Pressemeldungen der Polizei - Diensthundführerschule
Neues
Wasserschutzgebiet für die Colbitz-Letzlinger Heide
19.07.2005, Halle (Saale) – 68
- Landesverwaltungsamt
Landesverwaltungsamt ¿ Pressemitteilung Nr. 68/2005
Landesverwaltungsamt
¿ Pressemitteilung Nr. 68/2005
Halle
(Saale), den 18. Juli 2005
Das
Landesverwaltungsamt informiert:
Neues
Wasserschutzgebiet für die Colbitz-Letzlinger Heide
Das Landesverwaltungsamt hat zum Schutz des
Grundwassers das Wasserschutzgebiet Colbitz-Letzlinger Heide festgesetzt. Die
Festsetzung des Wasserschutzgebietes sichert die Versorgung der Bevölkerung mit
sauberem, chemisch und biologisch einwandfreiem Wasser.
Das Grundwasser in der Colbitz-Letzlinger
Heide gehört zu den qualitativ besten in Sachsen- Anhalt und macht das
Wasserwerk Colbitz zu dem bedeutendsten Wasserwerk der Region sowie für die
Trinkwasserversorgung in und um Magdeburg.
Das Wasserschutzgebiet umfasst Flächen in
den Gemeinden Born, Colbitz, Cröchern, Dolle, Neuenhofe, Hillersleben, Satuelle,
Samswegen, Meseberg, Angern, Burgstall, Zielitz und der Stadt Haldensleben. Es
setzt sich zusammen aus einem Grundwasserschutzgebiet und einer
Sonderschutzzone für den Überleitungskanal (Ohrekanal). Das Grundwasserschutzgebiet
unterteilt sich in die Schutzzonen I bis III, für die abgestufte
Handlungsbeschränkungen und Verbote gelten.
In der Rechtsverordnung zur Festsetzung des
Wasserschutzgebietes sind die Beschränkungen und Verbote für Handlungen
festgelegt, die das Grundwasser gefährden können. Dies betrifft auch Maßnahmen
des Baurechts, des Abfallrechts sowie die landwirtschaftliche Nutzung.
Die Verbote und
Beschränkungen betreffen z.B. Bodenveränderungen, die Errichtung baulicher
Anlagen sowie die Beförderung von wassergefährdenden Stoffen. Der Einsatz von
Pflanzenschutz- und Düngemitteln ist in der Schutzzone I generell verboten.
Die Verordnung für
das Wasserschutzgebiet einschließlich ihrer Anlagen und der zugehörigen
Begründung kann im Landesverwaltungsamt in Halle, im Landkreis Ohrekreis in
Haldensleben und Wolmirstedt sowie in den Verwaltungsgemeinschaften ¿Elbe -
Heide¿ in Colbitz, der Einheitsgemeinde ¿Niedere Börde¿ in Groß Ammensleben und
der Stadt Haldensleben während der allgemeinen Sprechzeiten von jedem kostenlos
eingesehen werden.
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