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Pressemitteilungen der Ministerien

Innenminister Püchel: Landtagswahlkreise müssen der Bevölkerungsentwicklung angepasst werden

11.04.2000, Magdeburg – 184

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 184/00

 

Magdeburg, den 11. April 2000

 

Innenminister Püchel: Landtagswahlkreise müssen der Bevölkerungsentwicklung angepasst werden

Die Landesregierung hat in der heutigen Kabinettssitzung den Bericht über die Veränderung der Einwohnerzahlen in den Wahlkreisen zustimmend zur Kenntnis genommen und Innenminister Püchel beauftragt, Vorschläge zur Veränderung der Wahlkreise zu erarbeiten, diese im politischen Raum zu erörtern und anschließend dem Kabinett vorzulegen.

Die Landesregierung sei nach dem Landeswahlgesetz verpflichtet, so Minister Püchel, innerhalb von 24 Monaten nach Beginn der Wahlperiode, das heißt bis zum 24. Mai 2000, dem Landtag darüber Bericht zu erstatten, wie sich die Einwohnerzahlen in den insgesamt 49 Wahlkreisen für die Landtagswahlen entwickelt haben. Der Bericht bilde die Grundlage zur Beschlussfassung des Landtages über die Wahlkreiseinteilung im Land Sachsen-Anhalt. Diese werde durch Gesetz vom Landtag festgelegt. Die zur Zeit gültige Wahlkreiseinteilung basiere auf dem letzten änderungsgesetz vom 26. Juni 1997 und habe die Zahlen der amtlichen Statistik für die Bevölkerungsentwicklung vom 31. Dezember 1995 zur Grundlage.

Die überprüfung der gegenwärtigen 49 Wahlkreise bezüglich der Bevölkerungsentwicklung zum Stand vom 30. September 1999 führe nach Auskunft von Püchel zu dem Ergebnis, dass im Zeitraum vom 31. Dezember 1995 bis zum 30. September 1999 eine Abnahme der deutschen Bevölkerung von minus 3,14 Prozent für Sachsen-Anhalt zu verzeichnen sei. Im Zuge dieser Bevölkerungsentwicklung erfolgte auch eine Verkleinerung der durchschnittlichen Wahlkreisgröße im Land Sachsen-Anhalt von 55.034 auf 53.308 am 30. September 1999. Nach den Bestimmungen des Landeswahlgesetzes dürfe die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl in einem Wahlkreis aber nicht um mehr als 20 Prozent nach oben oder unten abweichen. Damit sollen möglichst gleich große Wahlkreise gebildet werden, um auch dem Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit gerecht zu werden.

Die Landtagswahlkreise Magdeburg I und Magdeburg II, Dessau II sowie die Hallenser Wahlkreise III, IV, V und VI überschritten die änderungsgrenze von minus 20 Prozent. Dagegen übersteige die Bevölkerungszahl der wahlberechtigten Personen in den Wahlkreisen Burg, Saalkreis und Gräfenhainichen-Roßlau die änderungsgrenze von plus 20 Prozent. Daher müssten insgesamt 10 Wahlkreise neu zugeschnitten werden:

 

 

Wahlkreis-Nr.

 

Name

 

Abweichung

in %

 

 

6

 

Burg

 

+ 20,9

 

 

10

 

Magdeburg I

 

- 26,6

 

 

11

 

Magdeburg II

 

- 23,1

 

 

25

 

Gräfenhainichen-Roßlau

 

+ 20,4

 

 

29

 

Dessau II

 

- 24,8

 

 

37

 

Saalkreis

 

+ 39,7

 

 

40

 

Halle III

 

- 31,1

 

 

41

 

Halle IV

 

- 21,3

 

 

42

 

Halle V

 

- 24,1

 

 

43

 

Halle VI

 

- 28,3

 

 

 

 

In den Wahlkreisen Wolmirstedt, Blankenburg, Köthen, Wittenberg, Merseburg und Hohenmölsen-Weißenfels müsse bei der nächsten Einteilung der Wahlkreise davon ausgegangen werden, dass durch ein weiteres Ansteigen der Bevölkerungszahlen die Grenze von plus 20 Prozent in naher Zukunft überschritten wird. Dagegen nähere sich die Bevölkerungsentwicklung beim Wahlkreis Dessau I der änderungsmarke von minus 20 Prozent.

Das Kabinett hat dem Minister des Innern den Auftrag erteilt, zu dieser Problematik änderungsvorschläge zur Wahlkreiseinteilung für die Landtagswahl 2002 zu erarbeiten und diese im politischen Raum zu erörtern und anschließend dem Kabinett vorzulegen.

Im Zusammenhang mit dieser Wahlkreiseinteilung seien laut Püchel weitere änderungen im materiellen Wahlrecht vorgesehen. So sollen auch die Erfahrungen aus der letzten Landtagswahl vom 26. April 1998, insbesondere in Bezug auf die Fristenregelungen für die Einreichung und Prüfung der Wahlvorschläge sowie für die Durchführung der Briefwahl bürgerfreundlicher gestaltet werden. Hatte man bisher höchstens 20 Tage Zeit, um an der Briefwahl teilzunehmen, so soll dieser Zeitraum auf 35 Tage ausgedehnt werden.

Darüber hinaus solle das bestehende Wahlrecht auch an die technische Entwicklung angepasst werden. Damit besteht für den Wähler die Möglichkeit, seine beiden Stimmen (Personen- und Parteienstimme) anstelle eines ausgegebenen Stimmzettels bei der Urnenwahl nun durch Eingabe in ein Wahlgerät abzugeben. Die elektronisch abgegebenen Stimmen können in kürzester Zeit ausgezählt werden. Schließlich liege der Novellierung des Wahlgesetzes auch eine Neufassung der Bestimmungen über die Durchführung der amtlichen Wahlstatistik zugrunde. Mit diesen letzten änderungsvorschlägen würden auch die Bürgerrechte hinsichtlich des Datenschutzes gestärkt.

 

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Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

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