Auch mittelbare Hochwasserschäden müssen
anerkannt werden
06.11.2002, Magdeburg – 699
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 699/02
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 699/02
Magdeburg, den 6. November 2002
Auch mittelbare Hochwasserschäden müssen
anerkannt werden
Die vom Bundesinnenministerium auf 900
Millionen Euro bezifferten Flutschäden in Sachsen-Anhalt werden von der
Landesregierung nur als ein Zwischenergebnis aus heutiger Sicht akzeptiert Diese Summe bezieht sich ausschließlich auf
die bisher festgestellten unmittelbaren Schäden der Flut.
Auf Initiative von Sachsen-Anhalt sollen aber
auch die mittelbaren Schäden wie Umsatz- und Verdienstausfälle in vom
Hochwasser betroffenen Regionen anerkannt werden. Auf die endgültige Festlegung
des Schadensbegriffes wollen sich die Länder bis Ende des Jahres verständigen.
Noch nicht berücksichtigt sind zudem die Schäden,
die voraussichtlich erst mit Ausbruch der Frostperiode sichtbar werden und
bisher noch nicht abgeschätzt werden können.
Staatsminister Rainer Robra: ¿Nach unseren
Erkenntnissen sind in Sachsen-Anhalt die mittelbaren Schäden deutlich höher als
die unmittelbaren Schäden. Deshalb werden wir weiter auf einer Erweiterung des
Schadensbegriffes bestehen.¿
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