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Auch mittelbare Hochwasserschäden müssen
anerkannt werden

06.11.2002, Magdeburg – 699

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 699/02

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 699/02

 

 

 

Magdeburg, den 6. November 2002

 

 

 

Auch mittelbare Hochwasserschäden müssen

anerkannt werden

 

Die vom Bundesinnenministerium auf 900

Millionen Euro bezifferten Flutschäden in Sachsen-Anhalt werden von der

Landesregierung nur als ein Zwischenergebnis aus heutiger Sicht akzeptiert  Diese Summe bezieht sich ausschließlich auf

die bisher festgestellten unmittelbaren Schäden der Flut.

 

Auf Initiative von Sachsen-Anhalt sollen aber

auch die mittelbaren Schäden wie Umsatz- und Verdienstausfälle in vom

Hochwasser betroffenen Regionen anerkannt werden. Auf die endgültige Festlegung

des Schadensbegriffes wollen sich die Länder bis Ende des Jahres verständigen.

 

Noch nicht berücksichtigt sind zudem die Schäden,

die voraussichtlich erst mit Ausbruch der Frostperiode sichtbar werden und

bisher noch nicht abgeschätzt werden können.

 

Staatsminister Rainer Robra: ¿Nach unseren

Erkenntnissen sind in Sachsen-Anhalt die mittelbaren Schäden deutlich höher als

die unmittelbaren Schäden. Deshalb werden wir weiter auf einer Erweiterung des

Schadensbegriffes bestehen.¿

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de