Menu
menu

Pressemitteilungen der Justiz

Urteil im Verfahren wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges durch Schockanrufe - 8 KLs 502 Js 19251/25

01.06.2026, Dessau-Roßlau – 013/2026

  • Landgericht Dessau-Roßlau

1.
Die 8. Strafkammer hat heute gegen zwei Männer und eine Frau im Alter von zwischenzeitlich 23 und 28 Jahren wegen zahlreicher Taten des vollendeten bzw. versuchten gewerbsmäßigen Bandenbetrugs sowie mehrerer Straßenverkehrsdelikte Freiheitsstrafen von 4 Jahren und 8 Monaten, 4 Jahren und 2 Monaten sowie 2 Jahren und 6 Monaten verhängt. Gegen die Männer ist ferner die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet worden. Der Haftbefehl gegen die Frau ist außer Vollzug gesetzt worden.

Die Angeklagten hatten gestanden, im Zeitraum von März bis Oktober 2025 als Mitglieder einer bundesweit agierenden Bande in insgesamt 26 Fällen durch sog. Schockanrufe versucht zu haben, von überwiegend älteren Personen Bargeld, Schmuck oder Gold zu erlangen. Dabei haben sie sich in Telefonanrufen als Bankmitarbeiter oder Polizeibeamte ausgegeben und akute Not- oder Gefährdungssituationen vorgetäuscht, um die Geschädigten zu einer Übergabe der Wertgegenstände zu veranlassen. So haben sie etwa vorgegeben, dass Falschgeld im Umlauf sei, das überprüft werden müsse. In acht Fällen haben die Geschädigten Geld und sonstige Wertgegenstände an Mitglieder der Tätergruppe herausgegeben. In den übrigen Fällen beendeten entweder die Angerufenen, weil ihnen Zweifel kamen, das Telefonat oder gaben die Angeklagten ihr Vorhaben auf, weil es ihnen nach den erlangten Informationen nicht lohnenswert oder aber zu riskant erschien. Zwei der Taten wurden in Dessau-Roßlau, eine weitere in Wittenberg verübt. Die übrigen Tatorte liegen außerhalb von Sachsen-Anhalt. Die Angeklagten, die bereits wegen diverser Eigentumsdelikte vorbestraft sind, konnten am 07.10.2025 in Niedersachsen festgenommen werden.

Dem Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, ging eine Verständigung voraus. Die Hauptverhandlung hatte am 22.04.2026 begonnen.

2.
Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau hat Anklage zum Landgericht gegen einen 57-jährigen, derzeit inhaftierten montenegrinischen Staatsangehörigen wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Cannabis in nicht geringer Menge in zwei Fällen und versuchten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge erhoben. Er soll im März und Juni 2024 als Mitglied eines globalen Drogennetzwerks jeweils eine Tonne Marihuana, das mutmaßlich auf dem Seeweg aus Kanada eingeführt worden war, im Landkreis Anhalt-Bitterfeld entgegengenommen haben und maßgeblich für die Weiterverteilung in Deutschland und Spanien zuständig gewesen sein. In einem weiteren Fall soll er zwei gesondert verfolgten Männern 24 Kilogramm Methamphetamin zum Kauf angeboten haben, was diese indes ablehnten. Die Staatsanwaltschaft beziffert den Mindestverkaufspreis auf insgesamt ca. 7 Millionen Euro.

Das Hauptverfahren ist noch nicht eröffnet.   2 KLs 681 Js 2239/26

 

Frank Straube
Pressesprecher

Impressum:
Landgericht Dessau-Roßlau
Pressestelle
Willy-Lohmann-Str. 29
06844 Dessau-Roßlau
Tel: 0340 202-1445
Fax: 0340 202-1442, 202-1430
Mail: presse.lg-de@justiz.sachsen-anhalt.de
Web: www.lg-de.sachsen-anhalt.de

Pressemitteilung als PDF