Pressemitteilungen der Justiz
(LG HAL) Urteil wegen Mordes in Landsberg rechtskräftig
18.03.2025, Halle (Saale) – 004/2025
- Landgericht Halle
Die Verurteilung eines Mannes wegen Mordes zum Nachteil des neuen Lebensgefährten seiner geschiedenen Ehefrau ist rechtskräftig.
Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Halle hatte am 23.05.2024 einen 38-jährigen Angeklagten wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt (Az.: 1 Ks 1/24).
Nach den Feststellungen der Schwurgerichtskammer hatte der Angeklagte spätestens im Herbst 2023 den Entschluss gefasst, den neuen Lebensgefährten seiner geschiedenen Ehefrau zu töten. Der Grund hierfür war, dass der Angeklagte Angst hatte, dass die gemeinsame Tochter, die er mit seiner geschiedenen Ehefrau hatte, ein engeres Verhältnis zum neuen Lebensgefährten ihrer Mutter entwickeln könnte als zu ihm und im Falle einer Heirat ihrer Mutter den Nachnamen des neuen Lebensgefährten annehmen könnte. Am Tattag passte der Angeklagte den neuen Lebensgefährten, der nicht mit einem Angriff rechnete und deshalb auch nicht in der Lage war, sich zur Wehr zu setzen, auf einem Feldweg ab und schlug diesem nach einem kurzen Wortgefecht drei Mal mit einem unbekannten Werkzeug, wahrscheinlich einem handelsüblichen Hammer, absichtlich und mit großer Wucht gegen den Hinterkopf, um ihn zu töten. Infolge der Schläge verstarb der Lebensgefährte noch am Tatort an einem Schädel-Hirn-Trauma. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte heimtückisch handelte, weil er bewusst ausgenutzt hat, dass der Lebensgefährte im Zeitpunkt des Angriffs arg- und wehrlos war.
Gegen das Urteil hatte der Angeklagte Revision eingelegt, welche der Bundesgerichtshof mit einem nicht weiter begründeten Beschluss vom 06.03.2025 als unbegründet verworfen hat (Az.: 6 StR 595/24). Damit ist das Urteil des Landgerichts Halle rechtskräftig.
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