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Regierungserklärung von Ministerpräsident
Prof. Dr. Wolfgang Böhmer zum Thema ?Die Bewältigung der Hochwasserkatastrophe
und deren Folgen in Sachsen-Anhalt?

10.10.2002, Magdeburg – 645

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 645/02

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 645/02

 

 

 

Magdeburg, den 10. Oktober 2002

 

 

 

Regierungserklärung von Ministerpräsident

Prof. Dr. Wolfgang Böhmer zum Thema ¿Die Bewältigung der Hochwasserkatastrophe

und deren Folgen in Sachsen-Anhalt¿

 

Anrede

 

Im August dieses Jahres haben wir in

Sachsen-Anhalt eine Sommerhochwasser-Flut der Elbe und der Mulde erleben

müssen, wie sie seit mehr als einhundert Jahren nicht mehr vorgekommen ist. Die

Hochwasserfluten der Elbe betrafen auch die Menschen in Tschechien, Sachsen,

Brandenburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, daneben infolge des Hochwassers

der Donau auch in Bayern. Wir haben aber auch nicht vergessen, dass zuvor

Österreich und dann im September Frankreich und eine Reihe asiatischer Länder durch

dortige Hochwasser schwer betroffen waren.

 

Unser Schicksal haben auch mehrere andere

Regionen dieser Welt durchleben müssen.

 

Ich möchte Ihnen heute eine erste

zusammenfassende Darstellung der Hochwasserkatastrophe bei uns und deren

Folgenbeseitigung geben - ungeachtet des Umstandes, dass der Landtag

voraussichtlich einen zeitweiligen Ausschuss einrichten wird, der sich mit

diesen Fragestellungen ausführlicher befassen soll.

 

I. Verlauf der

Hochwasserkatastrophe vom 13. August 2002 bis 13. September 2002

 

Nach starken Niederschlägen in der

Tschechischen Republik und dem Freistaat Sachsen stiegen die Pegel der Flüsse

Moldau, Elbe und Mulde dramatisch an.

 

Am Dienstag, dem 13. August 2002 erreichte

ein erster Hochwasserscheitelpunkt der Mulde Sachsen-Anhalt. Hiervon betroffen

war der Landkreis Bitterfeld und die Stadt Dessau, die daraufhin den

Katastrophenalarm ausriefen. In der Folge wurden in Dessau Stadtteile über­flutet,

erste Evakuierungsmaßnahmen wurden vollzogen. Die ersten Deichüberflutungen und

ein Deichbruch oberhalb der Goitsche wurden am 14. August 2002 festgestellt.

 

Am 15. August 2002 erreichte das Hochwasser

der Elbe das Land Sachsen-Anhalt. Die Landkreise und kreisfreien Städte entlang

der Elbe bereiteten sich auf den Katastrophenfall vor. Durch die Landkreise

Wittenberg, Anhalt-Zerbst, Köthen, Schönebeck, Ohrekreis, Stendal und die

Landeshauptstadt Magdeburg wurde der Katastrophenfall am 15. August 2002

festgestellt. Der Landkreis Jerichower Land folgte am 16. August 2002. Am 15.

August wurde das Pretziner Wehr vor Magdeburg geöffnet.

 

Im Landkreis Wittenberg kam es am 17. August

2002 zu ersten Deichbrüchen. Der Scheitel­punkt der Elbe erreichte Wittenberg

am 18. August 2002 mit einem Pegelstand von 7,80 m, in Dessau wurde am gleichen

Tage 7,16 m gemessen. In der Nacht zum 19. August 2002 kam es zu einem Deichbruch

bei Seegrehna, durch den das Elbewasser eine Vielzahl von Ortschaften im

Landkreis Anhalt-Zerbst und Wittenberg mit tagelangen Folgeproblemen überflutete.

 

Im Bereich des Elbeumflutkanales bei

Magdeburg stieg der Wasserstand so stark an, dass die B 1 bei Heyrothsberge am

19. August 2002 für den Fahrzeugverkehr gesperrt werden musste. An diesem Abend

kam es zu einem Bruch eines Siels bei Heyrothsberge mit der Folge der

Überflutung und Evakuierung mehrerer Orte.

 

Der Scheitelpunkt der Elbe durchlief an

diesem Abend die Stadt Magdeburg mit einer Pegel­höhe von 6,70 m, Teile der

östlichen Stadtgebiete wurden überflutet. Erstmalig wurde aus Anlass eines

Elbehochwassers im Grenzbereich zwischen Brandenburg und Sachsen-Anhalt eine

Gruppe von Wehren im Bereich Quitzöbel geöffnet, um die an der Elbe liegende

Stadt Wittenberge zu entlasten. Hierzu wurde nach einer Absprache von mir mit

meinen Kollegen Ministerpräsident Platzek in Brandenburg und Ministerpräsident

Gabriel in Niedersachsen am 20. August 2002 das Wehr Neuwerben geöffnet. Damit

wurden vier der fünf Havelpolder gezielt überflutet, um die Elbe zu entlasten.

