Regierungserklärung von Ministerpräsident
Prof. Dr. Wolfgang Böhmer zum Thema ?Die Bewältigung der Hochwasserkatastrophe
und deren Folgen in Sachsen-Anhalt?
10.10.2002, Magdeburg – 645
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 645/02
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 645/02
Magdeburg, den 10. Oktober 2002
Regierungserklärung von Ministerpräsident
Prof. Dr. Wolfgang Böhmer zum Thema ¿Die Bewältigung der Hochwasserkatastrophe
und deren Folgen in Sachsen-Anhalt¿
Anrede
Im August dieses Jahres haben wir in
Sachsen-Anhalt eine Sommerhochwasser-Flut der Elbe und der Mulde erleben
müssen, wie sie seit mehr als einhundert Jahren nicht mehr vorgekommen ist. Die
Hochwasserfluten der Elbe betrafen auch die Menschen in Tschechien, Sachsen,
Brandenburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, daneben infolge des Hochwassers
der Donau auch in Bayern. Wir haben aber auch nicht vergessen, dass zuvor
Österreich und dann im September Frankreich und eine Reihe asiatischer Länder durch
dortige Hochwasser schwer betroffen waren.
Unser Schicksal haben auch mehrere andere
Regionen dieser Welt durchleben müssen.
Ich möchte Ihnen heute eine erste
zusammenfassende Darstellung der Hochwasserkatastrophe bei uns und deren
Folgenbeseitigung geben - ungeachtet des Umstandes, dass der Landtag
voraussichtlich einen zeitweiligen Ausschuss einrichten wird, der sich mit
diesen Fragestellungen ausführlicher befassen soll.
I. Verlauf der
Hochwasserkatastrophe vom 13. August 2002 bis 13. September 2002
Nach starken Niederschlägen in der
Tschechischen Republik und dem Freistaat Sachsen stiegen die Pegel der Flüsse
Moldau, Elbe und Mulde dramatisch an.
Am Dienstag, dem 13. August 2002 erreichte
ein erster Hochwasserscheitelpunkt der Mulde Sachsen-Anhalt. Hiervon betroffen
war der Landkreis Bitterfeld und die Stadt Dessau, die daraufhin den
Katastrophenalarm ausriefen. In der Folge wurden in Dessau Stadtteile überflutet,
erste Evakuierungsmaßnahmen wurden vollzogen. Die ersten Deichüberflutungen und
ein Deichbruch oberhalb der Goitsche wurden am 14. August 2002 festgestellt.
Am 15. August 2002 erreichte das Hochwasser
der Elbe das Land Sachsen-Anhalt. Die Landkreise und kreisfreien Städte entlang
der Elbe bereiteten sich auf den Katastrophenfall vor. Durch die Landkreise
Wittenberg, Anhalt-Zerbst, Köthen, Schönebeck, Ohrekreis, Stendal und die
Landeshauptstadt Magdeburg wurde der Katastrophenfall am 15. August 2002
festgestellt. Der Landkreis Jerichower Land folgte am 16. August 2002. Am 15.
August wurde das Pretziner Wehr vor Magdeburg geöffnet.
Im Landkreis Wittenberg kam es am 17. August
2002 zu ersten Deichbrüchen. Der Scheitelpunkt der Elbe erreichte Wittenberg
am 18. August 2002 mit einem Pegelstand von 7,80 m, in Dessau wurde am gleichen
Tage 7,16 m gemessen. In der Nacht zum 19. August 2002 kam es zu einem Deichbruch
bei Seegrehna, durch den das Elbewasser eine Vielzahl von Ortschaften im
Landkreis Anhalt-Zerbst und Wittenberg mit tagelangen Folgeproblemen überflutete.
Im Bereich des Elbeumflutkanales bei
Magdeburg stieg der Wasserstand so stark an, dass die B 1 bei Heyrothsberge am
19. August 2002 für den Fahrzeugverkehr gesperrt werden musste. An diesem Abend
kam es zu einem Bruch eines Siels bei Heyrothsberge mit der Folge der
Überflutung und Evakuierung mehrerer Orte.
Der Scheitelpunkt der Elbe durchlief an
diesem Abend die Stadt Magdeburg mit einer Pegelhöhe von 6,70 m, Teile der
östlichen Stadtgebiete wurden überflutet. Erstmalig wurde aus Anlass eines
Elbehochwassers im Grenzbereich zwischen Brandenburg und Sachsen-Anhalt eine
Gruppe von Wehren im Bereich Quitzöbel geöffnet, um die an der Elbe liegende
Stadt Wittenberge zu entlasten. Hierzu wurde nach einer Absprache von mir mit
meinen Kollegen Ministerpräsident Platzek in Brandenburg und Ministerpräsident
Gabriel in Niedersachsen am 20. August 2002 das Wehr Neuwerben geöffnet. Damit
wurden vier der fünf Havelpolder gezielt überflutet, um die Elbe zu entlasten.
