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Pressemitteilungen der Ministerien

Bauminister Heyer setzt Urban-Rundreise in Hettstedt fort
Landesinitiative soll komplizierte Situation von Hettstedt überwinden helfen

18.04.2000, Magdeburg – 70

  • Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr

 

 

 

Ministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 70/00

 

Magdeburg, den 18. April 2000

 

Bauminister Heyer setzt Urban-Rundreise in Hettstedt fort

Landesinitiative soll komplizierte Situation von Hettstedt überwinden helfen

 

Mit der Besichtigung des Urban 21-Projektes "Ortskern Hettstedt" setzte Sachsen-Anhalts Bauminister Jürgen Heyer (SPD) heute seine Rundreise durch die URBAN-Stadtteile in Sachsen-Anhalt fort. Die Landesinitiative ist nach Heyers Worten eine Chance für die Stadt, der komplizierten Situation zu begegnen, in die sie nach dem Wegfall vieler ortsansässiger Firmen geraten ist.

 

Das URBAN-Gebiet befindet sich im historischen Stadtkern und ist von der wechselvollen Geschichte geprägt. Der Abbruch einer 800jährigen Tradition des Kupferschieferbergbaus hat dazu geführt, dass in dem Gebiet ca. 13 % der Wohnungen leer stehen und mit 34 % eine überdurchschnittlich hohe Arbeitslosigkeit herrscht.

 

Bedingt durch unterlassene Instandhaltung zu DDR-Zeiten und der sich zu schwach entwickelnden Wirtschaftskraft nach der Wende befinden sich gegenwärtig noch ca. 40 % der Gebäude in einem schlechten bis sehr schlechten Bauzustand.

 

"Ziel des URBAN-Konzeptes ist es, die kommunalen Kräfte, unter aktiver Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger, zu stärken, um die regionale Bedeutung der Stadt für das Umland auszubauen. Dabei geht es neben der Sicherung der Stadt als Lebensraum um die Stärkung des Einzelhandels, der Dienstleistungen und des Gewerbes", so Heyer während der Besichtigung des Quartiers.

 

Für die Erreichung dieser Ziele hat die Stadt Hettstedt in ihrem URBAN-Konzept insgesamt 30 Maßnahmen vorgesehen. Besonders hevorzuhebende innovative Projekte sind u. a. die Einrichtung und Förderung eines Internetcafes, die Umgestaltung des Busbahnhofes und des Stadtparks sowie der Uferzonen der Wipper. Weiterhin gehören dazu das Einrichten von Begegnungsstätten, der Ausbau einer noch vollständig erhaltenen Druckerei zu einem Museum und integrative Maßnahmen in der Kirche St. Jacobi.

 

Heyer regte an, bei der breitgefächerten Palette von URBAN-Projekten die darin unzweifelhaft vorhandenen Chancen für den Arbeitsmarkt noch mehr als bisher auszuloten.

 

Als flankierende Maßnahme zu den Bemühungen der Stadt im Rahmen der Landesinitiative URBAN 21 hat das Land die ursprünglich im "vordringlichen Bedarf" des gültigen Bundesverkehrswegeplans von 1992 enthaltene und nicht realisierte Ortsumfahrung Hettstedt/Mansfeld/Klostermansfeld im Zuge der B 86/B 180/B 242 zur Fortschreibung des Bedarfsplans als "besonders dringliches" Vorhaben angemeldet.

 

Heyer wies darauf hin, dass für die Stadt Hettstedt seit 1991 rd. 21,3 Millionen DM Städtebaufördermittel zur Verfügung gestellt wurden. Davon wurden für den Ortskern Hettstedt z. B. aus dem Programm "Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen" 17,2 Millionen DM bereitgestellt. Weiterhin wurden der Stadt Hettstedt seit 1991 Wohnungsbaufördermittel in Höhe von rd. 6,1 Millionen DM bewilligt.

