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Pressemitteilungen der Ministerien

Ministerium: Kein Abstrich an Qualität des Rettungdienstes

16.04.2000, Magdeburg – 39

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

Ministerium für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 039/00

 

Magdeburg, den 16. April 2000

 

 

Ministerium: Kein Abstrich an Qualität des Rettungdienstes

Magdeburg. Das Gesundheitsministerium in Magdeburg hat überzogene Kritik am Arbeitsentwurf für ein neues Rettungsdienstgesetz zurückgewiesen. "Wir rücken nicht einen Millimeter von der hohen Qualität in der Notfallrettung Sachsen-Anhalts ab", erklärte das Ministerium am Sonntag. "Vielmehr schlagen wir mit der Einführung einer ärztlichen Leitung des Rettungsdienstes ein neues Element zur Stärkung der inhaltlichen Seite vor." Hinzu kommen Verwaltungsvereinfachungen, so dass unterm Strich ein leistungsfähiger und dennoch kostengünstiger Rettungsdienst für Sachsen-Anhalt stehen könnte.

Als völlig haltlos und absolut verantwortungslos wies das Ministerium veröffentlichte äußerungen vom Wochenende zurück, wonach die geplante Gesetzesnovelle einem "Todesurteil für viele Unfallopfer" gleichkomme. "So diese Aussage von einem Notarzt formuliert worden ist, sollte dieser über seine Berufung nachdenken", sagte Ministeriumssprecher Holger Paech. "Die tagtägliche engagierte Arbeit der Beteiligten am Rettungsdienst wird diffamiert. Bislang ist dem Ministerium kein Fall aus dem Land bekannt geworden, in dem Notärztinnen und Notärzte auf die Uhr geschaut hätten, damit sie ja nicht zu schnell am Unfallort sind."

Bei der in Rede stehenden Hilfsfrist ¿ Zeitraum von Meldegespräch bis zum Eintreffen des Rettungsfahrzeuges am Notfallort ¿ handelt es sich um eine planerische Größe. Diese zu konkretisieren, ist logisch. Bislang gilt die Hilfsfrist ab Beginn des Meldegesprächs. Laut Arbeitsentwurf soll sie - wie in Schleswig-Holstein auch - künftig ab dem Ende des Telefonates starten. Das Ministerium erklärte: "Allein aus dem Klingeln des Telefons kann die Leitstelle nicht erahnen, welche Maßnahmen eingeleitet werden müssen. Dies erschließt sich erst aus dem Gesprächsverlauf."

Abschließend betonte Paech: "Das Ministerium führt die Diskussion zum Rettungsdienstgesetz nicht zum Selbstzweck. Das Arbeitspapier ist kein Dogma, sondern ein Vorschlag ¿ und das in jeder Hinsicht. Die an der Notfallrettung Beteiligten sind gefordert, Wege auszuloten, damit eine qualitativ hochwertige und finanzierbare Unfallrettung gesichert

 

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