Pressemitteilungen der Justiz
Öffentliche Verhandlungstermine vor dem Landgericht Stendal
01. Juli 2026 bis 31. Juli 2026
26.06.2026, Hansestadt Stendal – 07/2026
- Landgericht Stendal
- Beginnende Strafverfahren
Fahren ohne Fahrerlaubnis / Burg
Strafkammer 10 (Berufungskammer)
Az: 510 NBs 24/26
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, im Juli 2025 ein Kraftfahrtzeug ohne die erforderliche Fahrerlaubnis geführt zu haben. Mit seiner Berufung wendet er sich gegen das Urteil des Amtsgerichts Burg vom 14. April 2026, durch das er wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten (ohne Bewährung) verurteilt worden ist.
Terminstag/Ort:
02.07.2026, 10.00 Uhr, Saal 121
Diebstahl / Burg
Strafkammer 10 (Berufungskammer)
Az: 510 NBs 19/26
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, in der Nacht 11./12. Mai 2025 nach Einnahme von Drogen (Amphetamin/Kokain-Metabolit) auf der BAB 2 einen Pkw geführt zu haben, obwohl er nicht im Besitz einer hierfür erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen sei. Mit seiner Berufung wendet er sich gegen das Urteil des Amtsgerichts Burg vom 18. März 2026, durch das er wegen zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten (ohne Bewährung) verurteilt worden ist.
Terminstag/Ort:
02.07.2026, 14.00 Uhr, Saal 121
Gefährliche Körperverletzung / Lindtorf
Strafkammer 1 (Große Strafkammer)
Az: 501 Kls 4/26
Der Angeklagte soll in dem Zeitraum von Januar 2025 bis Juni 2025 u.a. mehrfach gegen das Gewaltschutzgesetz verstoßen und seine ehemalige Lebensgefährtin und deren neuen Partner erheblich körperlich misshandelt zu haben. Darüber hinaus wird dem Angeklagten zur Last gelegt, zusammen mit einer weiteren Person einem Bekannten unter Verabreichung von Schlägen und Androhung weiterer Gewalt diverse Gegenstände abgenommen zu haben. Diese sollte der Geschädigte erst nach Zahlung monatlicher Raten auf einen Gesamtbetrag von 1.400 € an den Angeklagten zurückerhalten.
Terminstag/Ort:
10.07.2026, 10.00 Uhr, Saal 121
21.07.2026, 10.30 Uhr, Saal 121
Exhibitionistische Handlungen / Kamern u.a.Orts
Strafkammer 1 (Große Strafkammer)
Az: 501 Kls 47/25
Der Beschuldigte im Sicherungsverfahren soll in dem Zeitraum von Juni 2024 bis Februar 2025 im Zustand der Schuldunfähigkeit (Abhängigkeitserkrankung) diverse rechtswidrige Taten begangen haben (Exhibitionismus, Beleidigung, Bedrohung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Diebstahl geringwertiger Sachen).
Terminstag/Ort:
14.07.2026, 09.00 Uhr, Saal 121
15.07.2026, 09.00 Uhr, Saal 121
22.07.2026, 09.00 Uhr, Saal 121
29.07.2026, 09.00 Uhr, Saal 121
31.07.2026, 09.00 Uhr, Saal 121
Fahren ohne Fahrerlaubnis / Genthin
Strafkammer 10 (Berufungskammer)
Az: 510 NBs 8/26
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, im Juli 2025 ein Kraftfahrtzeug ohne die erforderliche Fahrerlaubnis geführt zu haben.
Terminstag/Ort:
21.07.2026, 09.30 Uhr, Saal 108
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte / Burg
Strafkammer 10 (Berufungskammer)
Az: 510 NBs 16/26
Dem zur Tatzeit in Haft befindlichen Angeklagten wird zur Last gelegt, im Januar 2025 in seinem Haftraum ein Thermostat zerstört zu haben, wodurch Wasser in den Haftraum floss, und anschließend Widerstand gegenüber den Vollzugsbeamten geleistet und diese u.a. als „Schwuchteln, Bullenschweine, Reichsbürger“ beleidigt zu haben.
Mit seiner Berufung wendet er sich gegen das Urteil des Amtsgerichts Burg vom 29. Oktober 2025, durch das er wegen Sachbeschädigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Beleidigung unter Einbeziehung einer Strafe aus einem Strafbefehl des Amtsgerichts Burg vom 29. April 2025 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr (ohne Bewährung) verurteilt worden ist.
Terminstag/Ort:
23.07.2026, 10.00 Uhr, Saal 121
Erschleichen von Leistungen / Pretzier u.a.Orts
Strafkammer 10 (Berufungskammer)
Az: 510 NBs 25/26
Der Angeklagte soll im Zeitraum von April 2025 bis Juni 2026 mehrfach ohne gültigen Fahrschein mit der Bahn gefahren sein, wodurch dieser ein Gesamtschaden von 35,70 € entstand.
Terminstag/Ort:
28.07.2026, 09.30 Uhr, Saal 108
Strafkammer 10 (Berufungskammer)
Az: 510 NBs 26/26
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, im Jahr 2025 in sechs Fällen ein Kraftfahrtzeug ohne die erforderliche Fahrerlaubnis geführt zu haben, davon in einem Fall im Zustand der Fahruntüchtigkeit (1,12 o/oo BAK). Mit seiner Berufung wendet er sich gegen das Urteil des Amtsgerichts Burg vom 10. März 2026, durch das er zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 11 Monaten (ohne Bewährung) verurteilt worden ist.
Terminstag/Ort:
30.07.2026, 10.30 Uhr, Saal 121
- Fortsetzungstermine in Strafsachen
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Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen / Groß Schwechten
Strafkammer 3 (Jugendschutzkammer)
Az: 503 KLs 6/26
Terminstag/Ort:
02.07.2026, 13.00 Uhr, Saal 218
Einbruchsdiebstahl u.a. / Seehausen u.a.
Strafkammer 1 (Große Strafkammer)
Az: 501 Kls 7/26
Terminstag/Ort:
03.07.2026, 09.00 Uhr, Saal 121
06.07.2026, 09.00 Uhr, Saal 121
09.07.2026, 09.00 Uhr, Saal 218
13.07.2026, 10.00 Uhr, Saal 121
Impressum:
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