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Pressemitteilungen der Ministerien

Ministerium der Justiz

Juristenausbildung in Sachsen-Anhalt - Hallenserin besteht als 500. Referendarin die Prüfung

22.11.1999, Magdeburg – 065/1999

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

Magdeburg. (MJ) Eine Hallenserin ist die 500. Referendarin, die heute ihre Prüfung vor dem Landesprüfungsamt im Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt bestanden hat. Nach fünfjährigem Studium und zweijähriger Vorbereitungszeit hat sie das zweite juristische Staatsexamen erfolgreich abgeschlossen und damit die Befähigung zum Richteramt erlangt. "Die juristische Ausbildung ist für das Land mit erheblichen finanziellen Anstrengungen verbunden", so Justizministerin Karin Schubert.

"Umso mehr freue ich mich, dass es in Sachsen-Anhalt gelungen ist, bereits so vielen Jurastudenten und Referendaren die Ausbildung und einen erfolgreichen Abschluß mit Examen zu ermöglichen. Dies wäre ohne das Engagement der ehrenamtlichen Prüfer nicht möglich - Ihnen sei dafür herzlich gedankt." Dass das 500. Examen von einer Frau absolviert worden ist, freut die Ministerin besonders: "Die Gleichberechtigung der Frauen in der Justiz ist auf einem guten Weg. Etwa die Hälfte der Referendarstellen sind von Frauen besetzt, bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt haben Frauen inzwischen einen Anteil von 40 Prozent erreicht, drei von ihnen sind Präsidentinnen eines Gerichts. Eine derartige Entwicklung wäre von zwei Jahrzehnten noch undenkbar gewesen."

Mit dem zweiten juristischen Staatsexamen wird der zweijährige Vorbereitungsdienst (das Referendariat) abgeschlossen. Voraussetzung für das Referendariat ist das erste Staatsexamen. Während des Referendariats durchlaufen die Kandidaten fünf verschiedene Ausbildungsabschnitte. Dazu gehört die Ausbildung bei einem Zivilgericht, der Staatsanwaltschaft, einer Verwaltungsbehörde oder einem Verwaltungsgericht, bei einem Rechtsanwalt sowie zum Schluß die Ausbildung in einer sogenannten Wahlstation.

Wer das zweite juristische Staatsexamen besteht, ist Assessorin oder Assessor und erlangt die Befähigung zum Richteramt. Sie ist auch Voraussetzung dafür, den Beruf der Rechtsanwältin oder des Rechtsanwalts zu wählen. Diese berufliche Laufbahn schlägt der überwiegende Teil der Referendare in Sachsen-Anhalt ein: Zurzeit sind landesweit 1.560 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zugelassen.

Zu Ihrer Information: Das Landesprüfungsamt im Ministerium der Justiz besteht seit April 1994. Es ist zuständig für die Organisation und Durchführung des ersten juristischen und zweiten juristischen Staatsexamens. Außerdem hat es die Prüfungen der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger im Land organisiert und abgenommen.

Bei den 200 Prüfern handelt es sich um Juristen der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, der Gerichte und Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt sowie um Verwaltungsbeamte und Rechtsanwälte, die ihre Tätigkeit ehrenamtlich ausüben. Insgesamt haben sie bislang 1.100mal das erste juristische Staatsexamen und 635mal das zweite juristische Staatsexamen abgenommen. Dafür mussten 1297 Hausarbeiten und 9916 Klausuren korrigiert und 343 mündliche Prüfungen abgenommen werden.

Rufen Sie mich bei Nachfragen bitte an: Marion van der Kraats, Telefon: 0391 567-4134

Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt
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