Menu
menu

Pressemeldungen der Polizei

Polizeimeldung

Polizei informiert zum E-Scooter

09.04.2021, Halle (Saale) – 071/2021

  • Polizeiinspektion Halle (Saale)

Im Jahr 2020 wurden im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Halle (Saale) 19 Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Elektrokleinstfahrzeugen registriert. Bei diesen Fahrzeugen handelt es sich um E-Scooter oder Segway.

 

Insbesondere die Anzahl der E-Scooter-Fahrer, welche am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, nimmt stetig zu. Zugenommen haben auch die von der Polizei festgestellten Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die von den Fahrern der E-Scooter begangen wurden. So u.a. wurden über 100 Fahrten unter Alkoholeinfluss und etwa 140 Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz registriert.

 

Bevor ich einen E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr fahre, sollte jedoch einiges beachtet werden. Dazu zählen u.a.:

 

  • Eine Fahrerlaubnis oder Prüfbescheinigung sind nicht erforderlich.
  • Es gilt jedoch ein Mindestalter von 14 Jahren.
  • Das Fahrzeug ist zulassungsfrei, benötigt aber eine Betriebserlaubnis. Am Rahmen muss die Fahrzeugidentifizierungsnummer und ein Fabrikschild mit Fahrzeugtyp, Höchstgeschwindigkeit sowie Genehmigungsnummer der Betriebserlaubnis angebracht sein.
  • Außerdem wird ein gültiger Versicherungsschutz benötigt, welcher durch ein angebrachtes Versicherungskennzeichen erkennbar sein und jährlich erneuert werden muss.
  • Die technischen Ausrüstungsvorschriften wie zwei voneinander unabhängige Bremsen, lichttechnische Einrichtungen in amtlich genehmigter Bauart mit Front- und Rücklicht sowie seitlicher Kennzeichnung mit gelben Rückstrahlern an den Seiten oder reflektierenden weißen Streifen an den Reifen sowie einer helltönenden Glocke.
  • Grundsätzlich müssen Radwege oder vergleichbare Verkehrsflächen genutzt werden. Sind diese nicht vorhanden, ist die die Fahrbahn zu nutzen. Andere Verkehrsflächen (Gehwege) dürfen nur benutzt werden, wenn sie durch ein Zusatzzeichen freigegeben sind.

 

Empfehlungen der Polizei:

 

  • Um Stürze zu vermeiden, sollte man vor der ersten Fahrt sein Fahrzeug kennenlernen und damit üben.
  • Es gibt keine Helmpflicht. Ein getragener Helm kann jedoch den Kopf vor schwerwiegenden Verletzungen schützen.
  • Sofern Alkohol getrunken wurde, am besten den E-Scooter stehen lassen. Hier gelten die Grenzwerte und Vorschriften wie beim Führen von anderen Kraftfahrzeugen. Unter bestimmten Voraussetzungen riskiert man auch einen Führerscheinentzug.

Weitere Informationen zum Thema E-Scooter findet man im Internet unter:

https://www.runtervomgas.de/impulse/artikel/neue-roller-erobern-die-stadt.html

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/StV/flyer-elektrokleinstfahrzeuge.pdf?__blob=publicationFile

Polizeiinspektion Halle (Saale)

Pressestelle

 

Merseburger Straße 06

06110 Halle (Saale)

 

Tel: (0345) 224 1204

Fax: (0345) 224 111 1088

E-Mail: presse.pi-hal(at)polizei.sachsen-anhalt.de

Pressemitteilung als PDF