Vorausgegangen war eine ausdrückliche Bitte des niedersächsischen Ministerpräsidenten,
was für die Entschädigungsregelung von Interesse sein könnte.
Der Scheitelpunkt der Elbe erreichte am 20.
August 2002 gegen Mitternacht Wittenberge mit einem Pegelstand von 7,34 m. Zu
weiteren Deichbrüchen bzw. großflächigen Überschwemmungen kam es im Norden von
Sachsen-Anhalt nicht mehr.
Die Pegelstände übertrafen fast alle
bisherigen Höchstmarken, die überwiegend aus den Jahren 1845 bzw. 1862 stammen
(Jahrhunderthochwasser).
In den Folgetagen entspannte sich die
Hochwassersituation. Die Regierungspräsidien, Landkreise und kreisfreien Städte
hoben in der Mehrzahl in der Zeit vom 26. August bis 28. August 2002 den
Katastrophenalarm wieder auf. Der Landkreis Bitterfeld und die Stadt Dessau
konnten aufgrund ihrer komplizierten Lage erst am 13. September 2002 den
Katastrophenalarm aufheben.
Über die außergewöhnliche Hochwasserlage habe
ich mir verschiedentlich vor Ort selbst ein Bild gemacht. Der Minister des
Innern und die Ministerin Wernicke waren täglich in den Katastrophengebieten
unterwegs, die anderen Minister sofern ihr Zuständigkeitsbereich betroffen war.
II. Organisatorische
Maßnahmen zur Katastrophenbewältigung
Schon zu Beginn der Hochwasserlage wurde ein
in der Folge durchgehend Tag und Nacht tätiger Arbeitsstab Hochwasser im
Ministerium des Innern eingerichtet, in dem auch Vertreter der Bundeswehr und
des Technischen Hilfswerks mitwirkten. Parallel wurde im Ministerium für
Landwirtschaft und Umwelt ein Hochwasserstab gebildet, um die ressortinterne
Koordination und Abstimmung von Maßnahmen des Hochwassermeldedienstes sowie
ggf. Hochwasserschutzmaßnahmen sicherzustellen. Beteiligt waren Experten aus
den Bereichen Hochwasserschutz, Gewässerschutz, Trinkwasser und Abwasser sowie
Anlagensicherheit. Dieser Stab tagte bis Ende August ca. 35 mal. Die Querverbindung
zum Arbeitsstab des Innenministeriums war durch die Beteiligung des
Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft gewährleistet.
Die wesentlichen Aufgaben des Arbeitsstabes
im Ministerium des Innern waren:
- die Weiterleitung von im Innenministerium
eintreffenden Hilfeleistungsangeboten an die Katastrophenschutzstäbe;
- die Koordinierung und Heranführung
kurzfristiger Hilfeleistungen anderer Bundesländer, des Bundes (Bundeswehr und
Technisches Hilfswerk) und ausländischer Hilfeleistung auf der Grundlage der
Anforderungen der Katastrophenschutzstäbe der Regierungspräsidien;
- vorausschauende Organisation von Wechsel- und
Reservekräften aus anderen Bundesländern und des Bundes für die überörtliche
Hilfe;
- Organisation und Sicherstellung einer
lageangepassten Mittelbereitstellung auf der Grundlage der Anforderungen der
Katastrophenschutzstäbe der Regierungspräsidien möglichst mit Antransport in
das jeweilige Einsatzgebiet;
- Sicherstellung der Lagedarstellung und
Lageberichterstattung;
- Einrichten und Betreiben einer Bürger-Hotline;
- Information der Öffentlichkeit
Der Arbeitsstab des Innenministeriums hat auf Grund der Kräfte- und Mittelanforderungen
aus den Landkreisen und kreisfreien Städten für die Bewältigung der
Schadenslage die notwendigen personellen und sächlichen Hilfen organisiert. Zum
Einsatz kamen:
- über 13.500 Kräfte der Feuerwehren aus anderen
Bundesländern, des THW, der Polizei, des BGS und der Bundeswehr, zusammen mit
den Hilfskräften der Hilfsorganisationen waren zeitweilig 17.000 Helfer im Einsatz,
darunter ca. 3.600 Soldatinnen und Soldaten aus Bundeswehreinheiten in
Sachsen-Anhalt,
- Insgesamt wurden ca. 13 Mio. Sandsäcke
verbaut.
