Pressemeldungen der Polizei
Polizeimeldungen PRev. Salzwedel
Berichtszeitraum vom 30.09.2024 bis 01.10.2024
01.10.2024, Salzwedel – 240/2024
- Polizeirevier Salzwedel
Tägliche Verkehrs- und Kriminalitätslage "E-Scooter beschlagnahmt" "Wildunfall" "Unfall unter Betäubungsmitteleinfluss"
E-Scooter beschlagnahmt
Gardelegen, Am Burgwall, 30.09.2024, 13:11 Uhr
In der Mittagszeit führten Polizeibeamte am Montag eine fußläufige Streife am Burgwall in Gardelegen durch. Dabei stellten die Beamten einen jungen Mann auf einem E-Scooter fest, an dem kein Versicherungskennzeichen angebracht war. Die anschließende Überprüfung der Beamten ergab, dass der E-Scooter als gestohlen gemeldet und eine Fahndung veranlasst wurde. Die Beamten beschlagnahmten das Fahrzeug und leiteten ein Ermittlungsverfahren gegen den 21-jährigen Nutzer ein.
Wildunfall
L22, Buchhorst – Röwitz, 30.09.2024, 22:00 Uhr
Am Montag befuhr ein 27-Jähriger die L22 von Buchhorst nach Röwitz mit einem Mercedes. Als plötzlich ein Reh die Fahrbahn überquerte, konnte der Fahrer einen Zusammenstoß trotz einer Gefahrenbremsung nicht mehr verhindern. Das Reh verendete am Unfallort. Am Mercedes entstand ein geschätzter Schaden im unteren vierstelligen Bereich.
Unfall unter Betäubungsmitteleinfluss
Salzwedel, L8, 01.10.2024, 07:59 Uhr
Am Dienstagmorgen befuhr ein 21-Jähriger die L8 aus Richtung Salzwedel in Richtung Eversdorf mit einem VW. Nach bisherigen Erkenntnissen kam der Fahrer kurz vor der Ortslage Eversdorf nach rechts von der Fahrbahn ab und stieß mit zwei Leitpfosten zusammen. Nachdem der Fahrer seine Fahrt zunächst fortsetzte, kam er in der Ortslage Wistedt erneut nach rechts von der Fahrbahn ab, stieß mit einem Bordstein zusammen und kam anschließend zum Stehen. Da ein durchgeführter Drogenschnelltest positiv auf den Konsum von unterschiedlichen Betäubungsmitteln reagierte, musste der 21-Jährige im weiteren Verlauf eine Blutprobe im Krankenhaus abgeben. Die Beamten beschlagnahmten den Führerschein und leiteten ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs und des unerlaubten Entfernens vom Unfallort ein. Der entstandene Gesamtschaden liegt schätzungsweise im mittleren vierstelligen Bereich.
(PT)
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