Vorausgegangen war eine ausdrückliche Bitte des niedersächsischen Ministerpräsidenten,

was für die Entschädigungsregelung von Interesse sein könnte.

 

Der Scheitelpunkt der Elbe erreichte am 20.

August 2002 gegen Mitternacht Wittenberge mit einem Pegelstand von 7,34 m. Zu

weiteren Deichbrüchen bzw. großflächigen Überschwem­mungen kam es im Norden von

Sachsen-Anhalt nicht mehr.

 

Die Pegelstände übertrafen fast alle

bisherigen Höchstmarken, die überwiegend aus den Jahren 1845 bzw. 1862 stammen

(Jahrhunderthochwasser).

 

In den Folgetagen entspannte sich die

Hochwassersituation. Die Regierungspräsidien, Landkreise und kreisfreien Städte

hoben in der Mehrzahl in der Zeit vom 26. August bis 28. August 2002 den

Katastrophenalarm wieder auf. Der Landkreis Bitterfeld und die Stadt Dessau

konnten aufgrund ihrer komplizierten Lage erst am 13. September 2002 den

Katastrophenalarm aufheben.

 

Über die außergewöhnliche Hochwasserlage habe

ich mir verschiedentlich vor Ort selbst ein Bild gemacht. Der Minister des

Innern und die Ministerin Wernicke waren täglich in den Katastrophengebieten

unterwegs, die anderen Minister sofern ihr Zuständigkeitsbereich betroffen war.

 

 

II. Organisatorische

Maßnahmen zur Katastrophenbewältigung

 

Schon zu Beginn der Hochwasserlage wurde ein

in der Folge durchgehend Tag und Nacht tätiger Arbeitsstab Hochwasser im

Ministerium des Innern eingerichtet, in dem auch Vertreter der Bundeswehr und

des Technischen Hilfswerks mitwirkten. Parallel wurde im Ministerium für

Landwirtschaft und Umwelt ein Hochwasserstab gebildet, um die ressortinterne

Koordination und Abstimmung von Maßnahmen des Hochwassermeldedienstes sowie

ggf. Hochwasserschutzmaßnahmen sicherzustellen. Beteiligt waren Experten aus

den Bereichen Hochwasserschutz, Gewässerschutz, Trinkwasser und Abwasser sowie

Anlagen­sicherheit. Dieser Stab tagte bis Ende August ca. 35 mal. Die Querverbindung

zum Arbeitsstab des Innenministeriums war durch die Beteiligung des

Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft gewährleistet.

 

Die wesentlichen Aufgaben des Arbeitsstabes

im Ministerium des Innern waren:

 

-  die Weiterleitung von im Innenministerium

eintreffenden Hilfeleistungsangeboten an die Katastrophenschutzstäbe;

 

-  die Koordinierung und Heranführung

kurzfristiger Hilfeleistungen anderer Bundesländer, des Bundes (Bundeswehr und

Technisches Hilfswerk) und ausländischer Hilfeleistung auf der Grundlage der

Anforderungen der Katastrophenschutzstäbe der Regierungspräsidien;

 

-  vorausschauende Organisation von Wechsel- und

Reservekräften aus anderen Bundes­ländern und des Bundes für die überörtliche

Hilfe;

 

-  Organisation und Sicherstellung einer

lageangepassten Mittelbereitstellung auf der Grundlage der Anforderungen der

Katastrophenschutzstäbe der Regierungspräsidien möglichst mit Antransport in

das jeweilige Einsatzgebiet;

 

-  Sicherstellung der Lagedarstellung und

Lageberichterstattung;

 

-  Einrichten und Betreiben einer Bürger-Hotline;

 

-  Information der Öffentlichkeit

 

Der Arbeitsstab des Innenministeriums  hat auf Grund der Kräfte- und Mittelanforderungen

aus den Landkreisen und kreisfreien Städten für die Bewältigung der

Schadenslage die notwendigen personellen und sächlichen Hilfen organisiert. Zum

Einsatz kamen:

 

-  über 13.500 Kräfte der Feuerwehren aus anderen

Bundesländern, des THW, der Polizei, des BGS und der Bundeswehr, zusammen mit

den Hilfskräften der Hilfsorganisationen waren zeitweilig 17.000 Helfer im Einsatz,

darunter ca. 3.600 Soldatinnen und Soldaten aus Bundeswehreinheiten in

Sachsen-Anhalt,

 

-  Insgesamt wurden ca. 13 Mio. Sandsäcke

verbaut.

