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Pressemeldungen der Polizei

Polizeimeldung

Leinenpflicht für Hunde im Freien

04.03.2021, Magdeburg – 004/2021

  • Wasserschutzpolizeirevier

 

Seit Montag, 01.03.2021, besteht gemäß § 28 Landeswaldgesetzt Sachsen-Anhalt für Hunde in Wald- und auf Forstgebieten Leinenpflicht.

Dass dies notwendig erscheint, zeigt ein Vorfall vom Wochenende im Bereich der Einheitsgemeinde der Stadt Barby.

Am 28.02.2021, befanden sich Einsatzbeamte der Wasserschutzpolizei mit dem Streifeneinsatzboot auf der Saale, als diese eine hektische Bewegung im Wasser bemerkten. Dabei handelte es sich um einen Hund, welcher ein Reh durch das Wasser hetzte.

Der Hund biss das Reh dabei mehrfach, sodass das Tier schwer verletzt wurde.

Das stark geschwächte Reh wurde durch die Beamten aus dem Wasser gezogen und an Bord gesichert.

In einiger Entfernung konnten zudem die Hundehalter festgestellt werden, gegen die nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wurde.

Da die Verletzungen des Rehs zu schwerwiegend waren, musste es durch einen angeforderten Jäger von seinen Leiden erlöst werden.

 

Auch wenn zu diesem Zeitpunkt noch keine Leinenpflicht bestand, hat ein Hundebesitzer stets die Verantwortung für etwaige Schäden zu tragen, die sein Tier verursacht.

Hundebesitzer, die sich an die bestehende Leinenpflicht bis zum 15. Juni halten, leisten zudem einen erheblichen Betrag zum Schutz wildlebender Tiere in der Brut- und Aufzuchtzeit.

Impressum: Polizeiinspektion Zentrale Dienste - Sachsen-Anhalt Wasserschutzpolizeirevier Markgrafenstr. 12 39114 Magdeburg Tel: +49 391 546 2691 Fax: +49 391 546 2626 Mail: wasserschutzpolizei@polizei.sachsen-anhalt.de

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