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Pressemitteilungen der Ministerien

Ministerium der Justiz

Justizministerin Karin Schubert stellt neue Broschüre zum Sozialen Dienst der Justiz vor - Hilfsangebote für Opfer und Täter erfolgreich

04.01.2000, Magdeburg – 001/2000

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

Magdeburg. (MJ) Täter-Opfer-Ausgleich, Vermittlung gemeinnütziger Arbeit, Bewährungshilfe, Opferberatung ¿ hinter diesen Schlagworten verbirgt sich die Tätigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialen Dienstes der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt. "Gerade im Bereich Prävention und Opfervermeidung hat die Justiz in den vergangenen Jahren eine Reihe von Maßnahmen ergriffen", so Sachsen-Anhalts Justizministerin Karin Schubert (SPD). "Ohne die Hilfsangebote des Sozialen Dienstes wäre die Arbeit der Justiz in Sachsen-Anhalt kaum noch denkbar. Der Bevölkerung jedoch ist oftmals gar nicht bewusst, wo und wie sie diese Hilfe in Anspruch nehmen kann."

Informationen über das vielfältige Hilfsangebot der Sozialen Dienste erhalten die Bürgerinnen und Bürger jetzt in der neuen Broschüre des Ministeriums der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt "Der Soziale Dienst der Justiz. Hilfe für Opfer und Täter", die ab sofort kostenlos in allen Gerichten des Landes erhältlich ist.

Die Broschüre stellt die wichtigsten Aufgaben des Sozialen Dienstes der Justiz vor und erklärt seine Hilfsangebote anhand von Beispielfällen. Ferner nennt sie Ansprechpartner und Anschriften im Land Sachsen-Anhalt. Der Soziale Dienst der Justiz ist vor neun Jahren in Sachsen-Anhalt errichtet worden und als eigenes Referat im Ministerium der Justiz angebunden. Bewusst sind Bewährungshilfe, Führungsaufsicht und Gerichtshilfe sowie Täter-Opfer-Ausgleich und Opferhilfe zusammengefasst worden, um durch den direkten Kontakt zum Ministerium der Justiz Verwaltungswege zu verkürzen. Dadurch werden Informationen zügig weitergeleitet und die Hilfe für Opfer wie Täter kann schneller erfolgen. Seit 1991 ist das Personal von 22 auf 108 Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter erweitert worden.

Durch ihre Vermittlung haben im vergangenen Jahr rund 4.700 Straftäter gemeinnützige Arbeit geleistet. Damit hat sich erneut die Zahl derjenigen erhöht, die gemeinnützige Arbeit geleistet haben anstatt eine Ersatzfreiheitsstrafe zu verbüßen. 1998 hatten insgesamt 2777 Straftäter gemeinnützige Arbeit geleistet. Ihr Arbeitseinsatz entsprach 52.465 Hafttagen (143,74 Jahre).

Die Vermittlung gemeinnütziger Arbeit ist aus zweierlei Gründen sinnvoll: Straftätern, die zu einer Geldstrafe verurteilt worden sind und diese nicht zahlen können, bleibt das Verbüßen einer Ersatzfreiheitsstrafe erspart. Dadurch werden sie nicht aus ihrem Lebensalltag gerissen und erhalten so schnell wie möglich die Chance, künftig ein straffreies Leben zu führen. "Angesichts der angespannten Haftplatzsituation ist es für das Land aber auch wichtig, dass kosten- und personalintensive Haftplätze nicht unnötig gebunden werden", so Ministerin Schubert.

In diesem Zusammenhang ist auch die Bedeutung der Bewährungshilfe, die durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialen Dienstes der Justiz geleistet wird, hervorzuheben: In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Straftäter, die unter Bewärungsaufsicht stehen permanent gestiegen. 1998 war die Anzahl der Probanden (5.190) weitaus höher als die Durchschnittsbelegung im Justizvollzug des Landes Sachsen-Anhalt (2.063 Häftlinge).

Vergleicht man die Kosten zwischen Bewährungshilfe und Vollzug, wird neben der kriminalpolitischen Bedeutung auch aus finanzieller Sicht die Notwendigkeit der Bewährungshilfe deutlich: Unter Berücksichtigung aller Personal- und Sachkosten betragen die Kosten für einen Tag Betreuung durch die Bewährungshilfe 3,05 Mark. Die Kosten des Vollzuges dagegen betragen pro Tag 143,67 Mark. Würden sich alle Personen, die unter Bewährungsaufsicht stehen, im Vollzug befinden, entstünden dem Haushalt des Landes weitere Kosten von über 266 Millionen Mark.

Ein weiterer Schwerpunkt des Sozialen Dienstes der Justiz ist der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA). Sachsen-Anhalt war das erste Bundesland, das den TOA für Jugendliche und Erwachsene 1994 landesweit eingeführt hat. In rund 60 Prozent der Fälle kam es in den vergangenen Jahren zu einem erfolgreichen Abschluss der Vermittlung zwischen Opfern und Tätern. Justizministerin Schubert gehört zu den Initiatoren eines Gesetzes, das den TOA in die Strafprozessordnung aufnehmen soll. Ein entsprechender Gesetzesentwurf ist Mitte Dezember 1999 vom Bundesrat verabschiedet worden.

"Besonders stolz bin ich aber auch", so Karin Schubert, "dass es Sachsen-Anhalt als einzigem Bundesland gelungen ist, justizeigene Opferberatungsstellen einzurichten." Wer Opfer einer Straftat geworden ist, erfährt bei den fünf selbstständigen Dienststellen in Dessau, Halberstadt, Halle, Magdeburg und Stendal Hilfe. Schwerpunkte der Arbeit sind Beratung und Krisenintervention, Einleitung erster Hilfsmaßnahmen und praktische Hilfe z. B. bei Kontakten mit Behörden. Gegebenenfalls begleiten die Sozialarbeiterinnen Opfer auch zu Prozessen.

Rufen Sie mich bei Nachfragen bitte an: Marion van der Kraats, Telefon: 0391 567-4134

Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt
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