 

-  21 Hubschrauber des BGS und der Bundeswehr,

 

-  50 Boote,

 

-  und eine Vielzahl weiterer Einsatzmittel aus

fast allen Bundesländern (Pumpen, Sandsackfüllmaschinen, Notstromaggregate,

Spezial-Hochwasserpumpen aus den Niederlanden u.a.m.).

 

Dringendster Handlungsbedarf bestand von

Anfang an bei der rechtzeitigen und lageabhängigen bedarfsge­rechten

Organisation der Sandsackbereitstellung in den Einsatzschwerpunkten des Landes.

Dazu war es in kürzester Zeit notwendig, trotz der bereits seit Tagen

vorhandenen Hoch­wasserlagen in Bayern und Sachsen und der bevorstehenden

Hochwasserlagen in Brandenburg, Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein,

die für Sachsen-Anhalt erforderlichen Sandsackmengen in Deutschland und dem

Ausland zu ordern sowie den Antransport zur Entlastung eigener Kräfte von den

jeweiligen Lagern möglichst bis unmittel­bar in die Einsatzgebiete

Sachsen-Anhalts zu organisieren.

 

Nur mit Hilfe Bayerns, für die ich sehr

dankbar bin, konnte diese logistisch sehr schwierige Aufgabe gelöst werden.

Durch Bayern wurde in kürzester Zeit in Nürnberg eine

Sandsack-Koordinierungsstelle und auf dem Flughafen Leipzig-Halle ein

Sandsack-Logistik-Zentrum eingerichtet sowie die erforderliche

Transportlogistik organisiert.

 

Beide durch die Situation entstandenen

Einrichtungen haben sich nicht nur für Sachsen-Anhalt außerordentlich bewährt.

Deshalb muss in der länderübergreifenden Nachbereitung der Hochwasserlage in

Deutschland darüber nachgedacht werden, ob die Länder oder der Bund zukünftig

gemeinsam solche überregional bedeutsamen Einrichtungen vorhalten wollen.

 

Über 12 000

Angehörige freiwilliger Feuerwehren des Landes Sachsen-Anhalt waren im Einsatz,

d. h., nahezu jeder dritte aktive Angehörige der freiwilligen Feuerwehren. Die

örtlichen Feuerwehren erhielten hierbei Unterstützung durch Nachbarschafts- und

über­örtliche Hilfe aus dem gesamten Bundesgebiet.

 

Die

Hilfeleistung durch nicht angemeldete Feuerwehren anderer Bundesländer hat

gelegentlich logistische und organisatorische Probleme geschaffen, die eine

überregionale Einsatzleitung unverzichtbar machten.

 

III.

Schadensfeststellung

 

Trotz der umfangreichen

Maßnahmen zur Schadensabwehr konnten Schäden nicht vermieden werden.

 

-

Ca.

60.000 Menschen mussten zeitweise evakuiert werden. Todesfälle haben wir

glücklicherweise nicht zu beklagen.

 

-

55.000

ha Fläche wurden überflutet, davon ca. 40.000 ha landwirtschaftliche

Nutzfläche. Geschädigt sind 565 landwirtschaftliche Betriebe und 20

Gartenbaubetriebe.

 

-

1.500

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind durch das Hochwasser unmittelbar

betroffen, davon 1.250 im Regierungsbezirk Dessau und 250 im Regierungsbezirk

Magdeburg.

 

-

Die

Schäden im Bereich der gewerblichen Wirtschaft belaufen sich auf ca. 2

Milliarden Euro, die Schäden im Bereich der Landwirtschaft auf ca. 90 Millionen

Euro und die Schäden im Bereich der Kulturdenkmale auf ca. 20 Millionen Euro.

 

-

Die

direkten Schäden im Bereich der Infrastruktur des Landes dürften zwischen 1,0

bis 1,5 Milliarden Euro liegen; davon etwa 1/3 an privaten Wohngebäuden.

 

-

Insgesamt

wurden über 300 Schadstellen an Deichen festgestellt, davon 41 Deichbrüche. Die

Schäden an Hochwasserschutzanlagen dürften zwischen 64 und 65 Millionen Euro

ausmachen. Fast 50 Prozent der Deiche der Elbe befinden sich in Sachsen-Anhalt.

