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Pressemitteilungen der Ministerien

Kabinett beschließt neue Erwachsenenbildungs-Verordnung

28.03.2000, Magdeburg – 169

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 169/00

 

Magdeburg, den 28. März 2000

 

Kabinett beschließt neue Erwachsenenbildungs-Verordnung

Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung eine neue Erwachsenenbildungs- Verordnung beschlossen, die von Kultusminister Dr. Gerd Harms vorgelegt wurde. Die Verordnung wurde im Landesausschuss für Erwachsenenbildung im Vorfeld eingehend diskutiert und von diesem Gremium mit einem positiven Votum versehen.

Die novellierte Verordnung setzt die Zuschüsse zu den Personal- und Sachkosten als Pauschalen fest. Des weiteren regelt die Verordnung, dass die Mindestanforderungen bezüglich zu leistender Unterrichtsstunden erhöht und für die regional und landesweit tätigen Einrichtungen einheitlich auf mindestens 3.200 Unterrichtsstunden festgelegt werden. Durch eine einjährige übergangsregelung wird den Einrichtungen die Möglichkeit gegeben, notwendige strukturelle Anpassungsmaßnahmen vorzunehmen.

Harms dankte die konstruktive Mitwirkungsbereitschaft der Träger der Erwachsenenbildung, die sich vor allem darin gezeigt habe, dass man trotz erhöhter Leistungsanforderungen insgesamt einen guten Konsens gefunden habe.

Zur Information:

Das Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung des Landes Sachsen-Anhalt sieht für die als förderungsfähig anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung oder deren Träger im Zusammenhang mit der Grundförderung vor, dass die zu gewährenden Personal- und Sachkostenzuschüsse für die Durchführung von Erwachsenenbildungsmaßnahmen in einer Verordnung festgelegt werden.

 

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

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Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

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Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de