Menu
menu

Aktuelle Pressemitteilungen - Landesverwaltungsamt

Schweinezucht Binde

Landesverwaltungsamt verfügt Reduzierung der Tiere und leitet OwiG-Verfahren ein

28.05.2013, Halle (Saale) – 47

  • Landesverwaltungsamt

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 015/12

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt -

Pressemitteilung Nr.: 047/13

 

 

 

Halle, den 28. Mai 2013

 

 

 

Schweinezucht Binde

 

Landesverwaltungsamt verfügt Reduzierung der Tiere und leitet OwiG-Verfahren ein

 

 

 

 

 

 

Das Landesverwaltungsamt hat die Schweinezucht Binde GmbH aufgefordert, die Tierplatzzahl wegen einer festgestellten Überbelegung um rund 500 Tiere zu reduzieren. Gleichzeitig leitet die Behörde gegen das Unternehmen aufgrund der Überbelegung ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Ein entsprechender Bescheid ist dem Unternehmen jetzt zugegangen. Vorangestellt war eine gesetzlich vorgeschriebene Anhörung, in welcher das Unternehmen zu den Vorwürfen Stellung nehmen konnte. Daraus hatten sich jedoch keine neuen Aspekte ergeben, die das LVwA zu einer anderen Rechtsauffassung hätten bringen können.

 

 

 

Bei verschiedenen Kontrollen und in Auswertung einer Tierzählung im April wurde festgestellt, dass in der Anlage rund 500 Sauen, Eber und Jungsauen mehr gehalten werden als zulässig. Genehmigt sind 7038 Sauen, Eber und Jungsauen, ermittelt wurden 7549 Tiere, die in der Schweinezuchtanlage Binde untergebracht sind. Dies entspricht einer Überbelegung von 7 %. Die Überschreitung der zulässigen Tierplatzzahl stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, das entsprechende Verfahren wurde durch das LVwA eingeleitet. Die Tierplatzzahl ist unter Beachtung der tierschutzrechtlichen Erfordernisse (auslaufende Bestallung) in den nächsten 5 Monaten auf den genehmigten Umfang zurückzufahren.

 

 

 

Die Umsetzung der Anordnung wird anschließend überprüft.

 

 

 

Bei einer weiteren unangemeldeten Ortsbesichtigung am 03.05.2013 wurde festgestellt, dass beide Blockheizkraftwerke der Biogasanlage abgeschaltet und einer der beiden Fermenter bereits geleert war. Das Verwaltungsgericht Magdeburg hatte mit Beschluss vom 18.03.2013 den Antrag der Anlagenbetreiberin auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage vom 30.10.2012 gegen die Nutzungsuntersagung der Biogasanlage durch Verfügung des Landesverwaltungsamtes vom 24.10.2012 abgelehnt.

 

 

 

Die gegen diesen Beschluss zunächst erhobene Beschwerde wurde wieder zurückgenommen. Die Anordnung der Nutzungsunterlassung der Biogasanlage wird nun also von der Betreiberin befolgt.

 

An dem leeren Fermenter wurden allerdings Bauarbeiten zur Herstellung von Leckerkennungsmaßnahmen durchgeführt. Weil für die abweichend von der erteilten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung erfolgte Ausführung der Anlagenteile bisher keine nachträgliche Baugenehmigung erteilt werden konnte, wurde vor Ort mündlich die Einstellung der Arbeiten angeordnet. Die schriftliche Anordnung wurde nachgereicht. Ebenso wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen der Arbeiten an dem nicht genehmigten Fermenter eingeleitet werden.

 

 

Das Landesverwaltungsamt kontrolliert regelmäßig in Form von angekündigten und unangekündigten Kontrollen die insgesamt 260 in Sachsen-Anhalt befindlichen Tierhaltungs- und zuchtanlagen. Jedem Bürger stehen im Internet ein Genehmigungs- und ein Kontrollkataster zur Verfügung. Hier können sich alle Interessierten über die Genehmigungs- und Kontrolltätigkeit des Landesverwaltungsamtes informieren.

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Landesverwaltungsamt

Pressestelle

Ernst-Kamieth-Straße 2

06112 Halle (Saale)

Tel: +49 345 514 1244

Fax: +49 345 514 1477

Mail:

pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum

 

LandesverwaltungsamtPressestelleErnst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)Tel: +49 345 514 1244Fax: +49 345 514 1477Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de