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Pressemitteilungen der Ministerien

Land erweitert Teststrategie: Mehr Coronatests in Pflegeeinrichtungen

17.11.2020, Magdeburg – 492/2020

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

Angesichts hoher Infektionszahlen und des damit gestiegenen Risikos für besonders gefährdete Personen, an Corona zu erkranken, hat Sachsen-Anhalts Landesregierung das Testkonzept des Landes vom Mai angepasst. „Solange kein Impfstoff das Coronavirus stoppen kann, muss alles dafür getan werden, Menschen mit erhöhtem Infektionsrisiko zu schützen. Durch die Ausweitung und Vereinfachung der Testungen wollen wir Infektionsketten schnellstmöglich unterbrechen“, sagte Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne. Mit der erweiterten Teststrategie erfolgt die Umsetzung der Nationalen Teststrategie auf Landesebene.

Ziel ist es, Bewohnerinnen und Bewohnern, Personal sowie Besuchspersonen in stationären Pflegeeinrichtungen, in Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie bei ambulant versorgten Personen umfassender und einfacher zu testen, selbst wenn noch keine Symptome auf ein Coronavirus SARS-CoV-2 hindeuten. Dazu sollen Antigen-Tests eingesetzt werden. Die Einrichtungen beschaffen die Antigen-Tests in eigener Verantwortung über die bekannten Beschaffungswege (z.B. Apotheken, Großhandel). Die Kosten können bis zu einem monatlichen Maximalbetrag von 7 Euro pro Test über die Pflegekassen oder, für alle anderen Einrichtungen und Dienste außerhalb der Pflege, über die Kassenärztliche Vereinigung abgerechnet werden. Zusätzlich beschafft das Land Antigen-Tests, um die Gesundheitsämter bei Ausbruchsgeschehen z.B. in Heimen oder Schulen zu unterstützen.

Wenn kein COVID-19-Fall in der Einrichtung bekannt ist und kein Kontakt zu einem/einer nachgewiesenermaßen Infizierten bestand, kann das Personal in den Pflegeeinrichtungen im Rahmen eines regelmäßigen Screenings, alle ein bis zwei Wochen getestet. Zudem können Bewohnerinnen und Bewohnern stichprobenartiger Tests unterzogen werden. In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage- Inzidenz über 50/ 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner liegt, können zukünftig auch Besuchspersonen auf das Coronavirus getestet werden. Die konkrete Ausgestaltung der Testkonzepte liegt bei den Einrichtungen selbst. Ministerin Grimm-Benne: „Mit diesen Vorsichtsmaßnahmen wollen wir die Infektionsgefahr für ältere Menschen reduzieren. Die Antigen-Schnelltests sind auch ein Beitrag gegen die Isolierung von Seniorinnen und Senioren, da wir hierdurch den Besuch in Pflegeheimen ermöglichen wollen.“

Der Antigen-Test basiert auf dem Nachweis von Sars-CoV-2-Eiweißen und wird über einen Abstrich im Nasenrachenraum vorgenommen. Die leichte Handhabung erlaubt die Testung auch außerhalb eines Labors, z.B. in einer Pflegeeinrichtung oder medizinischen Einrichtungen und Arztpraxen ohne Diagnostiklabor. Hier kann ein Antigen-Test helfen, asymptomatische, möglicherweise infektiöse Personen leicht zu identifizieren und durch geeignete Maßnahmen, wie z.B. vorübergehende häusliche Isolierung, die Übertragung des Virus zu verhindern.

Vorteile von Antigen-Tests sind die vergleichsweise geringen Kosten und das zeitnahe Testergebnis, in weniger als 30 Minuten. Die Schnelltests müssen die vom Robert Koch-Institut festgelegten Mindestkriterien erfüllen und auf der Webseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte gelistet werden. Außerdem dürfen die Tests nur von geschultem, medizinischem Personal durchgeführt werden. Die Einrichtungen müssen einrichtungsbezogene Testkonzepte erstellen, die durch die zuständigen Gesundheitsämter bestätigt werden. Dazu werden Musterkonzepte zur Verfügung gestellt.

Ergänzend läuft die zur Reisesaison eingeführte Regelung, wonach sich Rückkehrer aus einem ausländischen Risikogebiet kostenlost testen lassen können, mit der Neuregelung des Testkonzeptes aus.

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle

 

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Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

 

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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