- 21 Hubschrauber des BGS und der Bundeswehr,
- 50 Boote,
- und eine Vielzahl weiterer Einsatzmittel aus
fast allen Bundesländern (Pumpen, Sandsackfüllmaschinen, Notstromaggregate,
Spezial-Hochwasserpumpen aus den Niederlanden u.a.m.).
Dringendster Handlungsbedarf bestand von
Anfang an bei der rechtzeitigen und lageabhängigen bedarfsgerechten
Organisation der Sandsackbereitstellung in den Einsatzschwerpunkten des Landes.
Dazu war es in kürzester Zeit notwendig, trotz der bereits seit Tagen
vorhandenen Hochwasserlagen in Bayern und Sachsen und der bevorstehenden
Hochwasserlagen in Brandenburg, Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein,
die für Sachsen-Anhalt erforderlichen Sandsackmengen in Deutschland und dem
Ausland zu ordern sowie den Antransport zur Entlastung eigener Kräfte von den
jeweiligen Lagern möglichst bis unmittelbar in die Einsatzgebiete
Sachsen-Anhalts zu organisieren.
Nur mit Hilfe Bayerns, für die ich sehr
dankbar bin, konnte diese logistisch sehr schwierige Aufgabe gelöst werden.
Durch Bayern wurde in kürzester Zeit in Nürnberg eine
Sandsack-Koordinierungsstelle und auf dem Flughafen Leipzig-Halle ein
Sandsack-Logistik-Zentrum eingerichtet sowie die erforderliche
Transportlogistik organisiert.
Beide durch die Situation entstandenen
Einrichtungen haben sich nicht nur für Sachsen-Anhalt außerordentlich bewährt.
Deshalb muss in der länderübergreifenden Nachbereitung der Hochwasserlage in
Deutschland darüber nachgedacht werden, ob die Länder oder der Bund zukünftig
gemeinsam solche überregional bedeutsamen Einrichtungen vorhalten wollen.
Über 12 000
Angehörige freiwilliger Feuerwehren des Landes Sachsen-Anhalt waren im Einsatz,
d. h., nahezu jeder dritte aktive Angehörige der freiwilligen Feuerwehren. Die
örtlichen Feuerwehren erhielten hierbei Unterstützung durch Nachbarschafts- und
überörtliche Hilfe aus dem gesamten Bundesgebiet.
Die
Hilfeleistung durch nicht angemeldete Feuerwehren anderer Bundesländer hat
gelegentlich logistische und organisatorische Probleme geschaffen, die eine
überregionale Einsatzleitung unverzichtbar machten.
III.
Schadensfeststellung
Trotz der umfangreichen
Maßnahmen zur Schadensabwehr konnten Schäden nicht vermieden werden.
-
Ca.
60.000 Menschen mussten zeitweise evakuiert werden. Todesfälle haben wir
glücklicherweise nicht zu beklagen.
-
55.000
ha Fläche wurden überflutet, davon ca. 40.000 ha landwirtschaftliche
Nutzfläche. Geschädigt sind 565 landwirtschaftliche Betriebe und 20
Gartenbaubetriebe.
-
1.500
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind durch das Hochwasser unmittelbar
betroffen, davon 1.250 im Regierungsbezirk Dessau und 250 im Regierungsbezirk
Magdeburg.
-
Die
Schäden im Bereich der gewerblichen Wirtschaft belaufen sich auf ca. 2
Milliarden Euro, die Schäden im Bereich der Landwirtschaft auf ca. 90 Millionen
Euro und die Schäden im Bereich der Kulturdenkmale auf ca. 20 Millionen Euro.
-
Die
direkten Schäden im Bereich der Infrastruktur des Landes dürften zwischen 1,0
bis 1,5 Milliarden Euro liegen; davon etwa 1/3 an privaten Wohngebäuden.
-
Insgesamt
wurden über 300 Schadstellen an Deichen festgestellt, davon 41 Deichbrüche. Die
Schäden an Hochwasserschutzanlagen dürften zwischen 64 und 65 Millionen Euro
ausmachen. Fast 50 Prozent der Deiche der Elbe befinden sich in Sachsen-Anhalt.
