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Pressemitteilungen der Ministerien

Bau- und Verkehrsminister besichtigt Alte Neustadt und Handelshafen in Magdeburg
Heyer: Initiativen für Jugendliche im Rahmen von URBAN 21 stärken

27.03.2000, Magdeburg – 53

  • Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr

 

 

 

Ministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 53/00

 

Magdeburg, den 27. März 2000

 

Bau- und Verkehrsminister besichtigt Alte Neustadt und Handelshafen in Magdeburg

Heyer: Initiativen für Jugendliche im Rahmen von URBAN 21 stärken

 

Bau- und Verkehrsminister Jürgen Heyer (SPD) hat an die Städte appelliert, die sich an der Landesinitiative URBAN 21 beteiligen wollen, Projekte für Jugendliche und von Jugendlichen besonders zu berücksichtigen. Heyer: "Wenn die Stadtteile eine dauerhaft tragfähige Entwicklungsperspektive erhalten sollen, müssen sie vor allem für junge Leute attraktiv sein. Deshalb sind Ausbildungsprojekte, Jugendinitiativen und interessante Freizeitangebote ein wichtiger Bestandteil für ein funktionierendes URBAN-Konzept."

 

Heyer besuchte heute in Magdeburg das URBAN-Gebiet Alte Neustadt/Handelshafen. Insbesondere das Wohnquartier beiderseits der Hafenstraße gilt als stark substanzgefährdet. Gebäudeverfall, der Leerstand von etwa 500 Wohnungen, schlechte Verkehrswege und fehlende öPNV-Anbindung setzen die Wohnqualität im Stadtteil herab. Die Arbeitslosenquote beträgt etwa 17 Prozent. Gleichzeitig bieten die denkmalwürdigen Anlagen des alten Handelshafens Entwicklungspotentiale für Wohnen, Freizeit und Gewerbe.

 

Das URBAN-Konzept der Landeshauptstadt Magdeburg zielt auf die Schaffung von langfristig über 700 zusätzlichen Arbeitsplätzen ab. Geplant sind unter anderem die Einrichtung eines Gewerbehofs für Handwerker und technische Berufe in der Hafenstraße, die Gründung einer "Denkfabrik" für innovative Betriebsgründer im Speicher, die Sanierung des Hafenbeckens für Wassertourismus, attraktive Wohnangebote an der Elbe, die Sanierung der Hubbrücke sowie die Schaffung eines zentralen Stadtteilplatzes als Treffpunkt.

 

Mit dem Neustädter Feld und Buckau hat die Landeshauptstadt zwei weitere Gebiete für die Teilnahme an URBAN 21 angemeldet. Für die Erstellung der Konzepte wurden von der Landesregierung je Stadtteil 30.000 DM als "technische Hilfe" zur Verfügung gestellt. Alle Konzepte werden derzeit geprüft.

 

Minister Heyer wies darauf hin, dass die Landeshauptstadt Magdeburg seit 1991 bereits Städtebaufördermittel in Höhe von 167,8 Millionen DM und Wohnungsbaufördermittel von 289,6 Millionen DM erhalten habe.

 

Heyer besichtigte in Magdeburg außerdem das geplante Industrie- und Logistik-Centrum Rothensee, das im ersten Bauabschnitt mit 47,8 Millionen DM vom Land gefördert wird. Bestandteil des Konzepts ist die Errichtung eines Terminals für den kombinierten Ladungsverkehr der Deutschen Bahn. Heyer appellierte an den Vorstand der DB, die ausstehende Entscheidung über den Baubeginn schnell zu treffen. "Wenn die Bahn ihre Chancen im Güterverkehr wahren und erweitern will, kommt es vor allem auf funktionierende Schnittstellen zu den anderen Verkehrsträgern, zum Lkw und zum Binnenschiff, an", erklärte der Minister.

 

Martin Krems

 

Anlage

 

Zehn Fragen zu URBAN 21

 

 

 

 

Zehn Fragen zu URBAN 21

 

Wer hat URBAN 21 ins Leben gerufen?

Am 11. Mai 1999 hat die Landesregierung von Sachsen-Anhalt die Landesinitiative URBAN 21 beschlossen, um Entwicklungsstrategien für Stadtteile mit besonders großen wirtschaftlichen, sozialen und städtebaulichen Problemen zu unterstützen. Sachsen-Anhalt ist das erste Land, das eine solche Initiative landesweit gestartet und ihre Ziele in einer Richtlinie der Landesregierung festgelegt hat.

 

Welche Ziele hat URBAN 21?

Die Ziele von URBAN 21 sind

 

 

die Stärkung von wirtschaftlicher Entwicklung, Handel und Beschäftigung,

die Förderung von Chancengleichheit und sozialer Eingliederung,

die Förderung der städtebaulichen Entwicklung und der Wohn- und Lebensqualität,

eine nachhaltige Entwicklung der Städte und der Schutz der Umwelt,

die Stärkung von Mitbestimmung, gesellschaftlichen Aktivitäten und kommunaler Selbstverwaltung.

 

 

Welche Stadtteile sind für eine Teilnahme an URBAN 21 geeignet?

Teilnehmen können Quartiere mit einem überdurchschnittlichen Erneuerungsbedarf, die insbesondere eine stagnierende oder abnehmende Wirtschaftsentwicklung, eine im städtischen Vergleich überdurchschnittliche Arbeitslosenquote und hohe soziale Probleme, unzureichende Wohnverhältnisse, eine unzureichende soziale und kulturelle Infrastruktur, häufig problemtische Verkehrsverhältnisse und teilweise auch eine steigende Kriminalität aufweisen.

