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Pressemitteilungen der Ministerien

Ministerium der Justiz

Justizministerin Karin Schubert stellt neue Broschüre zur Zahlungsmoral vor - So kommen Unternehmer an ihr Geld

29.11.1999, Magdeburg – 068/1999

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

Magdeburg. (MJ) Schlechte Zahlungsmoral - für kleinere und mittlere Unternehmen wird sie schnell zur Existenzbedrohung. Obwohl die Auftragsbücher gut gefüllt sind, geraten immer mehr Betriebe in finanzielle Not. Insbesondere in der Baubranche, zunehmend aber auch im Dienstleistungsbereich, müssen Firmen aufgeben, weil ihre Auftraggeber nicht oder nur schleppend zahlen.

Wie sie sich gegen diese - ihre Existenz bedrohenden - Geschäftsgebaren schützen können, erfahren Unternehmer in der neuen Broschüre "Wie komme ich an mein Geld? Eine Hilfe für Unternehmen", die das Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalts herausgegeben hat. Die Broschüre liegt ab sofort in allen Gerichten aus und ist außerdem bei den Industrie- und Handelskammern sowie den Handwerkskammern des Landes erhältlich.

"Für ein Unternehmen ist es lebenswichtig, liquide zu sein. Nur wer seine Zahlungsverpflichtungen erfüllen kann, hat den notwendigen Handlungsspielraum, um auf dem Markt wettbewerbsfähig zu bleiben", betont Sachsen-Anhalts Justizministerin, Karin Schubert (SPD). "Um finanzielle Engpässe zu vermeiden, ist das richtige Forderungsmanagement unerlässlich . Tipps, wie dieses aussehen sollte, erhalten Unternehmen in der in meinem Haus erarbeiteten Broschüre", so die Ministerin.

Die Broschüre "Wie komme ich an mein Geld? Eine Hilfe für Unternehmen" nennt die wichtigsten Punkte zur Organisation des Mahn- und Rechnungswesens und gibt Tipps zur richtigen Vertragsgestaltung. Ferner nennt sie Möglichkeiten, wie Betriebe häufig schon mit einfachen Mitteln die Zahlungsfähigkeit ihrer Auftraggeber überprüfen können. Für den Fall, dass trotz Vorsorge Zahlungen ausbleiben, gibt die Broschüre Hinweise wie die Unternehmen ihre Forderungen - auch ohne gerichtliche Hilfe - durchsetzen können.

"Der Mittelstand ist eine wichtige Stütze der Wirtschaft", so Ministerin Schubert. "Darum dürfen wir nicht akzeptieren, dass immer noch viele Unternehmen in die Insolvenz getrieben werden, weil sie die Verspätung von Zahlungseingängen nicht verkraften können. Neben praktischen Hilfen sind darum schärfere Maßnahmen gegen säumige Bauherren und andere Auftraggeber erforderlich.

"Seit 1994 hat sich das Land Sachsen Anhalt für eine entsprechende Gesetzesänderung eingesetzt. Die wird es bald geben: Ende September hat der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages einen Gesetzentwurf für die Verbesserung der Zahlungsmoral beraten. Die Justizminister der Länder haben beschlossen, dass der Gesetzentwurf der Koalition so schnell wie möglich in Kraft treten soll. Parallel soll die Bund-Länder-Arbeitsgruppe prüfen, ob Ergänzungen gegebenenfalls später berücksichtigt werden sollen.

Schwerpunkte des Gesetzentwurfes sind: Die Verzugszinsen sollen bei ausstehenden Rechnungen erhöht werden. Außerdem müssen Bauherren künftig wenigstens einen Teil der Rechnungen bezahlen, wenn der Unternehmer einen schriftlichen Vertrag vorlegen kann und ein Gutachter seine mangelfreie Leistung bestätigt. Bisher konnte der Bauherr bereits wegen teilweiser Mängel die gesamte Zahlung verweigern. Das wird künftig nicht mehr möglich sein. "Mit dieser Rechtsgrundlage helfen wir den Handwerkern, ihre Existenz zu sichern", ist die Ministerin überzeugt.

Zu ihrer Informtion: Allein bis zum 30. September 1999 haben in Sachsen-Anhalt rund 2400 Unternehmen den Antrag auf ein Insolvenzverfahren gestellt. Damit deutet sich eine weitere Steigerung gegenüber dem Vorjahr ab: 1998 sind in Sachsen-Anhalt insgesamt 1642 Insolvenzverfahren eröffnet worden. Legt man zu Grunde, dass in sieben von zehn beantragten Verfahren die Gerichte eine Eröffnung des Verfahrens ablehnen mussten , weil es an Masse mangelte, wird die wirtschaftliche Brisanz deutlich: Für die Gläubiger sind mehr als ein Drittel aller voraussichtlichen Forderungen endgültig verloren. Besonders hart trifft es das Baugewerbe, aus dessen Bereich allein 612 Verfahren beantragt worden sind.

Rufen Sie mich bei Nachfragen bitte an: Marion van der Kraats, Telefon: 0391 567-4134

Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt
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