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Pressemitteilungen der Ministerien

Innenminister Püchel: Reform des kommunalen Wirtschaftsrechts bringt mehr Flexibilität und Transparenz/Vorteile für die Bürger durch Liberalisierung

25.04.2000, Magdeburg – 219

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 219/00

 

Magdeburg, den 25. April 2000

 

Innenminister Püchel: Reform des kommunalen Wirtschaftsrechts bringt mehr Flexibilität und Transparenz/Vorteile für die Bürger durch Liberalisierung

Auf Initiative von Innenminister Dr. Manfred Püchel hat die Landesregierung in ihrer heutigen Kabinettssitzung den Entwurf eines Gesetzes zur änderung kommunalwirtschaftlicher Vorschriften und den Entwurf eines Gesetzes über die kommunalen Anstalten des öffentlichen Rechts beschlossen.

Die bestehenden Vorschriften über die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden gehen noch auf die Deutsche Gemeindeordnung von 1935 zurück und sind seither im wesentlichen unverändert geblieben. Eine auch auf europarechtliche Vorgaben zurückgehende veränderte Wettbewerbssituation, vor allem auf dem Energie- sowie dem Ver- und Entsorgungssektor, macht nach Auffassung von Püchel eine Anpassung der Vorschriften zum Wohle der Kommunen erforderlich. Im Zusammenspiel beider Gesetzentwürfe, so Püchel, werde eine Liberalisierung des kommunalen Wirtschaftsrechtes angestrebt, z. B. Lockerung des örtlichkeitsprinzips sowie deutliche Erhöhung der Transparenz kommunalen Handelns, beispielsweise durch die Reformierung der Offenlegungs- und Anzeigenpflichten. Damit solle auch ein besseres Erkennen von Risiken wirtschaftlicher Betätigung sowie die Erweiterung des Handlungsspektrums der Kommunen zum Beispiel in der Unternehmensform der Anstalt des öffentlichen Rechts erreicht werden.

Zur Zeit sei es die Regel, so der Minister, dass Gemeinden grundsätzlich nur auf ihrem Gebiet tätig werden können. Mit der Neuregelung kommunalwirtschaftlicher Vorschriften werde es der Gemeinde nun gestattet, mit ihrem Unternehmen auch außerhalb ihres Gebietes tätig zu werden, wenn der öffentliche Zweck dies zulässt und die berechtigten Interessen der betroffenen Kommunen gewahrt bleiben.

Püchel: "Mit dieser öffnung tragen wir der berechtigten Forderung Rechnung, dass das Aufbrechen monopolistischer Strukturen und die Zulassung von Wettbewerb, z. B. in der Stromversorgung, keine Einbahnstraße zum Nachteil der Kommunen wird."

Von großer Bedeutung sei auch die Reformierung der Vorschriften über Offenlegung von Beteiligungen sowie der Vorlage- und Anzeigenpflichten. Mit dieser Vorschrift werde die Transparenz kommunalen Handelns erhöht und damit auch die Kontrollmöglichkeiten durch die kommunalen Vertretungen. Gemeinsam mit der Pflicht der Kommunen, alle Vor- und Nachteile bei Errichtung neuer Unternehmen genau zu prüfen, trage dies dazu bei, die mit der wirtschaftlichen Betätigung verbundenen Risiken überschaubarer zu machen. Der Innenminister:

"Von der neuen Vorschrift profitieren auch die Bürgerinnen und Bürger; denn der sorgsame Umgang mit dem Vermögen einer Gemeinde ist die Voraussetzung für eine kostengünstige kommunale Versorgung und Dienstleistung."

Mit dem Gesetz über die kommunalen Anstalten wird den Kommunen eine neue Möglichkeit der wirtschaftlichen Betätigung gegeben. Grundsätzlich halte die Gemeindeordnung, so Püchel, an dem Vorrang öffentlich-rechtlicher vor privatrechtlichen Organisationsformen fest. Dies diene dem Schutz der Gemeinde vor Verlusten und der besseren Kontrolle des Unternehmens.

Als öffentlich-rechtliches Unternehmen stehe der Gemeinde künftig neben dem Eigenbetrieb nun auch die sogenannte Anstalt des öffentlichen Rechts zur Verfügung. Diese Form eines Kommunalunternehmens biete eine größere Selbständigkeit und Flexibilität als der Eigenbetrieb und gewährleiste die Möglichkeit, sich marktwirtschaftlich zu verhalten. Gegenüber privatrechtlichen Organisationsformen bietet die Anstalt öffentlichen Rechts aber die Vorteile, dass Landesrecht maßgebend bleibe, die Anstalt öffentlichen Rechts hoheitlich tätig werden könne und die Rechtsaufsicht über das Unternehmen bei der Kommune bleibe.

Püchel: "Die Reformierung des kommunalen Wirtschaftsrechts macht die Kommunen fit für die Zukunft. Sie erweitert die Handlungsspielräume, erhöht die Flexibilität und bietet durch mehr Transparenz größere öffentlichkeit und Kontrolle. Diese besseren Wirtschaftsbedingungen kommen mittel- und langfristig allen Bürgern in Form von effizienterem Umgang mit Steuergeldern zugute."

 

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Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

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