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Aktuelle Pressemitteilungen - Landesverwaltungsamt

Schweinemastanlage Binde

Landesverwaltungsamt erringt ersten Teilerfolg ? Schweinezucht Binde GmbH muss Zwangsgeld zahlen

24.05.2013, Halle (Saale) – 4

  • Landesverwaltungsamt

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 015/12

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt -

Pressemitteilung Nr.: 004/13

 

 

 

Halle, den 29. Januar 2013

 

 

 

Schweinemastanlage Binde

 

Landesverwaltungsamt erringt ersten Teilerfolg ? Schweinezucht Binde GmbH muss Zwangsgeld zahlen

 

 

 

 

 

Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat mit Urteil vom 18. Januar 2013 entschieden, dass eine Zwangsgeldfestsetzung des Landesverwaltungsamtes gegen die Schweinezucht Binde GmbH vom Juni 2011 in Höhe von 80.000 Euro rechtmäßig war. Das Unternehmen muss nun das Geld umgehend zahlen.

 

 

 

Im Jahr 2006 erteilte das Landesverwaltungsamt der Schweinezucht Binde GmbH die Genehmigung zum Bau und zur Nutzung einer Schweinehaltungsanlage in Binde. Im Jahr 2009 stellte das Unternehmen erneut einen Antrag beim Landesverwaltungsamt für die abweichende bzw. zusätzliche Bauausführung von Anlagenteilen. Bei einer Vor-Ortbegehung 2010 musste das Landesverwaltungsamt feststellen, dass die beantragten Anlagenteile bereits errichtet waren und genutzt wurden. Daraufhin wurde das Unternehmen durch bauaufsichtliche Verfügung aufgefordert, die Nutzung der illegal errichteten Gebäude und Anlagen sofort zu unterlassen. Da dieser Anordnung seitens des Unternehmens nicht Folge geleistet wurde, setzte die Behörde ein Zwangsgeld in Höhe von 80.000 Euro fest.

 

 

 

Dagegen hatte das Unternehmen geklagt und ist nun mit dieser Klage vor dem Magdeburger Verwaltungsgericht gescheitert.

 

 

 

Das Landesverwaltungsamt wertet dieses Urteil als einen ersten Erfolg im Rechtsstreit gegen die Schweinezucht Binde GmbH.

 

 

 

Zudem hatte das Landesverwaltungsamt das ordnungswidrige Handeln durch Bescheid vom 15.12.2010 mit einem Bußgeld in Höhe von rund 440.000 Euro geahndet. Dagegen hatte das Unternehmen Einspruch eingelegt, dem das Landesverwaltungsamt nicht entsprochen hat. Der Vorgang wurde an die zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben. Eine Entscheidung steht noch aus.

 

 

Impressum:

 

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Tel: +49 345 514 1244

Fax: +49 345 514 1477

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