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Pressemitteilungen der Ministerien

Bauminister Heyer bei Fortsetzung seiner URBAN-Rundreise in Dessau-Zoberberg:
"Aktive Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger Voraussetzung für erfolgreichen URBAN-Prozess"

12.04.2000, Magdeburg – 66

  • Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr

 

 

 

Ministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 66/00

 

Magdeburg, den 12. April 2000

 

Bauminister Heyer bei Fortsetzung seiner URBAN-Rundreise in Dessau-Zoberberg:

"Aktive Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger Voraussetzung für erfolgreichen URBAN-Prozess"

 

Bauminister Jürgen Heyer (SPD) setzte heute seine Rundreise durch die URBAN-Stadtteile in Sachsen-Anhalt fort. "Die Landesinitiative URBAN 21 bietet der Stadt Dessau die Chance, die bereits erzielten Modernisierungs- und Aufwertungserfolge nachhaltig zu stabilisieren und damit die Zu-

kunftschancen des Wohngebietes Zoberberg als einem voll integrierten, sozial stabilen und attraktiven Stadtteil Dessaus zu sichern", bemerkte Heyer während der Besichtigung des von der Stadt Dessau als URBAN-Projekt vorgesehenen Wohngebietes.

 

Laut Heyer habe sich die Stadt Dessau innerhalb der Lanbdesinistiative das Ziel gesetzt, die Erneuerung des Wohngebietes durch ressortübergreifende Maßnahmen voranzubringen. Dabei wird besonders eine Verbesserung der Beschäftigungssituation in diesem Wohngebiet angestrebt. Es gehe darum, den sozialen Zusammenhalt im Gebiet zu stärken und damit ein zukunftsfähiges Gemeinwesen und eine funktionierende Nachbarschaft auf Dauer zu sichern. "Die aktive Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger und der Kinder und Jugendlichen ist die wichtigste Voraussetzung für einen erfolgreichen URBAN-Prozess."

 

Das Wohngebiet Dessau-Zoberberg ist die bedeutendste Großsiedlung der Stadt Dessau. Das URBAN-Gebiet weist einen Arbeitslosenquote von über 20 % und Wohnungsleerstand von bis zu 15 % pro Gebäudeabschnitt auf.

 

Innovative Projekte, wie z. B. zur Kinderbetreuung, öffentliche Sport- und Erholungseinrichtungen, die Verbesserung der Freizeit- und Betreuungsangebote für Kinder und Jugendliche sowie die Ergänzung des Fuß- und Radwegesystems, Maßnahmen zur Parkraumbewirtschaftung oder die Straßenbahnerweiterung sind einige Vorhaben aus dem vielseitigen URBAN-Konzept, um die Entwicklungsziele für dieses Wohngebiet zu erreichen.

 

Heyer wies darauf hin, dass für die Stadt Dessau seit 1991 rd. 70 Millionen DM Städtebaufördermittel bereitgestellt wurde. Davon wurden für das Wohngebiet Zoberberg z. B. aus dem Programm "Städtebauliche Weiterentwicklung großer Neubaugebiete" 4,7 Millionen DM und aus dem Programm "Städtebauliche Planung und Erschließung von Wohngebieten" 5,5 Millionen DM zur Verfügung gestellt.

 

Weiterhin wurden der Stadt Dessau seit 1991 Wohnungsbaufördermittel in Höhe von rd. 86,5 Millionen DM und seit 1994 öPNV-Investitionen von rund 79,5 Millionen DM bewilligt. Für die geplante Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes stellt das Land 128.000 DM zur Verfügung.

