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Ministerium der Justiz

Bundesverfasungsgericht entscheidet "Stichtagsregelung" - Justizministerin Karin Schubert nimmt Urteil mit Enttäuschung entgegen

23.11.1999, Magdeburg – 066/1999

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

Magdeburg/Karlsruhe. (MJ ) Das Bundesverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe hat heute über die so genannte "Stichtagsregelung" des Vermögensgesetzes entschieden. Danach bleibt die "Stichtagsregelung" aufrecht erhalten. Entgegen der Auffassung des Landes Sachsen-Anhalt und des Landes Brandenburg, die die Regelung als verfassungswidrig ansehen und die Aufhebung des Gesetzes beantragt hatten, sehen die Richter des BVG keine Verletzung der Grundrechte der "Eigenheimerwerber".

"Mit dem Urteil wird der Umstand nicht berücksichtigt, dass zur damaligen Zeit die Eintragung ins Grundbuch häufig dem Zufall ausgesetzt war, weil die wenigen Notare die Vielzahl der Kaufverträge nicht bewältigen konnten", so die Justizministerin des Landes Sachsen-Anhalt, Karin Schubert (SPD) nach der Urteilsverkündung in Karlsruhe. "Damit war der Eigentumserwerb dem Zufall ausgesetzt."

Das BVG stellt in seinem Urteil zwar klar, dass mit dem Erwerb nach dem 18. Oktober 1989 nicht automatisch der Vorwurf der Unredlichkeit verbunden sein soll. "Gleichwohl bleibt in der öffentlichkeit der Makel der Unredlichkeit hängen", sagt Ministerin Schubert. "Denn im Ergebnis müssen auch die eigentlich redlichen Erwerber wie andere - unredliche - Erwerber ihre Eigenheime an die Alteigentümer zurückgeben."

Das Land Sachsen-Anhalt hatte sich aber dafür eingesetzt, dass eine Einzelfallprüfung klären soll, ob der Erwerb des Grundstückes in der fraglichen Zeit vom 18. Oktober 1989 bis 3. Oktober 1990 redlich oder unredlich war. Diese Einzelfallprüfung wurde durch das heutige Urteil ausgeschlossen.

"Dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erst fünf Jahre nach dem brandenburgischen Antrag erfolgte, hat dazu geführt, dass 90 Prozent aller Zweifelsfälle inzwischen abgewickelt worden sind, so dass die Entscheidung heute nur noch Wenigen dient", bedauert Ministerin Schubert.

Zu Ihrer Information: Nach einer Vorschrift des Vermögensgesetzes ist der Erwerb nach dem 18. Oktober 1989 nicht schutzwürdig; die Grundstücke werden an die Alteigentümer rückübertragen, wenn entsprechende Anträge vorliegen. Diese so genannte "Stichtagsregelung" haben die Länder Sachsen-Anhalt und Brandenburg als verfassungswidrig angesehen, da sie ihrer Ansicht nach gegen das Rückwirkungsgebot, gegen das Willkürverbot und gegen die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes verstößt.

Sie hatten darum beim BVG beantragt, die "Stichtagsregelung" für nichtig zu erklären. Ferner sollte festgestellt werden, dass ein - die Rückübertragung hindernder - redlicher Erwerb auch dann schon vorlag, wenn ein notarieller Kaufvertrag abgeschlossen worden war. Damit wäre der Umstand berücksichtigt worden, dass lediglich auf Grund der überlastung der Notariate und der Liegenschaftsdienste in der Endphase der Modrow-Regierung in der DDR Eintragungen ins Grundbuch nicht erfolgt sind.

Rufen Sie mich bei Nachfragen bitte an: Marion van der Kraats, Telefon: 0391 567-4134

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