 

Zur genauen Schadensermittlung hat die

Landesregierung bereits am 20. August 2002 einen interministeriellen Arbeitsstab

"Schadensfeststellung und Schadensbeseitigung in den vom Hochwasser

betroffenen Regionen des Landes Sachsen-Anhalt" unter der Leitung von

Staatsminister Robra eingerichtet. Aufgabe dieses interministeriellen

Arbeitsstabes war und ist die Zusammenführung aller Ressortaktivitäten, um eine

größtmögliche Effektivität der Maßnahmen zu gewährleisten. Neben den Ressorts

und den Regierungspräsidien Dessau und Magdeburg haben auch die Kommunalen Spitzenverbände

in dem Arbeitsstab mitgewirkt. Auch die Landräte der vom Hochwasser betroffenen

Landkreise sowie der Oberbürgermeister der Stadt Dessau sind in die Beratungen

einbezogen worden. Die Aktivitäten zur Schadensfeststellung und

Schadensbeseitigung wurden auf diese Weise eng aufeinander abgestimmt. Die

Umsetzung der im Arbeitsstab abgestimmten Maßnahmen obliegt den jeweils

zuständigen Ressorts.

 

Die Bezifferung der Schäden ist abhängig von

der Schadendefinition. Der vom Bund vorgelegte Entwurf einer Verordnung nach §

2 Abs. 6 Aufbauhilfefondsgesetz (Art. 5 des Flutopfersolidaritätsgesetzes)

enthält noch keine eindeutige Schadensdefinition, geht jedoch von einem engen

Schadensbegriff aus. Mittelbare Schäden sind bisher grundsätzlich nicht

Bestandteil der Hochwasserhilfsprogramme. Dies führt u. a. dazu, dass Aufwendungen

für Vorsorgemaßnahmen und Evakuierungen nicht berücksichtigt werden können.

Auch die Schäden durch die extreme Erhöhung des Grundwasserspiegels in

Bitterfeld sind in dem vom Bund vorgegebenen Schadensbegriff nicht enthalten.

 

Nach den vorliegenden Schadensmeldungen der

Ressorts dürften sich die direkten Hochwasserschäden in Sachsen-Anhalt auf ca.

2 Mrd. ¿ belaufen. Nicht eingerechnet sind dabei die indirekten Schäden, die

beispielweise durch Umsatzeinbusen bei Wirtschaftsunternehmen entstanden sind und

immer noch entstehen. Eine genaue Schadenabschätzung ist aber auch aus anderen

Gründen zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Z.B. muss bei den

unterspülten Straßen mit verdeckten Schäden gerechnet werden, die erst nach dem

ersten Frost sichtbar werden. Daher werden weitere Schadenserfassungen

erforderlich sein.

 

IV. Dank an die

Helfer

 

Dass die Schäden in unserem Land nicht noch

größer waren, verdanken wir Tausenden freiwilliger Helfer.

 

Die Generation der bei dieser

Hochwasserkatastrophe zur Gefahrenabwehr eingesetzten Kräfte hat vorher so

etwas noch nicht erlebt.

 

Das Gefahrenabwehrsystem des Landes

Sachsen-Anhalt, insbesondere im Bereich Feuerwehren und Katastrophenschutz,

basiert überwiegend auf ehrenamtlicher Tätigkeit.

 

Um so höher sind die im Rahmen der Abwehr

dieser Hochwasserkatastrophe erbrachten Leistungen zu würdigen.

 

Dank eines bis an die Grenze der menschlichen

Leistungsfähigkeit gehenden Einsatzes aller ist es gelungen, dass wir

 

-  kein

Menschenleben zu beklagen hatten

 

-  das

Hochwasser vorwiegend innerhalb der Deiche gehalten haben und damit weitaus

größere Schäden verhindert wurden.

 

Dieser Aspekt muss bei der Nachbereitung und

Auswertung auch einzelner Mängel im Vordergrund stehen.

 

Der Verlauf der Hochwasserkatastrophe hat

gezeigt, dass wir über einige Dinge der Vorbereitung und der Abwehr solcher

außergewöhnlicher Schadenslagen neu nachdenken müssen.

 

Die Möglichkeiten einer weiteren Verbesserung

des Zusammenwirkens der Behörden, Dienststellen, öffentlichen Einrichtungen und

der sonstigen Träger öffentlicher Aufgaben bei der Gefahrenabwehr

einschließlich des Meldeverhaltens, der Lagedarstellung, der Kräfte- und

Mittelkoordination sowie allgemein des Informationsmanagements einschließlich

der Öffentlichkeitsarbeit müssen überprüft werden. Ich habe, wie auch der

Innenminister, bereits eine Reihe von Gesprächen mit Verantwortlichen von

kommunaler Seite wie auch von Bundeswehr und Feuerwehr geführt, um mich über

absehbare Schluss­folgerungen zu informieren.