 

Was ist neu gegenüber der bisherigen Förderpolitik von Bund und Land?

URBAN 21 soll die verschiedenen Förderziele mit einer integrierten Strategie für die Stadtteile verfolgen, wie es den Förderbedingungen der Europäischen Union entspricht. Deshalb müssen sowohl in der Landesregierung wie in den beteiligten Städten die verschiedenen Verwaltungsressorts eng zusammenarbeiten.

 

Mit der traditionellen Städtebauförderung konnten nur investive Vorhaben, insbesondere Bauprojekte, unterstützt werden. Im Rahmen von URBAN 21 kann man zum Beispiel nicht nur die Sanierung eines Hauses, sondern gleichzeitig auch seine Nutzung durch einen neu gegründeten Handwerksbetrieb oder ein Arbeitslosenselbsthilfeprojekt fördern.

 

Wie viel Geld gibt es für URBAN 21?

URBAN 21 ist kein Förderprogramm, für das es einen bestimmten "Topf" gibt. Die Konzepte für die Stadtteile sollen so ausgestaltet werden, dass für ihre Verwirklichung sowohl europäische als auch Bundes- und Landesmittel eingesetzt werden können. Natürlich ist es das Ziel der Initiative, durch diese Fördermittel private Investitionen möglich zu machen und insgesamt eine verstärkte Investitionstätigkeit im Stadtteil anzuregen.

 

Insbesondere der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und der Europäische Strukturfonds (ESF) sollen für URBAN-Projekte genutzt werden. Aus diesen beiden Fonds wird Sachsen-Anhalt von 2000 bis 2006 insgesamt rund 5,1 Milliarden DM erhalten.

 

Wer soll URBAN 21 umsetzen?

Ein wichtiges Ziel von URBAN 21 ist die Beteiligung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Ihre Erfahrungen mit dem Leben in ihrem Quartier, ihre Probleme, Forderungen und Ideen sollen in die Konzepte einfließen. Bürgerinitiativen, Stadtteil- und Jugendzentren, kulturelle und soziale Initiativen und nicht zuletzt die Unternehmen vor Ort sollen Träger der Entwicklungsstrategien sein. Bestandteil der URBAN-Konzepte müssen deshalb geeignete Mitbestimmungsmöglichkeiten und die Schaffung eines modernen "Stadtteilmanagements" sein.

 

Die beteiligten Städte sollen ihre Erfahrungen in einem "Städtenetzwerk" austauschen und ihre Konzepte gemeinsam weiterentwickeln.

 

Innerhalb der Landesregierung sind die Ministerien für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr, für Wirtschaft und Technologie, für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales, für Raumordnung und Umwelt sowie das Kultusministerium beteiligt. In einem landesweiten Arbeitskreis mit wissenschaftlicher Begleitung sind auch der Städte- und Gemeindebund sowie die Wohnungswirtschaft beteiligt.

 

Welche Städte können mitmachen?

Die Landesregierung hat aus über 60 vorgeschlagenen Stadtteilen 36 Quartiere in 31 Städten ausgesucht, die den genannten Kriterien entsprechen. Diese Städte haben mit "technischer Hilfe" der Landesregierung (höchstens 30.000 DM pro Stadtteil) URBAN-Konzepte für die Stadtteile erstellt: Bad Dürrenberg, Bernburg, Bitterfeld, Blankenburg, Burg, Dessau, Freyburg, Gardelegen, Genthin, Halberstadt, Haldensleben, Halle (Saale), Hettstedt, Köthen, Lutherstadt Eisleben, Lutherstadt Wittenberg, Magdeburg, Merseburg, Naumburg, Oschersleben, Osterwieck, Quedlinburg, Sangerhausen, Schönebeck, Staßfurt, Stendal, Tangermünde, Weißenfels, Wolfen, Wolmirstedt und Zeitz. Außerdem haben Aschersleben und Thale ohne diese "technische Hilfe" Konzepte entwickelt.

 

Wie sieht das weitere Verfahren aus?

Seit dem 15. Februar 2000 liegen die Konzepte vor. Sie werden jetzt sorgfältig durch die beteiligten Ministerien und parallel durch das Institut für Strukturforschung und Wirtschaftsförderung Halle (ISW) geprüft. Dabei geht es vor allem darum, ob sie den Richtlinien der Landesinitiative und vor allem den Förderkriterien der Europäischen Union entsprechen. Wenn es Mängel gibt, erhalten die Städte Gelegenheit zu Nachbesserungen. über die endgültige Bewilligung entscheidet die Europäische Kommission voraussichtlich im Sommer.

 

Wie viele Städte werden schließlich dabei sein?

Alle, die förderfähige Konzepte vorlegen.

 

Wer hilft den Städten bei Fragen und Problemen weiter?

Für alle Fragen zu URBAN 21 gibt es Ansprechpartner in den Regierungspräsidien und im Ministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr.

 

 

Impressum:

Ministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Turmschanzenstraße 30

39114 Magdeburg

Tel: (0391) 567-7504

Fax: (0391) 567-7509

Mail: presse@mwv.lsa-net.de

 

 

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Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr

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39114 Magdeburg

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presse@mlv.sachsen-anhalt.de