reagieren
können auf die zunehmend schwierigen und regional sehr verschiedenen
Rahmenbedingungen. Wir wollen, dass es Landesregierungen möglich ist, in ihrem
eigenen Land die notwendigen und auch unpopulären Entscheidungen zu treffen,
damit sie nicht auf Jahrzehnte zum Sanierungsfall werden − wohlbemerkt:
zu einem Sanierungsfall, für den letztendlich die Solidargemeinschaft von Bund
und Ländern gerade stehen muss.
Darin liegt die große politische Bedeutung dieses Gesetzentwurfs. Diese
Bedeutung geht weit über den konkreten Inhalt des Entwurfs hinaus. Hier geht es
nicht einfach um irgendeine Novellierung der Regelungen des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes.
Hier geht es um mehr. Es geht darum, an einer wichtigen Stellschraube der Länderhaushalte
mehr fiskalische Eigenverantwortung einzuführen.
Wir alle reden in diesen Wochen und Jahren des sog. Reformstaus in
Deutschland ständig über Wege zu mehr Flexibilität und Eigenverantwortung.
Hier, an dieser konkreten Stelle, haben wir die Chance zu zeigen, dass unsere
Forderungen mehr sind als bloße Fensterreden, bei denen uns schnell der Mut
verlässt, wenn einer von uns tatsächlich verlangt, sie inhaltlich umzusetzen.
Wir dürfen diese Chance nicht verstreichen lassen. Wir als Länder müssen beweisen,
dass wir bereit sind, unsere Hausaufgaben zu machen.
Dabei ist mir natürlich bewusst, dass allein ein Mehr an Flexibilität
bei der Besoldung der Beamten keinen Landeshaushalt retten kann. Dies gilt vor
allem für die neuen Länder, bei denen der Anteil der Beamten an der gesamten Beschäftigung
im öffentlichen Dienst ohnehin sehr gering ist. Im übrigen ¿ das sage ich ganz
klar ¿ darf es im öffentlichen Dienst auf Dauer keine ¿Sonderopfer¿ für
bestimmte Gruppen geben. Insofern muss die Flexibilität bei den Beamten sich
auch auf den Tarifbereich der Angestellten auswirken.
Hier liegt in der Zukunft die wirklich große Herausforderung, und zwar
für die Tarifpartner im öffentlichen Dienst. Zunächst in Berlin und später auch
deutschlandweit wird sich zeigen, ob die eröffneten Spielräume wirklich auf
breiter Front genutzt werden - und damit die fiskalische Entlastung bringen,
die in den finanzschwächeren Ländern dringend gebraucht wird. Mit diesem
Gesetzentwurf steht die Tür ein spaltweit offen. Durch die Tür gehen müssen
letztlich die Tarifpartner.
Ich appelliere an Sie, diesen Antrag zu unterstützen und seine
Einbringung beim Deutschen Bundestag zu beschließen. Ich tue dies insbesondere,
aber nicht nur, im Interesse der finanzschwächeren Länder. Ich tue dies auch im
Interesse eines zukunftsfähigen Föderalismus.
Und wenn heute der Bundesrat diesem Gesetzentwurf tatsächlich zustimmt,
was ich sehr wünsche, dann möchte ich schon vorsorglich einen dringenden Appell
an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags richten. Dieser Appell lautet: Unterstützen
auch Sie diesen Gesetzentwurf. Unterstützen Sie das Bemühen der Länder und des
Bundesrates, Deutschland und seinen Föderalismus zukunftsfähig zu machen.
Ich danke Ihnen.
Impressum:
Ministerium der
Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Editharing 40
39108 Magdeburg
Tel: (0391) 567-1105
Fax: (0391) 567-1390
Mail: thiel@mf.lsa-net.de
Impressum:Ministerium der FinanzenPressestelleEditharing 4039108 MagdeburgTel: (0391) 567-1105Fax: (0391) 567-1390Mail: presse.mf@sachsen-anhalt.de