Zur genauen Schadensermittlung hat die
Landesregierung bereits am 20. August 2002 einen interministeriellen Arbeitsstab
"Schadensfeststellung und Schadensbeseitigung in den vom Hochwasser
betroffenen Regionen des Landes Sachsen-Anhalt" unter der Leitung von
Staatsminister Robra eingerichtet. Aufgabe dieses interministeriellen
Arbeitsstabes war und ist die Zusammenführung aller Ressortaktivitäten, um eine
größtmögliche Effektivität der Maßnahmen zu gewährleisten. Neben den Ressorts
und den Regierungspräsidien Dessau und Magdeburg haben auch die Kommunalen Spitzenverbände
in dem Arbeitsstab mitgewirkt. Auch die Landräte der vom Hochwasser betroffenen
Landkreise sowie der Oberbürgermeister der Stadt Dessau sind in die Beratungen
einbezogen worden. Die Aktivitäten zur Schadensfeststellung und
Schadensbeseitigung wurden auf diese Weise eng aufeinander abgestimmt. Die
Umsetzung der im Arbeitsstab abgestimmten Maßnahmen obliegt den jeweils
zuständigen Ressorts.
Die Bezifferung der Schäden ist abhängig von
der Schadendefinition. Der vom Bund vorgelegte Entwurf einer Verordnung nach §
2 Abs. 6 Aufbauhilfefondsgesetz (Art. 5 des Flutopfersolidaritätsgesetzes)
enthält noch keine eindeutige Schadensdefinition, geht jedoch von einem engen
Schadensbegriff aus. Mittelbare Schäden sind bisher grundsätzlich nicht
Bestandteil der Hochwasserhilfsprogramme. Dies führt u. a. dazu, dass Aufwendungen
für Vorsorgemaßnahmen und Evakuierungen nicht berücksichtigt werden können.
Auch die Schäden durch die extreme Erhöhung des Grundwasserspiegels in
Bitterfeld sind in dem vom Bund vorgegebenen Schadensbegriff nicht enthalten.
Nach den vorliegenden Schadensmeldungen der
Ressorts dürften sich die direkten Hochwasserschäden in Sachsen-Anhalt auf ca.
2 Mrd. ¿ belaufen. Nicht eingerechnet sind dabei die indirekten Schäden, die
beispielweise durch Umsatzeinbusen bei Wirtschaftsunternehmen entstanden sind und
immer noch entstehen. Eine genaue Schadenabschätzung ist aber auch aus anderen
Gründen zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Z.B. muss bei den
unterspülten Straßen mit verdeckten Schäden gerechnet werden, die erst nach dem
ersten Frost sichtbar werden. Daher werden weitere Schadenserfassungen
erforderlich sein.
IV. Dank an die
Helfer
Dass die Schäden in unserem Land nicht noch
größer waren, verdanken wir Tausenden freiwilliger Helfer.
Die Generation der bei dieser
Hochwasserkatastrophe zur Gefahrenabwehr eingesetzten Kräfte hat vorher so
etwas noch nicht erlebt.
Das Gefahrenabwehrsystem des Landes
Sachsen-Anhalt, insbesondere im Bereich Feuerwehren und Katastrophenschutz,
basiert überwiegend auf ehrenamtlicher Tätigkeit.
Um so höher sind die im Rahmen der Abwehr
dieser Hochwasserkatastrophe erbrachten Leistungen zu würdigen.
Dank eines bis an die Grenze der menschlichen
Leistungsfähigkeit gehenden Einsatzes aller ist es gelungen, dass wir
- kein
Menschenleben zu beklagen hatten
- das
Hochwasser vorwiegend innerhalb der Deiche gehalten haben und damit weitaus
größere Schäden verhindert wurden.
Dieser Aspekt muss bei der Nachbereitung und
Auswertung auch einzelner Mängel im Vordergrund stehen.
Der Verlauf der Hochwasserkatastrophe hat
gezeigt, dass wir über einige Dinge der Vorbereitung und der Abwehr solcher
außergewöhnlicher Schadenslagen neu nachdenken müssen.
Die Möglichkeiten einer weiteren Verbesserung
des Zusammenwirkens der Behörden, Dienststellen, öffentlichen Einrichtungen und
der sonstigen Träger öffentlicher Aufgaben bei der Gefahrenabwehr
einschließlich des Meldeverhaltens, der Lagedarstellung, der Kräfte- und
Mittelkoordination sowie allgemein des Informationsmanagements einschließlich
der Öffentlichkeitsarbeit müssen überprüft werden. Ich habe, wie auch der
Innenminister, bereits eine Reihe von Gesprächen mit Verantwortlichen von
kommunaler Seite wie auch von Bundeswehr und Feuerwehr geführt, um mich über
absehbare Schlussfolgerungen zu informieren.