 

Alle 31 Städte, die für die Erarbeitung von URBAN 21-Konzepten "technische Hilfe" von der Landesregierung erhalten haben, haben termingerecht am 15. Februar 2000 ihre detaillierten Vorstellungen für insgesamt 36 Stadtteile beim Bauministerium eingereicht. Außerdem haben Aschersleben und Thale ohne diese "technische Hilfe" Konzepte entwickelt. Jürgen Heyer: "Alle 38 Konzepte werden jetzt sorgfältig durch die beteiligten Ministerien und parallel durch das Institut für Strukturforschung und Wirtschaftsförderung Halle (ISW) geprüft. Wo es Schwächen in den Konzepten gibt, werden wir fachliche Hinweise und Gelegenheit zur Nachbesserung geben. Ziel ist es, dass so viele Gebiete wie möglich an der Landesinitiative URBAN 21 teilnehmen können. Dafür müssen die Konzepte mit den Förderkriterien für die europäischen Strukturfonds vereinbar sein." Mit einer abschließenden Entscheidung der Europäischen Kommission rechnet Heyer frühestens Mitte des Jahres.

 

Ulrich-Karl Engel

Pressesprecher i. V.

 

 

 

Anlage

Zehn Fragen zu URBAN 21

 

 

 

Zehn Fragen zu URBAN 21

 

Wer hat URBAN 21 ins Leben gerufen?

Am 11. Mai 1999 hat die Landesregierung von Sachsen-Anhalt die Landesinitiative URBAN 21 beschlossen, um Entwicklungsstrategien für Stadtteile mit besonders großen wirtschaftlichen, sozialen und städtebaulichen Problemen zu unterstützen. Sachsen-Anhalt ist das erste Land, das eine solche Initiative landesweit gestartet und ihre Ziele in einer Richtlinie der Landesregierung festgelegt hat.

 

Welche Ziele hat URBAN 21?

Die Ziele von URBAN 21 sind

 

 

die Stärkung von wirtschaftlicher Entwicklung, Handel und Beschäftigung,

die Förderung von Chancengleichheit und sozialer Eingliederung,

die Förderung der städtebaulichen Entwicklung und der Wohn- und Lebensqualität,

eine nachhaltige Entwicklung der Städte und der Schutz der Umwelt,

die Stärkung von Mitbestimmung, gesellschaftlichen Aktivitäten und kommunaler Selbstverwaltung.

 

 

Welche Stadtteile sind für eine Teilnahme an URBAN 21 geeignet?

Teilnehmen können Quartiere mit einem überdurchschnittlichen Erneuerungsbedarf, die insbesondere eine stagnierende oder abnehmende Wirtschaftsentwicklung, eine im städtischen Vergleich überdurchschnittliche Arbeitslosenquote und hohe soziale Probleme, unzureichende Wohnverhältnisse, eine unzureichende soziale und kulturelle Infrastruktur, häufig problemtische Verkehrsverhältnisse und teilweise auch eine steigende Kriminalität aufweisen.

 

Was ist neu gegenüber der bisherigen Förderpolitik von Bund und Land?

URBAN 21 soll die verschiedenen Förderziele mit einer integrierten Strategie für die Stadtteile verfolgen, wie es den Förderbedingungen der Europäischen Union entspricht. Deshalb müssen sowohl in der Landesregierung wie in den beteiligten Städten die verschiedenen Verwaltungsressorts eng zusammenarbeiten.

 

Mit der traditionellen Städtebauförderung konnten nur investive Vorhaben, insbesondere Bauprojekte, unterstützt werden. Im Rahmen von URBAN 21 kann man zum Beispiel nicht nur die Sanierung eines Hauses, sondern gleichzeitig auch seine Nutzung durch einen neu gegründeten Handwerksbetrieb oder ein Arbeitslosenselbsthilfeprojekt fördern.

 

Wie viel Geld gibt es für URBAN 21?