 

Alle 31 Städte, die für die Erarbeitung von URBAN 21-Konzepten "technische Hilfe" von der Landesregierung erhalten haben, haben termingerecht am 15. Februar 2000 ihre detaillierten Vorstellungen für insgesamt 36 Stadtteile beim Bauministerium eingereicht. Außerdem haben Aschersleben und Thale ohne diese "technische Hilfe" Konzepte entwickelt. Jürgen Heyer: "Alle 38 Konzepte werden jetzt sorgfältig durch die beteiligten Ministerien und parallel durch das Institut für Strukturforschung und Wirtschaftsförderung Halle (ISW) geprüft. Wo es Schwächen in den Konzepten gibt, werden wir fachliche Hinweise und Gelegenheit zur Nachbesserung geben. Ziel ist es, dass so viele Gebiete wie möglich an der Landesinitiative URBAN 21 teilnehmen können. Dafür müssen die Konzepte mit den Förderkriterien für die europäischen Strukturfonds vereinbar sein." Mit einer abschließenden Entscheidung der Europäischen Kommission rechnet Heyer frühestens Mitte des Jahres.

 

über die Landesinitiative URBAN-21 hinaus unterstützt das Land den Dessauer Antrag um Aufnahme der Innenstadt in die Gemeinschaftsinitiative für städtische Gebiete (GI URBAN II) der Europäischen Union an der sich Deutschland mit 11 Städten beteiligen kann.

 

Sollt die Entscheidung, die im 2. Halbjahr zu erwarten ist, für Dessau positiv ausfallen, würde die Stadt, nach Heyers Worten, von der Landesliga direkt in den europäischen Wettbewerb um die beste Umsetzung von Konzepten der Stadtentwicklung aufsteigen.

 

Ulrich-Karl Engel

Pressesprecher i. V.

 

 

 

 

 

Anlage

Zehn Fragen zu URBAN 21

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zehn Fragen zu URBAN 21

 

Wer hat URBAN 21 ins Leben gerufen?

Am 11. Mai 1999 hat die Landesregierung von Sachsen-Anhalt die Landesinitiative URBAN 21 beschlossen, um Entwicklungsstrategien für Stadtteile mit besonders großen wirtschaftlichen, sozialen und städtebaulichen Problemen zu unterstützen. Sachsen-Anhalt ist das erste Land, das eine solche Initiative landesweit gestartet und ihre Ziele in einer Richtlinie der Landesregierung festgelegt hat.

 

Welche Ziele hat URBAN 21?

Die Ziele von URBAN 21 sind

 

 

die Stärkung von wirtschaftlicher Entwicklung, Handel und Beschäftigung,

die Förderung von Chancengleichheit und sozialer Eingliederung,

die Förderung der städtebaulichen Entwicklung und der Wohn- und Lebensqualität,

eine nachhaltige Entwicklung der Städte und der Schutz der Umwelt,

die Stärkung von Mitbestimmung, gesellschaftlichen Aktivitäten und kommunaler Selbstverwaltung.

 

 

Welche Stadtteile sind für eine Teilnahme an URBAN 21 geeignet?

Teilnehmen können Quartiere mit einem überdurchschnittlichen Erneuerungsbedarf, die insbesondere eine stagnierende oder abnehmende Wirtschaftsentwicklung, eine im städtischen Vergleich überdurchschnittliche Arbeitslosenquote und hohe soziale Probleme, unzureichende Wohnverhältnisse, eine unzureichende soziale und kulturelle Infrastruktur, häufig problemtische Verkehrsverhältnisse und teilweise auch eine steigende Kriminalität aufweisen.

 

Was ist neu gegenüber der bisherigen Förderpolitik von Bund und Land?

URBAN 21 soll die verschiedenen Förderziele mit einer integrierten Strategie für die Stadtteile verfolgen, wie es den Förderbedingungen der Europäischen Union entspricht. Deshalb müssen sowohl in der Landesregierung wie in den beteiligten Städten die verschiedenen Verwaltungsressorts eng zusammenarbeiten.

 

Mit der traditionellen Städtebauförderung konnten nur investive Vorhaben, insbesondere Bauprojekte, unterstützt werden. Im Rahmen von URBAN 21 kann man zum Beispiel nicht nur die Sanierung eines Hauses, sondern gleichzeitig auch seine Nutzung durch einen neu gegründeten Handwerksbetrieb oder ein Arbeitslosenselbsthilfeprojekt fördern.

 

Wie viel Geld gibt es für URBAN 21?