Inhalt und Methodik der Aus- und Fortbildung
der Mitarbeiter von Katastrophenschutzstäben und der Führungskräfte der im
Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen an der Brandschutz- und
Katastrophenschutzschule Heyrothsberge und die Forschung am Institut der
Feuerwehr Sachsen-Anhalt werden in diese Auswertung einbezogen.
Durch eine umfassende und offene Auswertung
werden wir auch im Laufe der Katastrophe entstandenen Gerüchten bezüglich
angeblicher absichtlicher Deichsprengungen, um etwa Magdeburg ¿zu retten¿,
entgegenwirken können.
Die Hochwasserkatastrophe
hat auch eine bisher in diesem Umfang nicht gekannte Hilfsbereitschaft und
Solidarität hervorgebracht.
Allen unzähligen freiwilligen und
professionellen Helferinnen und Helfern möchte ich an dieser Stelle nochmals
sehr herzlich danken. Wir haben während der Hochwasserkatastrophe in
Sachen-Anhalt und anderen Bundesländern Tage der Deutschen Einheit erlebt. Es
gab eine beispielhafte Welle der Solidarität mit unzähligen Helfern aus ganz
Deutschland sowie umfangreiche Sach- und Geldspenden. Das war eine große Hilfe
für uns, ohne die wir eine Katastrophe dieses Ausmaßes nicht hätten bewältigen
können. Die Zweifler an der inneren Einheit unseres Vaterlandes und am
Vorhandensein von Gemeinsinn wurden eines besseren belehrt. Wir alle sind
dankbar für diese Solidarität, die uns weiter zusammengefügt hat.
Die Landesregierung hat beschlossen, mit
einer Hochwassermedaille des Landes Sachsen-Anhalt eine größere Zahl
freiwilliger Helfer zu ehren.
Mein Dank gilt auch und geht in die anderen
Bundesländer und das Ausland (z. B. nach den Niederlanden, der Schweiz, nach
Russland und weiteren europäischen und außereuropäischen Ländern), die mit
ihren Kräften und Mitteln Sachsen-Anhalt geholfen haben. Auch möchte ich der
Bundesregierung ausdrücklich Dank sagen für die zügige und kostenfreie Hilfe
durch Bundeswehr und Technisches Hilfswerk, die nicht nur bei den
Vorsorgemaßnahmen und der Schadensbeseitigung, sondern auch bei den
Aufräumarbeiten mitgewirkt haben.
Die große Hilfsbereitschaft bei der
Bewältigung der Hochwasserkatastrophe hat uns Mut gemacht für die weiteren nun
erforderlichen Aufbauleistungen. Wir sind mit der unmittelbaren
Hochwasserkatastrophe weitgehend fertig geworden, wir werden am Ende auch mit
den Problemen der Schadensbeseitigung fertig werden. Dabei hilft uns die große
Spendenbereitschaft der Bevölkerung aus der ganzen Bundesrepublik und vielen
anderen Ländern. Die Eröffnungsveranstaltung zum geplanten Sachsen-Anhalt-Tag
in Burg ist innerhalb von 24 Stunden von MDR und ARD zu einer großen Benefizveranstaltung
umorganisiert worden. Sie hat insgesamt mehr als 39 Mio. ¿ Spendengelder
eingebracht. Alle Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege haben zu Geld-
und Sachspenden aufgerufen, ebenso lokale Zeitungen und Rundfunksender. Über
das Ministerium für Gesundheit und Soziales wird eine Abstimmung der
Spendenvergabe mit einem vereinbarten einheitlichen Schenkungsvertrag
organisiert. Nach einer Soforthilfe für Kleidung, Lebensmittel und
Haushaltszubehör wurde in einem zweiten Schritt Hilfe zur Wiederbeschaffung von
Möbeln und Renovierungshilfen gewährt und in einem dritten Hilfe zur Behebung
von Bauschäden. Die Vermittlung geschieht mit einer Sachspendenhotline und
umfasst auch kostenlose Urlaubsreisen für Kinder betroffener Familien. Auf dem
Spendenkonto der Landesregierung sind bisher 836.670 ¿ eingegangen.