 

Inhalt und Methodik der Aus- und Fortbildung

der Mitarbeiter von Katastrophenschutzstäben und der Führungskräfte der im

Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen an der Brandschutz- und

Katastrophenschutzschule Heyrothsberge und die Forschung am Institut der

Feuerwehr Sachsen-Anhalt werden in diese Auswertung einbezogen.

 

Durch eine umfassende und offene Auswertung

werden wir auch im Laufe der Katastrophe entstandenen Gerüchten bezüglich

angeblicher absichtlicher Deichsprengungen, um etwa Magdeburg ¿zu retten¿,

entgegenwirken können.

 

Die Hochwasserkatastrophe

hat auch eine bisher in diesem Umfang nicht gekannte Hilfsbereitschaft und

Solidarität hervorgebracht.

 

Allen unzähligen freiwilligen und

professionellen Helferinnen und Helfern möchte ich an dieser Stelle nochmals

sehr herzlich danken. Wir haben während der Hochwasserkatastrophe in

Sachen-Anhalt und anderen Bundesländern Tage der Deutschen Einheit erlebt. Es

gab eine beispielhafte Welle der Solidarität mit unzähligen Helfern aus ganz

Deutschland sowie umfangreiche Sach- und Geldspenden. Das war eine große Hilfe

für uns, ohne die wir eine Katastrophe dieses Ausmaßes nicht hätten bewältigen

können. Die Zweifler an der inneren Einheit unseres Vaterlandes und am

Vorhandensein von Gemeinsinn wurden eines besseren belehrt. Wir alle sind

dankbar für diese Solidarität, die uns weiter zusammengefügt hat.

 

Die Landesregierung hat beschlossen, mit

einer Hochwassermedaille des Landes Sachsen-Anhalt eine größere Zahl

freiwilliger Helfer zu ehren.

 

Mein Dank gilt auch und geht in die anderen

Bundesländer und das Ausland (z. B. nach den Niederlanden, der Schweiz, nach

Russland und weiteren europäischen und außereuropäischen Ländern), die mit

ihren Kräften und Mitteln Sachsen-Anhalt geholfen haben. Auch möchte ich der

Bundesregierung ausdrücklich Dank sagen für die zügige und kostenfreie Hilfe

durch Bundes­wehr und Technisches Hilfswerk, die nicht nur bei den

Vorsorgemaßnahmen und der Schadensbeseitigung, sondern auch bei den

Aufräumarbeiten mitgewirkt haben.

 

Die große Hilfsbereitschaft bei der

Bewältigung der Hoch­wasserkatastrophe hat uns Mut gemacht für die weiteren nun

erforderlichen Aufbauleistungen. Wir sind mit der unmittelbaren

Hochwasserkatastrophe weitgehend fertig geworden, wir werden am Ende auch mit

den Problemen der Schadensbeseitigung fertig werden. Dabei hilft uns die große

Spendenbereitschaft der Bevölkerung aus der ganzen Bundesrepublik und vielen

anderen Ländern. Die Eröffnungsveranstaltung zum geplanten Sachsen-Anhalt-Tag

in Burg ist innerhalb von 24 Stunden von MDR und ARD zu einer großen Benefizveranstaltung

umorganisiert worden. Sie hat insgesamt mehr als 39 Mio. ¿ Spendengelder

eingebracht. Alle Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege haben zu Geld-

und Sachspenden aufgerufen, ebenso lokale Zeitungen und Rundfunksender. Über

das Ministerium für Gesundheit und Soziales wird eine Abstimmung der

Spendenvergabe mit einem vereinbarten einheitlichen Schenkungsvertrag

organisiert. Nach einer Soforthilfe für Kleidung, Lebensmittel und

Haushaltszubehör wurde in einem zweiten Schritt Hilfe zur Wiederbeschaffung von

Möbeln und Renovierungshilfen gewährt und in einem dritten Hilfe zur Behebung

von Bauschäden. Die Vermittlung geschieht mit einer Sachspendenhotline und

umfasst auch kostenlose Urlaubsreisen für Kinder betroffener Familien. Auf dem

Spendenkonto der Landesregierung sind bisher 836.670 ¿ eingegangen.

