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Sachsen-Anhalts Finanzminister Karl-Heinz
Paqué wirbt im Bundesrat für Öffnungsklauseln im Besoldungsrecht: ?Länder brauchen
breiteren Handlungsspielraum?

24.03.2003, Magdeburg – 12

  • Ministerium der Finanzen

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 012/03

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen -

Pressemitteilung Nr.: 012/03

 

 

 

Magdeburg, den 14. März 2003

 

 

 

 

 

Sachsen-Anhalts Finanzminister Karl-Heinz

Paqué wirbt im Bundesrat für Öffnungsklauseln im Besoldungsrecht: ¿Länder brauchen

breiteren Handlungsspielraum¿

 

 

 

Sachsen-Anhalts Finanzminister Karl-Heinz Paqué hat sich heute im

Bundesrat dafür ausgesprochen, in der Beamtenbesoldung künftig landesrechtliche

Sonderregeln zuzulassen. Sachsen-Anhalt 

unterstützt einen Gesetzentwurf, der Öffnungen bei der jährlichen

Sonderzuwendung (Weihnachtsgeld) und beim Urlaubsgeld ermöglichen soll.

 

Dies sei eine behutsame Öffnung, die vor allem fiskalischen Handlungsspielraum

schaffe, so Paqué in seiner Rede vor dem Bundesrat. Jedes Land erhalte die

Möglichkeit, die Dienstbezüge seiner Beamten in gewissen Grenzen nach unten und

in noch engeren Grenzen nach oben den regionalen Gegebenheiten anzupassen.

 

Paqué betonte ausdrücklich, dass jedem Land selbst überlassen bleiben

solle, ob es von dieser Option Gebrauch mache: ¿Wir wollen, dass die Länder

mehr Freiheiten bekommen, wir wollen, dass sie flexibel reagieren können auf

die zunehmend schwierigen und regional sehr verschiedenen Rahmenbedingungen.¿

Es gehe bei diesem Gesetzentwurf darum, an einer wichtigen Stellschraube mehr

fiskalische Eigenverantwortung einzuführen, so der Minister weiter. Wer einen

Landeshaushalt konsolidieren wolle, müsse vor allem Personalkosten senken.

Dafür schaffe der Gesetzentwurf eine neue Option.

 

Paqué lehnte ¿Sonderopfer¿ auf Dauer für bestimmte Gruppen im öffentlichen

Dienst ab. Die Flexibilität bei den Beamten müsse sich auch auf den Tarifbereich

der Angestellten auswirken. Es werde sich zeigen, ob die Spielräume wirklich in

breiter Front genutzt würden. Der Gesetzentwurf öffne die Tür spaltweit. Den Tarifpartnern

obliege es aber, durch die Tür zu gehen.

 

Hinweis: Folgend die

Rede des Finanzministers

 

Rede von Finanzminister Karl-Heinz Paqué im Bundesrat am 14. März 2003

zu Top 5: ¿Entwurf eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften¿

 

Sehr geehrter Herr Präsident,

 

sehr

geehrte Damen und Herren,

 

dieser Gesetzentwurf sieht eine Öffnung des Bundesrechts der

Beamtenbesoldung für landesrechtliche Sonderregeln vor. Diese Öffnung erfolgt

bei der jährlichen Sonderzuwendung und beim Urlaubsgeld.

 

Es ist eine behutsame Öffnung, nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Jedes Land erhält die Möglichkeit, die Dienstbezüge seiner Beamten in gewissen

Grenzen nach unten und in noch engeren Grenzen nach oben den regionalen Gegebenheiten

anzupassen.

 

Dies schafft Handlungsspielraum. Es schafft insbesondere fiskalischen

Handlungsspielraum. Den brauchen unsere Länder dringend. Wer einen Länderhaushalt

konsolidieren will, der muss vor allem Personalkosten senken. Und dieser

Gesetzentwurf schafft eine neue Option zur Senkung von Personalkosten.