V. Wiederaufbauprogramm
Die Soforthilfeprogramme des Bundes und des
Landes für geschädigten Privathaushalte und Unternehmen und Landwirte haben
kurzfristig eine erste Hilfe ermöglicht. Die zur Verfügung stehenden Beträge
sind inzwischen weitgehend ausgezahlt worden. Selbstverständlich konnten diese
Soforthilfen nur der Anfang sein. Jetzt kommt es darauf an, die gesamte
Schadenbewältigung in den Blick zu nehmen und gemeinsam eine Aufbaustrategie
für die betroffenen Regionen anzugehen. Der Bundeskanzler selbst hat dafür hohe
Maßstäbe gesetzt. Auf einer Pressekonferenz in Magdeburg hat er es zum Prinzip
erklärt, ¿dass nach der Flut niemand materiell schlechter gestellt sein darf,
als vor der Flut¿. Mir erscheint das auch heut noch eine sehr mutige Erklärung.
Die Betroffenen bauen darauf und erwarten jetzt von uns die Erfüllung dieser
Verheißung. Bei allen bereits geführten Verhandlungen mit den Bundesministerien
zum Abschluss von Verwaltungsvereinbarungen wurden bisher immer nur die
unmittelbaren Schäden anerkannt, nicht aber die häufig noch höheren mittelbaren
Schäden. Solange das nicht der Fall ist, werden wir die Versprechungen des
Bundeskanzlers nicht erfüllen können.
Sachsen-Anhalt hat aus Landesmitteln ein
Bürgschaftsprogramm für Unternehmen, Freiberufler und Träger gesellschaftlicher
Einrichtungen sowie ein Landesprogramm für schwerstgeschädigte
landwirtschaftliche Unternehmen aufgelegt. Wir haben in der Vermessungs- und
Katasterverwaltung Anfang September ein ¿Zentrales Hinweissystem Hochwasser
2002¿ eingerichtet. Zu jedem vom Hochwasser betroffenen Flurstück können damit
realbezogen die Schäden und Fördermaßnahmen erfasst werden. So ist eine
wichtige Voraussetzung für eine abgestimmte und effektive Förderung durch die
verschiedenen Ressorts und Einrichtungen des Landes geschaffen worden.
Der Bund hat im Haushalt des
Bundesverkehrsministeriums durch Umschichtungen Mittel für den
Infrastruktur-Wiederaufbau bereitgestellt. Darüber hinaus hat er frühzeitig mit
dem Flutopfer-Solidaritätsgesetz den Aufbauhilfefonds auf den Weg gebracht. Ich
bin dankbar für die Unterstützung aller anderen deutschen Länder und ihrer
Kommunen, die diesen Fonds ja entscheidend mitfinanzieren.
Mit dem Aufbauhilfefonds wird für die
geschädigten Länder ein Gesamtvolumen von 7,1 Mrd. ¿ bereitgestellt. Der
Bund wird davon 3,5 Mrd. Euro für die Wiederherstellung der Infrastruktur des
Bundes, die Wiederherstellung der Infrastruktur der Länder und Gemeinden sowie
für Hilfen an betroffenen Unternehmen verwenden. Die weiteren 3,6 Mrd. ¿
werden den geschädigten Länder pauschal zugewiesen und sollen zur
Kofinanzierung der vereinbarten Hilfsprogramme genutzt werden. Zunächst werden
davon 60% an die Länder ausbezahlt. Auf Sachsen-Anhalt entfallen davon 20%,
also 431 Mio. ¿, auf Sachsen 60%. Die beiden am meisten betroffenen Länder
werden somit den Großteil der Unterstützung erhalten.
Die zwischen Bund und Ländern vereinbarten
Hilfsprogramme sollen zusammen mit flankierenden Maßnahmen des Landes eine
effektive Unterstützung der betroffenen Haushalte, Unternehmen und Kommunen
ermöglichen:
- Die privaten Wohnungseigentümer erhalten neben
einer Übergangshilfe von bis zu 10.000 ¿ für zerstörten Hausrat, Zuschüsse zur
Beseitigung und Behebung von Schäden an Wohngebäuden. Letztere werden auch für
die Wohnungsunternehmen zur Verfügung stehen.
- Für die geschädigten Unternehmen der
gewerblichen Wirtschaft steht ein Bündel an Fördermaßnahmen bereit. Es reicht
von Investitionszuschüssen für den nicht versicherten Verlust von
Wirtschaftsgütern, zinsverbilligten Krediten, einem Hilfsfonds für die
Wiederbeschaffung von Betriebsvermögen bis hin zur Erstattung von
Sozialversicherungsbeiträgen bei Kurzarbeit und Hilfen zur Fortführung der
beruflichen Erstausbildung. Dazu kommen flankierende Unterstützungen, wie z.B.
steuerliche Erleichterungen und eine Verlängerung der Insolvenzfrist.
