Menu
menu

Pressemitteilungen der Ministerien

Innenminister Püchel: Aufnahmegesetz hat Bewährungsprobe bestanden

10.11.1999, Magdeburg – 144

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 144/99

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 144/99

 

Magdeburg, den 10. November 1999

 

Innenminister Püchel: Aufnahmegesetz hat Bewährungsprobe bestanden

 

 

Gerechtere Verteilung

Humanere Unterbringung

Kostenersparnis durch Verwaltungsvereinfachung

 

 

 

Innenminister Dr. Manfred Püchel informierte heute über die Umsetzung des Aufnahmegesetzes, in dem die Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen im Land Sachsen-Anhalt geregelt wird. Das neue Aufnahmegesetz ist am 21. Januar 1998 vom Landtag beschlossen worden und im Juli desselben Jahres in Kraft getreten.

 

"Das neue Aufnahmegesetz verfolgt im Wesentlichen drei Ziele", so der Innenminister, "die Unterbringung in kleineren Gemeinschaftsunterkünften bzw. in Wohnungen, die Verlagerung der Aufnahmepflicht von den Gemeinden auf die Landkreise und die kreisfreien Städte und die pauschalierte Erstattung der entstehenden Kosten anstelle der bisherigen Spitzabrechnung."

Das Land Sachsen-Anhalt hat sich nach der bundesweiten Neuregelung des Asylrechts den neuen Bedingungen gestellt, wie z. B. dem Rückgang der Asylbewerberzahlen. Große Unterkünfte wurden nicht mehr in den Maße benötigt und so konnten einige kommunale Unterkünfte und bis Ende 1998 auch die Zentralen Gemeinschaftsunterkünfte des Landes geschlossen oder verkleinert werden. "Jetzt können die Landkreise und kreisfreien Städte eigenverantwortlich entscheiden, wie sie die aufzunehmenden Menschen unterbringen," betonte Püchel. "Weg von den großen Unterkünften, hin zu kleinen,

überschaubaren Bereichen. Da, wo es möglich ist, auch Unterbringung in Wohnungen, das ist ein großer Fortschritt und wird von allen Beteiligten auch so empfunden."

Es dürfe auch nicht vergessen werden, dass früher einige Kommunen und Regionen wesentlich mehr Personen aufnahmen, als sie nach dem Verteilerschlüssel mussten. So kam es zu Ungerechtigkeiten, die heute ausgeglichen worden sind. Im Laufe der nächsten Jahre wird weiter quotengerecht auf die Landkreise und kreisfreien Städte verteilt werden. Des Weiteren ist ab Juli nächsten Jahres die Einführung einer pauschalierten Erstattung vorgesehen und damit eine erhebliche Verwaltungsvereinfachung.

Püchel: "Das Aufnahmegesetz hat sich inzwischen bereits bewährt. Unsere Erfahrungen zeigen, dass den Menschen, die zu betreuen sind, durch die kleineren Unterkünfte bzw. die Wohnungsunterbringung besser geholfen wurde. Auch die Kommunen werden gerechter in diese Aufgabe einbezogen, und sie können eigenverantwortlich entscheiden, wie sie diese Aufgabe erfüllen. Wenn die pauschalierte Erstattung greift, werden wir den Verwaltungsaufwand und damit auch die Kosten erheblich senken können. Zieht man ein vorläufiges Resümee, kann dies nur lauten: Wir sind auf dem richtigen Weg."

Derzeit leben

 

 

Zahl

 

Personengruppe

 

 

23.402

 

Aussiedler/Spätaussiedler

 

 

2.401

 

Asylberechtigte

 

 

2.342

 

jüdische Kontingentflüchtlinge

 

 

5.105

 

Asylbewerber

 

 

4.968

 

geduldete ehemalige Asylbewerber

 

 

800

 

Bürgerkriegsflüchtlinge

 

 

 

 

in Sachsen-Anhalt.

Impressum:

Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Halberstädter Straße 1-2

39112 Magdeburg

Tel: (0391) 567-5516

Fax: (0391) 567-5519

Mail: pressestelle@min.mi.lsa-net.de

 

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de