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Pressemitteilungen der Ministerien

Keine Kursänderung aufgrund des Hessen-Urteils

Sondervermögen Corona

09.11.2021, Magdeburg – 15 / 2021

  • Ministerium der Finanzen

Vergangene Woche hat der hessische Staatsgerichtshof in seinem Urteil das Corona-Sondervermögen „Hessens gute Zukunft sichern“ in weiten Teilen mit der Verfassung des Landes Hessen für unvereinbar erklärt. Die Regelung des Sondervermögens Corona in Sachsen-Anhalt sieht Finanzminister Michael Richter allerdings durch das Urteil grundsätzlich bestätigt. Der von ihm vorgelegte Gesetzesentwurf, welcher am an den Landtag zur Befassung übersandt wird, wird den aus Hessen kommenden rechtlichen Einwänden standhalten.

Anders als in Hessen hat die Landesregierung Sachsen-Anhalt einen Maßnahmenkatalog mit 60 Einzelmaßnahmen erarbeitet und im Hinblick auf den Pandemiebezug abgewogen. Für jede dieser Maßnahmen wird dieser Pandemiebezug erläutert und das Mittelvolumen über die vorgesehene Laufzeit des Sondervermögens festgelegt. Eine weitergehende Konkretisierung der Maßnahmen kann über die Beratung im Landtag eingesteuert werden. Dieser Maßnahmenkatalog wird Teil des Corona-Sondervermögensgesetzes sein. Dem Budgetrecht des Landtages wird somit ausführlich Rechnung getragen.

Ein weiterer Kritikpunkt im hessischen Urteil ist die relative Höhe der finanziellen Ausstattung des Sondervermögens. Das geplante Mittelvolumen für das Sondervermögen Corona in Sachsen-Anhalt beträgt 1,95 Milliarden Euro und entspricht gut einem Sechstel des Gesamthaushalts (im Gegensatz zu einem Drittel in Hessen). Es ist damit in Relation zu Hessen halb so groß.

Die Schuldenaufnahme für das rein kreditfinanzierte Sondervermögen Corona stützt das hessische Urteil. Die Corona-Pandemie und ihre Folgen stellen eine verfassungsgemäße Notlage dar. Das Ministerium der Finanzen sieht vor, im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens die Begründung, dass die entsprechenden Maßnahmen zur Krisenbewältigung geeignet, erforderlich und angemessen sind, weiter zu verdeutlichen.

Michael Richter fasst zusammen, dass aus seiner Sicht keine Neuausrichtung des geplanten Sondervermögens Corona notwendig ist: „Die Landesregierung hat in sehr kurzer Zeit einen guten Job gemacht. Wir wollen ein gut begründetes und finanziell maßvolles Sondervermögen Corona auflegen, welches dem Land hilft, diese historischen Krise zu meistern und zukunftsgerichtet für ähnliche Herausforderungen besser aufgestellt zu sein.“ Der Regierungsentwurf sieht vor, dass EUR 975 Mio. in die Stärkung des Gesundheitssektors, EUR 719 Mio. in die Digitalisierung des Landes und EUR 256 in den Restart der Wirtschaft und Gesellschaft fließen.

Impressum:

 

Ministerium der Finanzen Pressestelle

 

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