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Pressemitteilungen der Ministerien

Landesregierung beschließt für Geiseltal Teilgebietsentwicklungsprogramm

25.04.2000, Magdeburg – 221

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 221/00

 

Magdeburg, den 25. April 2000

 

Landesregierung beschließt für Geiseltal Teilgebietsentwicklungsprogramm

Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung auf Vorschlag von Umwelt- und Landwirtschaftsminister Konrad Keller das Regionale Teilgebietsentwicklungsprogramm (TEP) für den Planungsraum Geiseltal (Landkreis Merseburg-Querfurt) verabschiedet. Es ist das letzte von insgesamt acht Programmen der Landesplanung zur Braunkohlesanierung. Zu dem Planungsraum gehören die Städte Braunsbedra und Mücheln sowie die Gemeinden Beuna, Frankleben, Großkayna, Klobikau, Krumpa, Roßbach und Wünsch. Dazu kommt aus dem Landkreis Weißenfels die Gemeinde Reichardtswerben. Der Planungsraum umfasst eine Fläche von 14.800 Hektar. Hier leben rund 23.500 Einwohner.

"Dieses TEP enthält die Ziele der Raumordnung für die Sanierung und Gestaltung der bisher vom Braunkohlebergbau beanspruchten Flächen", erklärte der Minister. In enger Zusammenarbeit mit den Kommunen und Landkreisen vor Ort wurden hier unter anderem Vorrang- und Vorsorgeflächen für Erholung, Natur und Landschaft sowie Land- und Forstwirtschaft ausgewiesen. Keller: "Diese Festlegungen bilden den Rahmen für die Planung konkreter Maßnahmen bis hin zu gezielten Investitionen der betroffenen Gemeinden zur Entwicklung ihrer Region." Dabei sind die bergmännischen Sanierungsarbeiten in den ehemaligen Tagebaubereichen so durchzuführen, dass damit die Voraussetzungen geschaffen werden, die in den Programmen festgelegten Entwicklungsziele umsetzen zu können.

Die Landesregierung hatte das TEP Geiseltal im November 1999 vorgestellt. Es ist vom Landtag zustimmend zur Kenntnis genommen worden. Zuvor waren für Sachsen-Anhalt bereits Teilgebietsentwicklungspläne für die Planungsräume Nachterstedt "Seeland", Harbke, Profen, Amsdorf, Merseburg (Ost), Goitzsche und Gräfenhainichen beschlossen worden. "Jede Ergänzung, änderung oder Neuaufstellung dieser regionalen Teilgebietsentwicklungprogramme sowie die Aufstellung weiterer TEP obliegt jetzt auf Grundlage des Landesplanungsgesetzes den Regionalen Planungsgemeinschaften", erläuterte der Minister.

 

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

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39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

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