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Pressemitteilungen der Ministerien

Erste Corona-Schutzimpfungen am 27. Dezember möglich

22.12.2020, Magdeburg – 415/2020

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Magdeburg. Sachsen-Anhalt erwartet den ersten Corona-Impfstoff am zweiten Weihnachtsfeiertag, 26. Dezember.

Am Sonntag, 27. Dezember, kann mit den ersten Impfungen in Pflegeeinrichtungen begonnen werden. Avisiert sind 9.750 Impfdosen; weitere Lieferungen sollen noch vor dem Jahreswechsel und danach wöchentlich erfolgen. Bis Mitte Februar wird nach jetzigem Stand mit 175.000 Impfdosen gerechnet. Jetzt mit den Corona-Schutzimpfungen beginnen zu können sei „ein Silberstreif im Kampf gegen die Pandemie“, sagte Gesundheits-Staatssekretärin Beate Bröcker. „Es ist eine gute Nachricht, dass in den kommenden Wochen doch deutlich mehr Impfstoff zur Verfügung stehen wird, als in den vergangenen Tagen erwartet werden konnte.“

 

Die Impfdosen für Sachsen-Anhalt werden in ein Zentrallager bei Magdeburg geliefert und von dort an die 14 Impfzentren in den Landkreisen und kreisfreien Städten verteilt. Vor Ort sind mobile Impfteams im Einsatz, um zunächst Bewohnerinnen und Bewohner und Personal in Seniorenpflegeeinrichtungen zu impfen. Auch in Krankenhäusern soll kurzfristig begonnen werden.

 

Die von den Landkreisen und kreisfreien Städte organisierten und vom Land einzurichtenden Impfzentren werden sukzessive ihre Arbeit aufnehmen, sobald ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht. Bröcker sagte, voraussichtlich könnten ab Mitte Januar Termine telefonisch und über eine Internetplattform gebucht werden. Impfungen werden ausschließlich nach Terminvergabe möglich sein.

 

Da die Impfstoffe zunächst nur begrenzt verfügbar sind, kann die Impfung in der ersten Phase nur Personengruppen angeboten werden, die ein besonders hohes Risiko für schwere oder tödliche Verläufe einer Covid-19-Erkrankung haben oder die beruflich entweder besonders exponiert sind oder engen Kontakt zu besonders gefährdeten Personengruppen haben.

 

Der Bund hat die Impf-Reihenfolge festgelegt. Zu den Gruppen, die sich zuerst impfen lassen können, gehören:

 

  • Bewohnerinnen und Bewohner von Senioren- und Altenpflegeheimen
  • Personen im Alter von über 80 Jahren
  • Personal mit besonders hohem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen
    (z.B. in Notaufnahmen, in der medizinischen Betreuung von Covid-19-Patienten)
  • Personal in medizinischen Einrichtungen mit engem Kontakt zu besonders gefährdeten Gruppen (z.B. in der Hämatoonkologie oder Transplantationsmedizin)
  • Pflegepersonal in der ambulanten und stationären Altenpflege sowie
  • andere Tätige in Senioren- und Altenpflegeheimen mit Kontakt zu den Bewohnern.

 

Impressum:

Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration

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Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de

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