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Pressemitteilungen der Ministerien

Gutachter bestätigen Organisationsmodell für Universitätsklinika in Sachsen-Anhalt

18.04.2000, Magdeburg – 30

  • Bildungsministerium

 

 

 

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 030/00

 

Magdeburg, den 18. April 2000

 

 

Gutachter bestätigen Organisationsmodell für Universitätsklinika in Sachsen-Anhalt

 

 

Staatssekretär Dr. Wolfgang Eichler nimmt am 18.4.2000 Gutachten zur Evaluation der Organisationsform der Universitätsklinika entgegen

 

Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Entwicklung der Medizinischen Fachbereiche vom 6.3.1997 hatte Sachsen-Anhalt als erstes Bundesland die bundesweit diskutierten Formen der Neuorganisation der Universitätsklinika eingeführt. Wesentliches Ziel der Neuorganisation war, die betriebswirtschaftliche Eigenverantwortung der Universitätsklinika als Landesbetriebe zu stärken und damit die Voraussetzungen für ressorcenschonendes Wirtschaften zu verbessern. Weil mit dem vorgegebenen Modell Neuland betreten wurde, hatte der Gesetzgeber seinerzeit eine umfassende Evaluation verfügt. Diese sollte noch vor Ablauf der übergangsperiode, die bis zum Jahr 2001 reicht, abgeschlossen sein. Aus diesem Grund gab das Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt ein Evaluationsgutachten in Auftrag.

Im Zentrum der gutachterlichen Stellungnahme, die am 18.04.2000 in Magdeburg an Wissenschaftsstaatssekretär Dr. Wolfgang Eichler ausgehändigt wurde, steht die rechtliche und funktionale Bewertung der neu eingeführten Organisationsformen der Universitätsklinika.

Die Gutachter empfehlen die Fortführung des Organisationsmodells einer teilrechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechtes. Als ein sogenanntes Kooperationsmodell sichert es nach Ansicht der Experten in optimaler Weise die Belange von Forschung, Lehre und Krankenversorgung.

Insbesondere werden in dem Gutachten die Konsequenzen beleuchtet, die sich aus der Beschränkung der Staatsaufsicht ergeben und welche die Verantwortung der Entscheidungsorgane des Klinikums betreffen. Eine besondere Rolle spielen in der gutachterlichen Stellungnahme Fragen der Zuständigkeit, der Zusammensetzung und der Entscheidungsabläufe im Verwaltungsrat und Klinikumsvorstand, weil diese Abläufe letztlich über Erfolg oder Mißerfolg von Organisationsformen entscheiden. So sollen die Verantwortungsebenen für den Betrieb und für die strategische Orientierung des Klinikums stärker als bisher getrennt werden, um effiziente, dezentrale Entscheidungsstrukturen zu erreichen. Das Kultusministerium wird die Gutachtervorschläge eingehend prüfen und dem Landtag zuleiten.

 

 

 

 

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