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Gesetzentwurf aus Sachsen-Anhalt - Bundesrat beschließt "Kleines Sorgerecht" für Stiefeltern
24.09.1999, Magdeburg – 055/1999
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Magdeburg/Bonn (MJ) Der Bundesrat hat heute beschlossen, Stiefeltern ein sogenanntes kleines Sorgerecht einzuräumen. Damit folgt er dem Gesetzentwurf zur weiteren Verbesserung von Kinderrechten (Kinderrechteverbesserungsgesetz) der Länder Sachsen-Anhalt und Hamburg.
"Damit wird die Betreuung und Verantwortung, die Stiefeltern im täglichen Leben wahrnehmen, rechtlich abgesichert und anerkannt", ist Justizministerin Karin Schubert (SPD), überzeugt. Insbesondere im Interesse der Kinder müsse der Entwicklung Rechnung getragen werden, dass es heutzutage immer mehr Familien mit einem Stiefelternteil gibt. Rechtlich fehlten diesem Elternteil bislang jedoch die Befugnisse, im alltäglichen Leben für das Kind des Ehepartners tätig werden zu können.
"So haben Stiefeltern bislang keine rechtliche Grundlage, beispielsweise an einem Elternabend in der Schule teilzunehmen und die Interessen des Kindes zu vertreten", erklärt Schubert. "Derartige alltägliche Situationen und Aufgaben werden durch das kleine Sorgerecht rechtlich abgesichert. Damit wird der gesellschaftlichen Entwicklung und den tatsächlichen Bedürfnissen dieser neuen Familien entsprochen", so die Justizministerin.
Voraussetzung für das "kleine Sorgerecht" ist allerdings das Einverständnis des sorgeberechtigten Elterteils. Der Gesetzentwurf des Landes Sachsen-Anhalt gemeinsam mit Hamburg ist eine Ergänzung zu dem Kindschaftsrechtsreformgesetz, das am 1. Juli 1998 in Kraft getreten ist. Sein Ziel ist es, die Rechtsstellung des Kindes weiter zu verbessern und damit dem in Artikel 2 des Grundgesetzes gewährleisteten Persönlichkeitsrecht des Kindes gerecht zu werden.
Ein weiterer wesentlicher Punkt des Gesetzentwurfes ist die vollständige erbrechtliche Gleichstellung nicht-ehelicher Kinder, die vor dem 1. Juli 1949 geboren sind. Der Bundesrat hat beschlossen, die bisherige "Stichtagsregelung" aufzuheben. "Damit wird die letzte noch vorhandene Ungleichbehandlung von ehelichen und nicht ehelichen Kindern beseitigt und Rechtseinheit zwischen den neuen und den alten Bundesländern geschaffen", so Justizministerin Schubert. Denn bislang hängt die Erbberechtigung dieser nicht ehelichen Kinder von einem Stichtag ab.
Hatte der Vater am 2. Oktober 1990 seinen Wohnsitz in den neuen Bundesländern, sind die Kinder erbberechtigt geblieben. Lebte der Vater jedoch zu dem Stichtag in den alten Bundesländern, haben die nicht ehelichen geborenen Kinder, die vor dem 1. Juli 1949 diese Erbberechtigung nicht. "Diese Ungleichbehandlung ist durch nichts zu rechtfertigen", so Schubert. Justizministerin Karin Schubert wird für den Bundesrat die Berichterstattung im Bundestag wahrnehmen.
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