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Pressemitteilungen der Justiz

(LG HAL) Weitere Prozessauftakte für Mai 2026

13.05.2026, Halle (Saale) – 009/2026

  • Landgericht Halle

Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern in Naumburg

Tag, Uhrzeit
22.05.26, 09:30 ; 15.06.26, 09:00 ; 16.06.26, 09:00 ; 17.06.26, 09:00 ; 29.06.26, 09:30 ; 30.06.26, 09:00 ; 01.07.26, 09:00 ; 08.07.26, 09:00

Raum 90

6 KLs 5/26 jug

Dem im Mai 1977 geborenen Angeklagten werden 60 Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern zur Last gelegt, davon in 56 Fällen in Tateinheit mit schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern und in einem Fall in Tateinheit mit dem Herstellen kinderpornografischer Inhalte. Er soll von Dezember 2017 bis Oktober 2025 in seiner Wohnung in Naumburg sexuelle Handlungen an den in den Jahren 2004 bis 2007 und 2010 bis 2013 geborenen mutmaßlich sieben Geschädigten vorgenommen haben.

Im Ermittlungsverfahren hat der Angeklagte die Tatvorwürfe in Abrede gestellt.

Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft.

Gefährliche Körperverletzung u. a. in Merseburg

Tag, Uhrzeit
22.05.26, 09:00 ; 10.06.26, 09:00 ; 16.06.26, 09:00 ; 01.07.26, 09:00 ; 06.07.26, 09:00 ; 07.07.26, 09:00

Raum 141

1 Ks 2/26

Dem im Juli 2000 geborenen Angeklagten M. und dem im April 2001 geborenen Angeklagten A. werden gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung und Nötigung in Tateinheit mit Bedrohung vorgeworfen.

Die Angeklagten sollen im August 2025 gewaltsam in eine Wohnung in Merseburg eingedrungen sein. In der Küche soll der Angeklagte M. mit einem Hammer auf eine der mutmaßlich Geschädigten eingeschlagen haben, bis diese zu Boden gegangen sei. Sodann sollen beide Angeklagte auf zwei weitere Personen eingeschlagen haben, wobei der Angeklagte A. eine Rohrzange benutzt haben soll. Währenddessen sollen beide Angeklagten gerufen haben, dass sie alle umbringen bzw. erstechen werden, um die anwesenden Personen einzuschüchtern.

Eine der mutmaßlich Geschädigten soll mindestens drei Mal am Kopf getroffen worden sein und eine Schädelprellung und zwei Kopfplatzwunden erlitten haben. Ein weiterer mutmaßlich Geschädigter soll verschiedene Hämatome an Kopf und Schulter erlitten haben.

Im September 2025 sollen beide Angeklagten erneut in die Wohnung eingedrungen sein und die dort befindlichen Personen aufgefordert haben, ihre Handys auf den Tisch zu legen, damit niemand die Polizei rufen könne. Dann soll der Angeklagte M. mit der mutmaßlich Geschädigten das Zimmer verlassen und ihr gesagt haben, dass er ihr das Leben zur Hölle und sie fertigmachen werde, wenn sie ihre Anzeige hinsichtlich des vorangegangenen Vorfalls nicht zurücknehme. Der Angeklagte A. soll währenddessen die übrigen anwesenden Personen bewacht haben.

Die Staatsanwaltschaft hatte diese Anklage zunächst vor dem Amtsgericht Merseburg - Schöffengericht - erhoben, welches die Sache zur Prüfung eines etwaigen Tötungsvorsatzes an die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Halle verwiesen hat.

Die Angeklagte M. hat Angaben zum Tatvorwurf gemacht. Der Angeklagte A. hat sich bisher nicht eingelassen.

Im Falle einer Verurteilung droht jeweils eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu 10 Jahren.

Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln u.a. in Naumburg

Tag, Uhrzeit
29.05.26, 09:00 ; 02.06.26, 09:00 ; 09.06.26, 09:00 ; 29.06.26, 13:00 ; 06.07.26, 09:00

Raum 187

3 KLs 5/26

Dem im Januar 1995 geborenen Angeklagten wird bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in zwei Fällen und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in drei Fällen vorgeworfen.

Ihm wird zur Last gelegt, seinen Lebensunterhalt und seinen Eigenkonsum durch den gewinnbringenden Verkauf illegaler Drogen finanziert zu haben. Hierzu soll er von Oktober 2025 bis Dezember 2025 an drei Tagen jeweils mindestens 250 Gramm Methamphetamin erworben und diese an seine Abnehmer verkauft haben.

Zudem soll er 20 Gramm Kokain und 500 Gramm Marihuana angekauft und in der Wohnung seiner Schwester aufbewahrt haben, in der bei einer Wohnungsdurchsuchung noch Restmengen, u. a. knapp 10 Gramm Kokain und 140 Gramm Marihuana, aufgefunden werden konnten. Dabei seien auch Verpackungsmaterialien und zwei Feinwaagen gefunden worden.

Zur Absicherung der Drogengeschäfte soll der Angeklagte ein geöffnetes Einhandmesser griffbereit neben dem Sofa gelagert haben.

Darüber hinaus soll der Angeklagte im Januar 2026 in der Wohnung seiner Schwester knapp 12 Gramm Methamphetamin gelagert und zur Absicherung seiner Drogengeschäfte wiederum zugriffsbereit in der Küche einen Schlagring aufbewahrt haben.

Der Angeklagte hat Angaben zu den Tatvorwürfen gemacht.

Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind und jeder Angeklagte bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig gilt (Unschuldsvermutung). Die Klärung, ob die in der Anklage erhobenen Vorwürfe berechtigt sind, ist Gegenstand der gerichtlichen Hauptverhandlung.

 

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