URBAN 21 ist kein Förderprogramm, für das es einen bestimmten "Topf" gibt. Die Konzepte für die Stadtteile sollen so ausgestaltet werden, dass für ihre Verwirklichung sowohl europäische als auch Bundes- und Landesmittel eingesetzt werden können. Natürlich ist es das Ziel der Initiative, durch diese Fördermittel private Investitionen möglich zu machen und insgesamt eine verstärkte Investitionstätigkeit im Stadtteil anzuregen.

 

Insbesondere der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und der Europäische Strukturfonds (ESF) sollen für URBAN-Projekte genutzt werden. Aus diesen beiden Fonds wird Sachsen-Anhalt von 2000 bis 2006 insgesamt rund 5,1 Milliarden DM erhalten.

 

Wer soll URBAN 21 umsetzen?

Ein wichtiges Ziel von URBAN 21 ist die Beteiligung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Ihre Erfahrungen mit dem Leben in ihrem Quartier, ihre Probleme, Forderungen und Ideen sollen in die Konzepte einfließen. Bürgerinitiativen, Stadtteil- und Jugendzentren, kulturelle und soziale Initiativen und nicht zuletzt die Unternehmen vor Ort sollen Träger der Entwicklungsstrategien sein. Bestandteil der URBAN-Konzepte müssen deshalb geeignete Mitbestimmungsmöglichkeiten und die Schaffung eines modernen "Stadtteilmanagements" sein.

 

Die beteiligten Städte sollen ihre Erfahrungen in einem "Städtenetzwerk" austauschen und ihre Konzepte gemeinsam weiterentwickeln.

 

Innerhalb der Landesregierung sind die Ministerien für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr, für Wirtschaft und Technologie, für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales, für Raumordnung und Umwelt sowie das Kultusministerium beteiligt. In einem landesweiten Arbeitskreis mit wissenschaftlicher Begleitung sind auch der Städte- und Gemeindebund sowie die Wohnungswirtschaft beteiligt.

 

Welche Städte können mitmachen?

Die Landesregierung hat aus über 60 vorgeschlagenen Stadtteilen 36 Quartiere in 31 Städten ausgesucht, die den genannten Kriterien entsprechen. Diese Städte haben mit "technischer Hilfe" der Landesregierung (höchstens 30.000 DM pro Stadtteil) URBAN-Konzepte für die Stadtteile erstellt: Bad Dürrenberg, Bernburg, Bitterfeld, Blankenburg, Burg, Dessau, Freyburg, Gardelegen, Genthin, Halberstadt, Haldensleben, Halle (Saale), Hettstedt, Köthen, Lutherstadt Eisleben, Lutherstadt Wittenberg, Magdeburg, Merseburg, Naumburg, Oschersleben, Osterwieck, Quedlinburg, Sangerhausen, Schönebeck, Staßfurt, Stendal, Tangermünde, Weißenfels, Wolfen, Wolmirstedt und Zeitz. Außerdem haben Aschersleben und Thale ohne diese "technische Hilfe" Konzepte entwickelt.

 

Wie sieht das weitere Verfahren aus?

Seit dem 15. Februar 2000 liegen die Konzepte vor. Sie werden jetzt sorgfältig durch die beteiligten Ministerien und parallel durch das Institut für Strukturforschung und Wirtschaftsförderung Halle (ISW) geprüft. Dabei geht es vor allem darum, ob sie den Richtlinien der Landesinitiative und vor allem den Förderkriterien der Europäischen Union entsprechen. Wenn es Mängel gibt, erhalten die Städte Gelegenheit zu Nachbesserungen. über die endgültige Bewilligung entscheidet die Europäische Kommission voraussichtlich im Sommer.

 

Wie viele Städte werden schließlich dabei sein?

Alle, die förderfähige Konzepte vorlegen.

 

Wer hilft den Städten bei Fragen und Problemen weiter?

Für alle Fragen zu URBAN 21 gibt es Ansprechpartner in den Regierungspräsidien und im Ministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr.

 

 

Impressum:

Ministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Turmschanzenstraße 30

39114 Magdeburg

Tel: (0391) 567-7504

Fax: (0391) 567-7509

Mail: presse@mwv.lsa-net.de

 

 

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