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Pressemeldungen der Polizei - Diensthundführerschule

Neues
Wasserschutzgebiet für die Colbitz-Letzlinger Heide

19.07.2005, Halle (Saale) – 68

  • Landesverwaltungsamt

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt ¿ Pressemitteilung Nr. 68/2005

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt

¿ Pressemitteilung Nr. 68/2005

 

 

 

Halle

(Saale), den 18. Juli 2005

 

 

 

Das

Landesverwaltungsamt informiert:

 

 

 

 

 

Neues

Wasserschutzgebiet für die Colbitz-Letzlinger Heide

 

 

 

 

 

Das Landesverwaltungsamt hat zum Schutz des

Grundwassers das Wasserschutzgebiet Colbitz-Letzlinger Heide festgesetzt. Die

Festsetzung des Wasserschutzgebietes sichert die Versorgung der Bevölkerung mit

sauberem, chemisch und biologisch einwandfreiem Wasser.

 

 

 

Das Grundwasser in der Colbitz-Letzlinger

Heide gehört zu den qualitativ besten in Sachsen- Anhalt und macht das

Wasserwerk Colbitz zu dem bedeutendsten Wasserwerk der Region sowie für die

Trinkwasserversorgung in und um Magdeburg.

 

 

 

Das Wasserschutzgebiet umfasst Flächen in

den Gemeinden Born, Colbitz, Cröchern, Dolle, Neuenhofe, Hillersleben, Satuelle,

Samswegen, Meseberg, Angern, Burgstall, Zielitz und der Stadt Haldensleben. Es

setzt sich zusammen aus einem Grundwasserschutzgebiet und einer

Sonderschutzzone für den Überleitungskanal (Ohrekanal). Das Grundwasserschutzgebiet

unterteilt sich in die Schutzzonen I bis III, für die abgestufte

Handlungsbeschränkungen und Verbote gelten.

 

 

 

In der Rechtsverordnung zur Festsetzung des

Wasserschutzgebietes sind die Beschränkungen und Verbote für Handlungen

festgelegt, die das Grundwasser gefährden können. Dies betrifft auch Maßnahmen

des Baurechts, des Abfallrechts sowie die landwirtschaftliche Nutzung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Verbote und

Beschränkungen betreffen z.B. Bodenveränderungen, die Errichtung baulicher

Anlagen sowie die Beförderung von wassergefährdenden Stoffen. Der Einsatz von

Pflanzenschutz- und Düngemitteln ist in der Schutzzone I generell verboten.

 

 

 

Die Verordnung für

das Wasserschutzgebiet einschließlich ihrer Anlagen und der zugehörigen

Begründung kann im Landesverwaltungsamt in Halle, im Landkreis Ohrekreis in

Haldensleben und Wolmirstedt sowie in den Verwaltungsgemeinschaften ¿Elbe -

Heide¿ in Colbitz, der Einheitsgemeinde ¿Niedere Börde¿ in Groß Ammensleben und

der Stadt Haldensleben während der allgemeinen Sprechzeiten von jedem kostenlos

eingesehen werden.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Landesverwaltungsamt

 

Stabsstelle Kommunikation

 

0345-5141244

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum

 

LandesverwaltungsamtPressestelleErnst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)Tel: +49 345 514 1244Fax: +49 345 514 1477Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de