 

V. Wiederaufbauprogramm

 

Die Soforthilfeprogramme des Bundes und des

Landes für geschädigten Privathaushalte und Unternehmen und Landwirte haben

kurzfristig eine erste Hilfe ermöglicht. Die zur Verfügung stehenden Beträge

sind inzwischen weitgehend ausgezahlt worden. Selbstverständlich konnten diese

Soforthilfen nur der Anfang sein. Jetzt kommt es darauf an, die gesamte

Schadenbewältigung in den Blick zu nehmen und gemeinsam eine Aufbaustrategie

für die betroffenen Regionen anzugehen. Der Bundeskanzler selbst hat dafür hohe

Maßstäbe gesetzt. Auf einer Pressekonferenz in Magdeburg hat er es zum Prinzip

erklärt, ¿dass nach der Flut niemand materiell schlechter gestellt sein darf,

als vor der Flut¿. Mir erscheint das auch heut noch eine sehr mutige Erklärung.

Die Betroffenen bauen darauf und erwarten jetzt von uns die Erfüllung dieser

Verheißung. Bei allen bereits geführten Verhandlungen mit den Bundesministerien

zum Abschluss von Verwaltungsvereinbarungen wurden bisher immer nur die

unmittelbaren Schäden anerkannt, nicht aber die häufig noch höheren mittelbaren

Schäden. Solange das nicht der Fall ist, werden wir die Versprechungen des

Bundeskanzlers nicht erfüllen können.

 

Sachsen-Anhalt hat aus Landesmitteln ein

Bürgschaftsprogramm für Unternehmen, Freiberufler und Träger gesellschaftlicher

Einrichtungen sowie ein Landesprogramm für schwerstgeschädigte

landwirtschaftliche Unternehmen aufgelegt. Wir haben in der Vermessungs- und

Katasterverwaltung Anfang September ein ¿Zentrales Hinweissystem Hochwasser

2002¿ eingerichtet. Zu jedem vom Hochwasser betroffenen Flurstück können damit

realbezogen die Schäden und Fördermaßnahmen erfasst werden. So ist eine

wichtige Voraussetzung für eine abgestimmte und effektive Förderung durch die

verschiedenen Ressorts und Einrichtungen des Landes geschaffen worden.

 

Der Bund hat im Haushalt des

Bundesverkehrsministeriums durch Umschichtungen Mittel für den

Infrastruktur-Wiederaufbau bereitgestellt. Darüber hinaus hat er frühzeitig mit

dem Flutopfer-Solidaritätsgesetz den Aufbauhilfefonds auf den Weg gebracht. Ich

bin dankbar für die Unterstützung aller anderen deutschen Länder und ihrer

Kommunen, die diesen Fonds ja entscheidend mitfinanzieren.

 

Mit dem Aufbauhilfefonds wird für die

geschädigten Länder ein Gesamtvolumen von 7,1 Mrd. ¿ bereitgestellt. Der

Bund wird davon 3,5 Mrd. Euro für die Wiederherstellung der Infrastruktur des

Bundes, die Wiederherstellung der Infrastruktur der Länder und Gemeinden sowie

für Hilfen an betroffenen Unternehmen verwenden. Die weiteren 3,6 Mrd. ¿

werden den geschädigten Länder pauschal zugewiesen und sollen zur

Kofinanzierung der vereinbarten Hilfsprogramme genutzt werden. Zunächst werden

davon 60% an die Länder ausbezahlt. Auf Sachsen-Anhalt entfallen davon 20%,

also 431 Mio. ¿, auf Sachsen 60%. Die beiden am meisten betroffenen Länder

werden somit den Großteil der Unterstützung erhalten.

 

Die zwischen Bund und Ländern vereinbarten

Hilfsprogramme sollen zusammen mit flankierenden Maßnahmen des Landes eine

effektive Unterstützung der betroffenen Haushalte, Unternehmen und Kommunen

ermöglichen:

 

-  Die privaten Wohnungseigentümer erhalten neben

einer Übergangshilfe von bis zu 10.000 ¿ für zerstörten Hausrat, Zuschüsse zur

Beseitigung und Behebung von Schäden an Wohngebäuden. Letztere werden auch für

die Wohnungsunternehmen zur Verfügung stehen.

 

-  Für die geschädigten Unternehmen der

gewerblichen Wirtschaft steht ein Bündel an Fördermaßnahmen bereit. Es reicht

von Investitionszuschüssen für den nicht versicherten Verlust von

Wirtschaftsgütern, zinsverbilligten Krediten, einem Hilfsfonds für die

Wiederbeschaffung von Betriebsvermögen bis hin zur Erstattung von

Sozialversicherungsbeiträgen bei Kurzarbeit und Hilfen zur Fortführung der

beruflichen Erstausbildung. Dazu kommen flankierende Unterstützungen, wie z.B.

steuerliche Erleichterungen und eine Verlängerung der Insolvenzfrist.

