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Pressemitteilungen der Ministerien

Ministerium der Justiz

Justizministerin Karin Schubert stellt neue Broschüre zum Betreuungsrecht vor - Vorsorge schützt vor Abhängigkeit und Hilflosigkeit

22.12.1999, Magdeburg – 076/1999

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

Magdeburg. (MJ) Rund 20.000 Menschen in Sachsen-Anhalt sind auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen. Sie werden betreut, weil sie durch eine schwere Erkrankung, einen Unfall oder altersbedingt nicht mehr in der Lage sind, notwendige Entscheidungen selber zu treffen oder persönliche Angelegenheiten zu regeln. "Jeder von uns kann plötzlich in diese Situation kommen", so Sachsen-Anhalts Justizministerin Karin Schubert (SPD). "Umso wichtiger ist es, dass die betroffenen Personen den notwendigen Schutz und die erforderliche Fürsorge erfahren, ohne jedoch ihre Selbstbestimmung zu verlieren. Dies gewährleistet das Betreuungsgesetz."

Über die Möglichkeiten des Betreuungsrechts informiert das Ministerium der Justiz in seiner neu veröffentlichten Broschüre "Das Betreuungsrecht", die ab sofort bei allen Gerichten des Landes Sachsen-Anhalt kostenlos erhältlich ist. Die Broschüre gibt einen Überblick über die Grundzüge des geltenden Betreuungsrechts. Sie erklärt, wann eine Betreuung erforderlich ist, wie das gerichtliche Verfahren abläuft und wer für die Kosten einer Betreuung aufkommt. Ferner gibt die Broschüre Informationen darüber, welche Aufgaben eine Betreuerin oder ein Betreuer hat und welche Personen dafür in Frage kommen.

Die Bürgerinnen und Bürger erfahren, was konkret zu tun ist, wenn im Familien- oder Freundeskreis ein Betreuungsfall eingetreten ist und wer ihre Ansprechpartner in Sachsen-Anhalt sind. Ferner informiert die Broschüre über Vorsorgemaßnahmen, die Bürgerinnen und Bürger treffen können. "Im Mittelpunkt der Betreuung steht dabei immer das Wohlergehen der hilfsbedürftigen Person. Deren Interessen zu wahren ist jedoch viel einfacher, wenn diese selbst Vorsorge geschaffen haben. Vielen Bürgerinnen und Bürgern ist aber gar nicht bewusst, welche Vorsorgemaßnahmen sie treffen können", erklärt Justizministerin Schubert.

In der Broschüre "Das Betreuungsrecht" sind Muster für eine Betreuungsverfügung, eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung enthalten. Anhand dieser Vorsorgemaßnahmen kann ein gesunder Mensch gezielt Einfluss auf seine Betreuung oder Behandlung im Krankheitsfall nehmen. Er kann festlegen, wer seine Betreuung im Ernstfall übernehmen und in welchem Umfang dies geschehen soll. Erkrankt eine Person und kann selbst nicht mehr bestimmen, welche medizinische Behandlung erfolgen soll, ist eine Patientenverfügung hilfreich. Sie erleichtert Angehörigen wie Ärzten z. B. die Entscheidung, ob lebensverlängernde Maßnahmen angewendet werden sollen.

Zu Ihrer Information: Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat vergangene Woche ein Gesetz verabschiedet, das die Nachqualifikation von hauptberuflich tätigen Betreuerinnen und Betreuern regelt. Das neue Gesetz ermöglicht den Betreuerinnen und Betreuern eine Prüfung abzulegen, in der sie ihre besonderen Kenntnisse zur Führung von Vormundschaften oder Betreuungen nachweisen. Dieser Leistungsnachweis ist erforderlich geworden, nachdem zum 1. Januar 1999 das Gesetz zur Vergütung von Berufsvormündern in Kraft getreten ist. Danach erfolgt die Bezahlung auf Grund der Ausbildung, die die Personen absolviert haben, das heißt, ob sie im sozialen Bereich eine Lehre oder einen Hochschulabschluss vorweisen können.

Für viele Betreuerinnen und Betreuer in Sachsen-Anhalt hätte diese Einstufung jedoch bedeutet, dass ihre seit vielen Jahren in diesem Beruf erworbene praktische Erfahrung sowie die Teilnahme an entsprechenden Fortbildungsmaßnahmen unberücksichtigt geblieben wären. Zurzeit gilt eine Übergangsregelung, die es ermöglicht aufgrund der beruflichen Erfahrung die Höchstvergütung zu erhalten. Nach deren Ablauf hätten sich die Betreuerinnen und Betreuer aber ohne die jetzt geschaffene Möglichkeit der Nachqualifizierung auf Dauer mit der Grundvergütung in Höhe von derzeit 35 Mark pro Stunde zufrieden geben müssen. Aufgrund des neuen Gesetzes können sich nun diejenigen Betreuerinnen und Betreuer nachqualifizieren, die mehrjährige berufsmäßige Führung von Vormundschaften oder Betreuungen sowie die Teilnahme an Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen vorweisen können. Der Schwierigkeitsgrad der Prüfung richtet sich danach, ob der Abschluss einer Lehre (oder einem Hochschulstudium gleichstehen soll.

Rufen Sie mich bei Nachfragen bitte an: Marion van der Kraats, Telefon: 0391 567-4134

Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Wilhelm-Höpfner-Ring 6
39116 Magdeburg
Tel.: 0391 567-4134
Fax: 0391 567-4226
Mail: presse(at)mj.sachsen-anhalt.de
Web: www.mj.sachsen-anhalt.de

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