 

Ob ein Land von dieser Option Gebrauch macht, bleibt ihm selbst

überlassen. Ich betone dies ausdrücklich: Es handelt sich um freiwillige

Maßnahmen, die ein Land treffen kann, aber nicht treffen muss. Wir wollen, dass

die Länder mehr Freiheiten bekommen, wir wollen, dass sie flexibel reagieren

können auf die zunehmend schwierigen und regional sehr verschiedenen

Rahmenbedingungen. Wir wollen, dass es Landesregierungen möglich ist, in ihrem

eigenen Land die notwendigen und auch unpopulären Entscheidungen zu treffen,

damit sie nicht auf Jahrzehnte zum Sanierungsfall werden − wohlbemerkt:

zu einem Sanierungsfall, für den letztendlich die Solidargemeinschaft von Bund

und Ländern gerade stehen muss.

 

Darin liegt die große politische Bedeutung dieses Gesetzentwurfs. Diese

Bedeutung geht weit über den konkreten Inhalt des Entwurfs hinaus. Hier geht es

nicht einfach um irgendeine Novellierung der Regelungen des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes.

Hier geht es um mehr. Es geht darum, an einer wichtigen Stellschraube der Länderhaushalte

mehr fiskalische Eigenverantwortung einzuführen.

 

Wir alle reden in diesen Wochen und Jahren des sog. Reformstaus in

Deutschland ständig über Wege zu mehr Flexibilität und Eigenverantwortung.

Hier, an dieser konkreten Stelle, haben wir die Chance zu zeigen, dass unsere

Forderungen mehr sind als bloße Fensterreden, bei denen uns schnell der Mut

verlässt, wenn einer von uns tatsächlich verlangt, sie inhaltlich umzusetzen.

Wir dürfen diese Chance nicht verstreichen lassen. Wir als Länder müssen beweisen,

dass wir bereit sind, unsere Hausaufgaben zu machen.

 

Dabei ist mir natürlich bewusst, dass allein ein Mehr an Flexibilität

bei der Besoldung der Beamten keinen Landeshaushalt retten kann. Dies gilt vor

allem für die neuen Länder, bei denen der Anteil der Beamten an der gesamten Beschäftigung

im öffentlichen Dienst ohnehin sehr gering ist. Im übrigen ¿ das sage ich ganz

klar ¿ darf es im öffentlichen Dienst auf Dauer keine ¿Sonderopfer¿ für

bestimmte Gruppen geben. Insofern muss die Flexibilität bei den Beamten sich

auch auf den Tarifbereich der Angestellten auswirken.

 

Hier liegt in der Zukunft die wirklich große Herausforderung, und zwar

für die Tarifpartner im öffentlichen Dienst. Zunächst in Berlin und später auch

deutschlandweit wird sich zeigen, ob die eröffneten Spielräume wirklich auf

breiter Front genutzt werden - und damit die fiskalische Entlastung bringen,

die in den finanzschwächeren Ländern dringend gebraucht wird. Mit diesem

Gesetzentwurf steht die Tür ein spaltweit offen. Durch die Tür gehen müssen

letztlich die Tarifpartner.

 

Ich appelliere an Sie, diesen Antrag zu unterstützen und seine

Einbringung beim Deutschen Bundestag zu beschließen. Ich tue dies insbesondere,

aber nicht nur, im Interesse der finanzschwächeren Länder. Ich tue dies auch im

Interesse eines zukunftsfähigen Föderalismus.

 

Und wenn heute der Bundesrat diesem Gesetzentwurf tatsächlich zustimmt,

was ich sehr wünsche, dann möchte ich schon vorsorglich einen dringenden Appell

an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags richten. Dieser Appell lautet: Unterstützen

auch Sie diesen Gesetzentwurf. Unterstützen Sie das Bemühen der Länder und des

Bundesrates, Deutschland und seinen Föderalismus zukunftsfähig zu machen.

 

Ich danke Ihnen.

 

 

 

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Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt

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