 

-  Für die land- und forstwirtschaftlichen

Unternehmen wurde ein Soforthilfeprogramm vereinbart, durch das Zuschüsse von

bis zu 50 Prozent der eingetretenen Schäden gewährt werden können. Betriebe,

deren zerstörtes Betriebsvermögen mit Krediten belastet ist, können mit dem

Erlass oder Teilerlass von Krediten rechnen. Sachsen-Anhalt ergänzt diese speziellen

Hochwasserprogramme durch weitere Hilfsmaßnahmen. Als Beispiel nenne ich die

Nutzung von Stilllegungsflächen zur Futterversorgung, die Anhebung des

Flächenstilllegungssatzes für 2003 in den vom Hochwasser betroffenen Gebieten,

die Möglichkeit der Stundung von Steuern und Pachtzahlungen für Landesflächen

und eine kostenlosen Schuldnerberatung.

 

-  Darüber hinaus werden für die Behebung von

Schäden der Infrastruktur im Bereich der Gemeinden und anderer Träger, wie den

Freien Wohlfahrtsverbänden insgesamt 1,2 Mrd. ¿ bereitgestellt, für

Infrastruktur im ländlichen Raum und die Deichsanierung weitere

520 Mio. ¿.

 

Bund und Länder haben sichergestellt, dass

auch schon jetzt, also noch vor der formellen Gründung des Aufbauhilfefonds Hilfszahlungen

erfolgen können. Ein Teil der Aufbauprogramme ist in Sachsen-Anhalt inzwischen

durch Vergaberichtlinien und Verwaltungsvereinbarungen mit dem Bund umgesetzt

worden. Den Hochwassergeschädigten können somit auch aus diesen Programmen

bereits Hilfen gewährt werden. Die Programme zur Wiederherstellung der

öffentlichen Infrastruktur befinden sich teilweise noch in der Vorbereitungsphase.

 

Meine Damen und Herren, die beschlossenen

Hilfsprogramme sind umfassend und in ihrer Vielfalt auf die jeweiligen Gruppen

von Betroffenen zugeschnitten. Die durch den Bund und die anderen Länder

bereitgestellten Mittel werden wir zur Kofinanzierung der mit dem Bund

vereinbarten Aufbauprogramme benötigen. Im Rahmen unserer Möglichkeiten haben

wir darüber hinaus eigene Landesprogramme beschlossen. Ein zusätzliches

Ausgleichsgesetz wäre überflüssig, zusätzliche Leistungen nicht finanzierbar.

Wir müssen tun, worauf es jetzt ankommt: Entschlossen, schnell und umsichtig an

die Umsetzung der gemeinsam mit dem Bund beschlossenen Wiederaufbauprogramme

heranzugehen.

 

VI. Beitrag der Europäischen

Union zur Schadenbewältigung

 

Ich möchte an dieser Stelle auch meinen

ausdrücklichen Dank für die europäische Solidarität bekunden. Viele Länder

Europas haben sich mit unterschiedlichsten Hilfsinitiativen engagiert. Die

Kommission und das Europäische Parlament haben bereits kurze Zeit nach der

Flutkatastrophe ihre Bereitschaft signalisiert, alles in ihrer Macht stehende

zu tun, um flexibel und schnell helfen zu können. Der Besuch von Kommissar

Barnier am 16. und 17. September in Sachsen-Anhalt und Kommissionspräsident

Prodi am 25. August in Sachsen sowie die Gespräche mit den Regierungschefs der

betroffenen Länder waren wichtige Zeichen der Solidarität und Anteilsnahme Europas

für die Menschen in den Katastrophengebieten.

 

Die Kommission hat ihre in Berlin gemachten

Zusagen in der Zwischenzeit untersetzt und die europäischen Hilfsmaßnahmen

umrissen. Für Sachsen-Anhalt sind dabei die folgenden drei Punkte von

besonderer Bedeutung:

 

1.   Die

EU ermöglicht es uns kurzfristig Änderungen des Operationalen Programms für den

Einsatz der EU-Strukturfonds in Sachsen-Anhalt zur Beseitigung der

Hochwasserschäden vorzunehmen. Wir werden die Förderkulisse so anpassen und

ergänzen, dass eine möglichst rasche Unterstützung für die Bewältigung der

Hochwasserschäden geleistet werden kann. Die Änderungsvorschläge werden

frühzeitig mit den Dienststellen der Kommission abgestimmt, damit das

Änderungsverfahren des Operationellen Programms noch in diesem Jahr vonstatten

gehen kann.