- Für die land- und forstwirtschaftlichen
Unternehmen wurde ein Soforthilfeprogramm vereinbart, durch das Zuschüsse von
bis zu 50 Prozent der eingetretenen Schäden gewährt werden können. Betriebe,
deren zerstörtes Betriebsvermögen mit Krediten belastet ist, können mit dem
Erlass oder Teilerlass von Krediten rechnen. Sachsen-Anhalt ergänzt diese speziellen
Hochwasserprogramme durch weitere Hilfsmaßnahmen. Als Beispiel nenne ich die
Nutzung von Stilllegungsflächen zur Futterversorgung, die Anhebung des
Flächenstilllegungssatzes für 2003 in den vom Hochwasser betroffenen Gebieten,
die Möglichkeit der Stundung von Steuern und Pachtzahlungen für Landesflächen
und eine kostenlosen Schuldnerberatung.
- Darüber hinaus werden für die Behebung von
Schäden der Infrastruktur im Bereich der Gemeinden und anderer Träger, wie den
Freien Wohlfahrtsverbänden insgesamt 1,2 Mrd. ¿ bereitgestellt, für
Infrastruktur im ländlichen Raum und die Deichsanierung weitere
520 Mio. ¿.
Bund und Länder haben sichergestellt, dass
auch schon jetzt, also noch vor der formellen Gründung des Aufbauhilfefonds Hilfszahlungen
erfolgen können. Ein Teil der Aufbauprogramme ist in Sachsen-Anhalt inzwischen
durch Vergaberichtlinien und Verwaltungsvereinbarungen mit dem Bund umgesetzt
worden. Den Hochwassergeschädigten können somit auch aus diesen Programmen
bereits Hilfen gewährt werden. Die Programme zur Wiederherstellung der
öffentlichen Infrastruktur befinden sich teilweise noch in der Vorbereitungsphase.
Meine Damen und Herren, die beschlossenen
Hilfsprogramme sind umfassend und in ihrer Vielfalt auf die jeweiligen Gruppen
von Betroffenen zugeschnitten. Die durch den Bund und die anderen Länder
bereitgestellten Mittel werden wir zur Kofinanzierung der mit dem Bund
vereinbarten Aufbauprogramme benötigen. Im Rahmen unserer Möglichkeiten haben
wir darüber hinaus eigene Landesprogramme beschlossen. Ein zusätzliches
Ausgleichsgesetz wäre überflüssig, zusätzliche Leistungen nicht finanzierbar.
Wir müssen tun, worauf es jetzt ankommt: Entschlossen, schnell und umsichtig an
die Umsetzung der gemeinsam mit dem Bund beschlossenen Wiederaufbauprogramme
heranzugehen.
VI. Beitrag der Europäischen
Union zur Schadenbewältigung
Ich möchte an dieser Stelle auch meinen
ausdrücklichen Dank für die europäische Solidarität bekunden. Viele Länder
Europas haben sich mit unterschiedlichsten Hilfsinitiativen engagiert. Die
Kommission und das Europäische Parlament haben bereits kurze Zeit nach der
Flutkatastrophe ihre Bereitschaft signalisiert, alles in ihrer Macht stehende
zu tun, um flexibel und schnell helfen zu können. Der Besuch von Kommissar
Barnier am 16. und 17. September in Sachsen-Anhalt und Kommissionspräsident
Prodi am 25. August in Sachsen sowie die Gespräche mit den Regierungschefs der
betroffenen Länder waren wichtige Zeichen der Solidarität und Anteilsnahme Europas
für die Menschen in den Katastrophengebieten.
Die Kommission hat ihre in Berlin gemachten
Zusagen in der Zwischenzeit untersetzt und die europäischen Hilfsmaßnahmen
umrissen. Für Sachsen-Anhalt sind dabei die folgenden drei Punkte von
besonderer Bedeutung:
1. Die
EU ermöglicht es uns kurzfristig Änderungen des Operationalen Programms für den
Einsatz der EU-Strukturfonds in Sachsen-Anhalt zur Beseitigung der
Hochwasserschäden vorzunehmen. Wir werden die Förderkulisse so anpassen und
ergänzen, dass eine möglichst rasche Unterstützung für die Bewältigung der
Hochwasserschäden geleistet werden kann. Die Änderungsvorschläge werden
frühzeitig mit den Dienststellen der Kommission abgestimmt, damit das
Änderungsverfahren des Operationellen Programms noch in diesem Jahr vonstatten
gehen kann.
