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Pressemitteilungen der Ministerien

Information für die landwirtschaftliche Fachpresse

Neue Förderrichtlinie für Gebiete mit umweltspezifischen Auflagen

22.03.2000, Magdeburg – 46

  • Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie

 

 

 

Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pressemitteilung Nr.: 046/00

 

Magdeburg, den 22. März 2000

 

 

Information für die landwirtschaftliche Fachpresse

 

Neue Förderrichtlinie für Gebiete mit umweltspezifischen Auflagen

 

Für Flächen in Natura 2000-Gebieten im Gültigkeitsbereich der Verordnung über die Landwirtschaft in Naturschutzgebieten, dem Biosphärenreservat "Mittlere Elbe" und dem Naturpark "Drömling" vom 16.12.1999 (LwNVO) ist ab dem 01.07.2000 eine Förderung zum Ausgleich umweltspezifischer Einschränkungen geplant.

 

Landwirte haben die Möglichkeit auf den Flächen, die in Schutzgebieten liegen, die in den §§ 1 bis 50 der LwNVO aufgeführt sind, eine Förderung nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den Ausgleich umweltspezifischer Einschränkungen in Gebieten mit gemeinschaftlichen Umweltschutzvorschriften im Land Sachsen-Anhalt (kurz: Richtlinie Benachteiligte Gebiete Umwelt - BGU) zu beantragen, wenn durch die UNB einzelflächenbezogene Bewirtschaftungseinschränkungen auf Grundlage des § 17 Abs. 2 Naturschutzgesetz LSA zwingend durch Bescheid festgelegt werden.

 

Die Antragsunterlagen, die LwNVO und Informationen über die neue Förderrichtlinie Benachteiligte Gebiete Umwelt sind ab der zweiten Aprilwoche in den ämtern für Landwirtschaft und Flurneuordnung erhältlich.

 

Die Förderung von Agrarumweltmaßnahmen ist auf den o. a. Flächen letztmalig im Verpflichtungszeitraum 01.07.1999 bis 30.06.2004 möglich, da die LwNVO in diesen Gebieten bis zum Jahr 2004 befristet ist und somit die Freiwilligkeit der Maßnahme nicht über einen fünfjährigen Verpflichtungszeitraum gewährleistet ist.

 

Neuantragstellungen für Agrarumweltmaßnahmen sind in den o. a. Gebieten nicht mehr möglich. Alle bestehenden Verpflichtungen nach den Richtlinien der markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung und der Richtlinie Vertragsnaturschutz laufen jedoch für den jeweiligen Restverpflichtungszeitraum weiter.

 

 

 

 

Impressum:

Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

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Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de