 

2.   Aufgrund

der Hochwasserproblematik müssen kurzfristig beträchtlich mehr Projekte als

geplant umgesetzt werden. Die Kofinanzierung dieser Projekte wäre aufgrund

unserer Haushaltssituation gar nicht möglich. Wir werden daher das Angebot der

Kommission aufgreifen, die EU-Beteiligungssätze an den öffentlichen Ausgaben

der Projekte auf 75% zu erhöhen. Dies wird gleichfalls ein Teil des

Änderungsantrages sein. Mehr Geld als uns insgesamt zusteht gibt es dadurch

allerdings nicht.

 

3.   Ich

begrüße auch die Initiative der Kommission zur Wiederauflage des

Katastrophenfonds. Die Flutkatastrophe hat gezeigt, das Hilfen nur dann geleistet

werden können, wenn geeignete Instrumente und entsprechende Mittel schnell zur

Verfügung stehen. Sachsen-Anhalt wird parallel zur Beschleunigung des Abflusses

vorhandener Strukturfondsmittel auch die Frage nach einer Refinanzierung

bereits eingeleiteter Maßnahmen aus dem neuen Katastrophenfonds stellen.

 

VII Schluss

 

Zur

Wiederherstellung der Infrastruktur gehört in Sachsen-Anhalt nicht nur die

Reparatur von 35 offenen Deichbruchstellen und die Sanierung von mehreren

hundert Kilometern aufgeweichter Deiche an Elbe und Mulde. Aber das ist jetzt

unsere wichtigste Aufgabe. Bereits am 13. September wurde damit an zwei Orten

begonnen. Zur Unterstützung des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und

Wasserwirtschaft wurden 21 Ingenieurbüros gebunden, davon 10 aus Sachsen-Anhalt

und 11 aus den benachbarten neuen Bundesländern. Zwischendurch wird bereits an

vielen Deichabschnitten gearbeitet. Dafür wurden bisher 55 Baubetriebe

gebunden, davon 48 aus Sachsen-Anhalt und 6 aus den benachbarten neuen

Bundesländern sowie einer aus einem alten Bundesland. Ich nenne diese Zahlen

nur für jene Kritiker am Vergabeverfahren, die bisher schon kritisiert haben,

ohne die Zahlen zu kennen. Bei der Wiederherstellung des status quo können wir

es aber nicht belassen. Von den 589 km Elbedeichen (einschließlich

Rückstaudeiche an Schwarzer Elster, Mulde, Saale und Havel) entsprechen derzeit

271 km nicht den Forderungen der DIN ¿Flussdeiche¿. Es muss daher dringend in

mehr Hochwassersicherheit investiert werden. Die Kosten, um alle Hauptdeiche in

einen guten Ausbauzustand ¿ für ein 100jährliches Hochwasser ¿ zu bringen,

werden sich auf mindestens 135 Mio. ¿ belaufen.

 

Soweit uns

die Mittel zur Verfügung stehen, wurden sie unverzüglich ausgezahlt. Nach dem

Kabinettsbeschluss am 16. August über das erste Soforthilfeprogramm sind am

ersten Auszahlungstag am 20. August bereits 1,2 Mio. ¿ verteilt worden. Vom

Bundessoforthilfeprogramm sind bis Anfang September 10,2 Mio. ¿ in

Sachsen-Anhalt ausgezahlt worden. Wir haben den Kreisen Verwaltungshilfe zur

Schadenserfassung organisiert und sind mit den Bundesministerien in ständigen

Gesprächskontakt über die Definition des Schadensbegriffes und die Umsetzung

der Hilfsprogramme. Vor dem Bundestag, vor dem Bundesrat und vor der

EVP-Fraktion des Europäischen Parlaments habe ich die Folgeprobleme der

Hochwasserkatastrophe und die verwaltungstechnischen Einzelheiten der

Hilfsprogramme erläutert. Die Gesamtsumme der bisher in diesem Zusammenhang

ausgezahlten Landes- und Bundesmittel betrug Anfang Oktober insgesamt 158,9

Mio. ¿.

 

Das Leben in

unserem Land hat sich wieder weitgehend normalisiert. Die Menschen in den

betroffenen Regionen werden noch längere Zeit mit der Beseitigung der Schäden

zu tun haben. Wir werden ihnen auch weiter dabei helfen. Dazu gehört auch, dass

die geschädigten Betriebe so schnell als möglich wieder arbeiten können und

nicht aus den Wirtschaftskreisläufen verdrängt werden.

 

Die in den

Hochwassertagen erlebte Solidarität gibt uns die Gewissheit, dass wir auch mit

den Folgeschäden gemeinsam fertig werden können.

 

 

 

 

Impressum:

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