URBAN 21 ist kein Förderprogramm, für das es einen bestimmten "Topf" gibt. Die Konzepte für die Stadtteile sollen so ausgestaltet werden, dass für ihre Verwirklichung sowohl europäische als auch Bundes- und Landesmittel eingesetzt werden können. Natürlich ist es das Ziel der Initiative, durch diese Fördermittel private Investitionen möglich zu machen und insgesamt eine verstärkte Investitionstätigkeit im Stadtteil anzuregen.

 

Insbesondere der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und der Europäische Strukturfonds (ESF) sollen für URBAN-Projekte genutzt werden. Aus diesen beiden Fonds wird Sachsen-Anhalt von 2000 bis 2006 insgesamt rund 5,1 Milliarden DM erhalten.

 

Wer soll URBAN 21 umsetzen?

Ein wichtiges Ziel von URBAN 21 ist die Beteiligung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Ihre Erfahrungen mit dem Leben in ihrem Quartier, ihre Probleme, Forderungen und Ideen sollen in die Konzepte einfließen. Bürgerinitiativen, Stadtteil- und Jugendzentren, kulturelle und soziale Initiativen und nicht zuletzt die Unternehmen vor Ort sollen Träger der Entwicklungsstrategien sein. Bestandteil der URBAN-Konzepte müssen deshalb geeignete Mitbestimmungsmöglichkeiten und die Schaffung eines modernen "Stadtteilmanagements" sein.

 

Die beteiligten Städte sollen ihre Erfahrungen in einem "Städtenetzwerk" austauschen und ihre Konzepte gemeinsam weiterentwickeln.

 

Innerhalb der Landesregierung sind die Ministerien für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr, für Wirtschaft und Technologie, für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales, für Raumordnung und Umwelt sowie das Kultusministerium beteiligt. In einem landesweiten Arbeitskreis mit wissenschaftlicher Begleitung sind auch der Städte- und Gemeindebund sowie die Wohnungswirtschaft beteiligt.

 

Welche Städte können mitmachen?

Die Landesregierung hat aus über 60 vorgeschlagenen Stadtteilen 36 Quartiere in 31 Städten ausgesucht, die den genannten Kriterien entsprechen. Diese Städte haben mit "technischer Hilfe" der Landesregierung (höchstens 30.000 DM pro Stadtteil) URBAN-Konzepte für die Stadtteile erstellt: Bad Dürrenberg, Bernburg, Bitterfeld, Blankenburg, Burg, Dessau, Freyburg, Gardelegen, Genthin, Halberstadt, Haldensleben, Halle (Saale), Hettstedt, Köthen, Lutherstadt Eisleben, Lutherstadt Wittenberg, Magdeburg, Merseburg, Naumburg, Oschersleben, Osterwieck, Quedlinburg, Sangerhausen, Schönebeck, Staßfurt, Stendal, Tangermünde, Weißenfels, Wolfen, Wolmirstedt und Zeitz. Außerdem haben Aschersleben und Thale ohne diese "technische Hilfe" Konzepte entwickelt.

 

Wie sieht das weitere Verfahren aus?

Seit dem 15. Februar 2000 liegen die Konzepte vor. Sie werden jetzt sorgfältig durch die beteiligten Ministerien und parallel durch das Institut für Strukturforschung und Wirtschaftsförderung Halle (ISW) geprüft. Dabei geht es vor allem darum, ob sie den Richtlinien der Landesinitiative und vor allem den Förderkriterien der Europäischen Union entsprechen. Wenn es Mängel gibt, erhalten die Städte Gelegenheit zu Nachbesserungen. über die endgültige Bewilligung entscheidet die Europäische Kommission voraussichtlich im Sommer.

 

Wie viele Städte werden schließlich dabei sein?

Alle, die förderfähige Konzepte vorlegen.

 

Wer hilft den Städten bei Fragen und Problemen weiter?

Für alle Fragen zu URBAN 21 gibt es Ansprechpartner in den Regierungspräsidien und im Ministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr.

 

 

 

 

Impressum:

Ministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Turmschanzenstraße 30

39114 Magdeburg

Tel: (0391) 567-7504

Fax: (0391) 567-7509

Mail: presse@mwv.lsa-net.de

 

 

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