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Pressemeldungen der Polizei

Zentraler Einsatzdienst der Polizei kontrollierte auf Bundesstraße; Bördekreis.

26.06.2002, Halberstadt – 150

  • Polizeidirektion Halberstadt

 

 

 

Polizeidirektion Halberstadt - Pressemitteilung Nr.: 150/02

 

Magdeburg, den 26. Juni 2002

 

Zentraler Einsatzdienst der Polizei kontrollierte auf Bundesstraße; Bördekreis.

 

Am Dienstag, dem 25. Juni 2002 führten 19 Polizisten und -innen des Zentrale Einsatzdienstes der Polizeidirektion Halberstadt in der Zeit von 16:00 - 23:00 Uhr eine Komplexkontrolle durch.

Wie schon in den vorangegangenen Wochen sollte wieder schwerpunktmäßig durch offene Polizeipräsenz auf das Verhalten der Verkehrsteilnehmer positiv eingewirkt werden. Am gestrigen Tag legten die Polizeibeamten und ¿innen den Schwerpunkt ihrer Kontrollen auf die Bundesstraßen 245 und 246a, sowie der Landstraße 50 im Zuständigkeitsbereich der Polizeireviere Oschersleben und Wanzleben.

Es wurden zum einen Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Dabei wurden 591 Fahrzeuge gemessen und bei 25 Verkehrsteilnehmern wurde ein Geschwindigkeitsverstoß festgestellt und geahndet. "Spitzenreiter" war ein Kradfahrer, welcher in der Ortslage Remkersleben die zulässige Geschwindigkeit um 77 km/h überschritten hatte. In Ummendorf, hier sind 50 km/h erlaubt, war ein Fahrer eines PKW mit 93 km/h zu schnell unterwegs. Der Großteil der Geschwindigkeitsüberschreitungen lag dennoch im Verwarngeldbereich.

Zum anderen wurden Schwerlastkontrollen durchgeführt. Es wurden insgesamt 22 LKW angehalten und kontrolliert. In zwei Fällen waren die Fahrer der LKW zu schnell unterwegs, einmal war die Ladung nicht ordnungsgemäß gesichert und in vier Fällen wurden Verstöße gegen das Fahrpersonalrecht festgestellt und geahndet. Im Rahmen dieser Kontrolle wurde durch die Beamten eine Strafanzeige wegen des Verdachts der illegalen Beschäftigung von Ausländern gefertigt.

Zeitgleich war ein PKW mit installierter Videotechnik im Einsatz. Die Beamten in diesem Fahrzeug konnten unter anderem zwei Verstöße wegen der unzulässigen Benutzung eines Handys während der Fahrt ahnden. Weiterhin wurden auch abgelaufene AU- und HU-Plaketten festgestellt, welches ebenfalls mit einem Verwarngeld geahndet wurde.

Dennoch kann durch die Polizei als Fazit gesagt werden, dass der Großteil der Verkehrsteilnehmer rücksichtsvoll und regelgerecht am Straßenverkehr teilgenommen hat. Auch in Zukunft soll es solche Komplexkontrollen geben.

 

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