Menu
menu

Pressemitteilungen der Justiz

(OVG LSA) Eilanträge weiterer Gemeinden gegen die Zuordnung zu Verwaltungsgemeinschaften erfolgreich

03.01.2005, Magdeburg – 7

  • Oberverwaltungsgericht

 

 

 

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 007/04

 

Magdeburg, den 30. Dezember 2004

 

(OVG LSA) Eilanträge weiterer Gemeinden gegen die Zuordnung zu Verwaltungsgemeinschaften erfolgreich

Nachdem das Oberverwaltungsgericht bereits mit Beschluss vom 28. Dezember 2004 Teile der vom Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt erlassenen 2. Verordnung über die Zuordnung von Gemeinden zu Verwaltungsgemeinschaften als offensichtlich rechtswidrig für einstweilen nicht anwendbar erklärt hatte (vgl. Pressemitteilung des OVG LSA, Nr. 006/04 vom 30.12.2004), hat es mit zwei Beschlüssen vom 29. Dezember 2004 weitere Teile der Rechtsverordnung außer Vollzug gesetzt. Nach der gesetzlichen Regelung kann das Innenministerium durch Rechtsverordnung den Zusammenschluss von Gemeinden zu einer Verwaltungsgemeinschaft anordnen, wenn dadurch die Leistungsfähigkeit dauerhaft gesichert werden kann. Von einer dauerhaft leistungsfähigen Verwaltungsgemeinschaft ist nach der Regelung im Gesetz in der Regel erst bei einer Einwohnerzahl von mindestens 10.000 Einwohnern auszugehen.

Auf den Antrag der Gemeinden Delitz am Berge und Knapendorf hat das Oberverwaltungsgericht deren Zuordnung zur Verwaltungsgemeinschaft Bad Lauchstädt als offensichtlich rechtswidrig angesehen und die Verordnung insoweit außer Vollzug gesetzt, weil das Ministerium des Innern verkannt habe, dass die Zielzahl von 10.000 Einwohnern auch mit dem in der Verordnung vorgesehenen Zusammenschluss nicht erreicht werde. Denn wegen des zum 01. Januar 2005 zeitgleich erfolgenden Ausscheidens einer Gemeinde aus der neu zu bildenden Verwaltungsgemeinschaft durch die von der Kommunalaufsicht genehmigte freiwillige Eingliederung in eine andere Gemeinde weise die in der Verordnung vorgesehen neue Verwaltungsgemeinschaft nur noch eine Einwohnerzahl von 9918 Einwohnern auf. Besondere Gründe, die ein Abweichen von der im Gesetz vorgesehen Zielzahl von 10.000 Einwohnern rechtfertigen könnten, seien nicht ersichtlich.

OVG LSA, Beschl. v. 29.12.2004 ¿ 2 R 684/04 ¿.

Mit einem weiteren Beschluss vom 29. Dezember 2004 hat das Oberverwaltungsgericht die Zuordnung der Stadt Derenburg zur Verwaltungsgemeinschaft Nordharz ebenfalls einstweilen außer Vollzug gesetzt. Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand sei offen, ob sich die Zuordnungsentscheidung in der Rechtsverordnung als rechtmäßig erweisen werde. Zwar werde mit der von der Stadt Derenburg bevorzugten Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft "Vorharz" aus den Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft "Harzvorland-Huy" und der Stadt Derenburg die im Gesetz vorgesehene Zielzahl von 10.000 Einwohnern unterschritten. Es sei jedoch im Hauptsacheverfahren noch weiter zu prüfen, ob dies nicht ausnahmsweise hingenommen werden müsse. Zwar führe die Zuordnung der Stadt Derenburg zu einer Stärkung der Verwaltungsgemeinschaft Nordharz. Auf der anderen Seite führe die Stärkung der Verwaltungsgemeinschaft Nordharz jedoch zu einer Schwächung der Verwaltungsgemeinschaft "Harzvorland-Huy".

OVG LSA, Beschluss vom 29.12.2004 ¿ 2 R 598/04 ¿.

Helmut Engels

Pressesprecher

 

Impressum:

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Schönebecker Str. 67 a

39104 Magdeburg

Tel: (03 91) 6 06 70 76

Fax: (03 91) 6 06 70 32

Mail: poststelle@ovg-md.justiz.sachsen-anhalt.de

 

 

Impressum:Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-AnhaltPressestelleBreiter Weg 203 - 20639104 MagdeburgTel: 0391 606-7089Fax: 0391 606-7029Mail: presse.ovg@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.ovg.sachsen-anhalt.de