2. Aufgrund
der Hochwasserproblematik müssen kurzfristig beträchtlich mehr Projekte als
geplant umgesetzt werden. Die Kofinanzierung dieser Projekte wäre aufgrund
unserer Haushaltssituation gar nicht möglich. Wir werden daher das Angebot der
Kommission aufgreifen, die EU-Beteiligungssätze an den öffentlichen Ausgaben
der Projekte auf 75% zu erhöhen. Dies wird gleichfalls ein Teil des
Änderungsantrages sein. Mehr Geld als uns insgesamt zusteht gibt es dadurch
allerdings nicht.
3. Ich
begrüße auch die Initiative der Kommission zur Wiederauflage des
Katastrophenfonds. Die Flutkatastrophe hat gezeigt, das Hilfen nur dann geleistet
werden können, wenn geeignete Instrumente und entsprechende Mittel schnell zur
Verfügung stehen. Sachsen-Anhalt wird parallel zur Beschleunigung des Abflusses
vorhandener Strukturfondsmittel auch die Frage nach einer Refinanzierung
bereits eingeleiteter Maßnahmen aus dem neuen Katastrophenfonds stellen.
VII Schluss
Zur
Wiederherstellung der Infrastruktur gehört in Sachsen-Anhalt nicht nur die
Reparatur von 35 offenen Deichbruchstellen und die Sanierung von mehreren
hundert Kilometern aufgeweichter Deiche an Elbe und Mulde. Aber das ist jetzt
unsere wichtigste Aufgabe. Bereits am 13. September wurde damit an zwei Orten
begonnen. Zur Unterstützung des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und
Wasserwirtschaft wurden 21 Ingenieurbüros gebunden, davon 10 aus Sachsen-Anhalt
und 11 aus den benachbarten neuen Bundesländern. Zwischendurch wird bereits an
vielen Deichabschnitten gearbeitet. Dafür wurden bisher 55 Baubetriebe
gebunden, davon 48 aus Sachsen-Anhalt und 6 aus den benachbarten neuen
Bundesländern sowie einer aus einem alten Bundesland. Ich nenne diese Zahlen
nur für jene Kritiker am Vergabeverfahren, die bisher schon kritisiert haben,
ohne die Zahlen zu kennen. Bei der Wiederherstellung des status quo können wir
es aber nicht belassen. Von den 589 km Elbedeichen (einschließlich
Rückstaudeiche an Schwarzer Elster, Mulde, Saale und Havel) entsprechen derzeit
271 km nicht den Forderungen der DIN ¿Flussdeiche¿. Es muss daher dringend in
mehr Hochwassersicherheit investiert werden. Die Kosten, um alle Hauptdeiche in
einen guten Ausbauzustand ¿ für ein 100jährliches Hochwasser ¿ zu bringen,
werden sich auf mindestens 135 Mio. ¿ belaufen.
Soweit uns
die Mittel zur Verfügung stehen, wurden sie unverzüglich ausgezahlt. Nach dem
Kabinettsbeschluss am 16. August über das erste Soforthilfeprogramm sind am
ersten Auszahlungstag am 20. August bereits 1,2 Mio. ¿ verteilt worden. Vom
Bundessoforthilfeprogramm sind bis Anfang September 10,2 Mio. ¿ in
Sachsen-Anhalt ausgezahlt worden. Wir haben den Kreisen Verwaltungshilfe zur
Schadenserfassung organisiert und sind mit den Bundesministerien in ständigen
Gesprächskontakt über die Definition des Schadensbegriffes und die Umsetzung
der Hilfsprogramme. Vor dem Bundestag, vor dem Bundesrat und vor der
EVP-Fraktion des Europäischen Parlaments habe ich die Folgeprobleme der
Hochwasserkatastrophe und die verwaltungstechnischen Einzelheiten der
Hilfsprogramme erläutert. Die Gesamtsumme der bisher in diesem Zusammenhang
ausgezahlten Landes- und Bundesmittel betrug Anfang Oktober insgesamt 158,9
Mio. ¿.
Das Leben in
unserem Land hat sich wieder weitgehend normalisiert. Die Menschen in den
betroffenen Regionen werden noch längere Zeit mit der Beseitigung der Schäden
zu tun haben. Wir werden ihnen auch weiter dabei helfen. Dazu gehört auch, dass
die geschädigten Betriebe so schnell als möglich wieder arbeiten können und
nicht aus den Wirtschaftskreisläufen verdrängt werden.
Die in den
Hochwassertagen erlebte Solidarität gibt uns die Gewissheit, dass wir auch mit
den Folgeschäden gemeinsam fertig werden können.
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