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Pressemitteilungen der Justiz

3G-Regeln für den Zutritt zum Justizzentrum aufgehoben

22.03.2022, Halle (Saale) – 004/2022

  • Amtsgericht Halle (Saale)

Ab sofort gilt die sogenannte 3G-Regel für den Zutritt zum Justizzentrum Halle nicht mehr. Das heißt, dass der Nachweis über eine Impfung gegen das Corona-Virus, die Genesung nach einer Infektion damit oder über einen entsprechenden Negativtest beim Eintritt nicht mehr zu führen ist.

Innerhalb des Gebäudes des Justizzentrums gilt allerdings die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes (also sogenannte OP-Masken oder auch Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2) bis auf Weiteres fort.

Der Zutritt zu den Sitzungssälen im Justizzentrum Halle kann im Einzelfall durch die zuständigen Richter abweichend geregelt sein.

Im Justizzentrum Halle sind das Amtsgericht Halle (Saale), das Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt, das Arbeitsgericht Halle, das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, das Sozialgericht Halle, das Verwaltungsgericht Halle und die Staatsanwaltschaft Halle untergebracht.

Im Auftrag

Budtke
– Pressesprecher –

Impressum:
Amtsgericht Halle (Saale)
Pressestelle
Thüringer Straße 16
06112 Halle (Saale)
Tel: 0345 220-5321
Fax: 0345 220-5586
Mail: presse.ag-hal@justiz.sachsen-anhalt.de
Web: www.ag-hal.sachsen-anhalt.de

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