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Pressemitteilungen der Justiz

(LGSDL) Information zur Schöffenwahl 2004

16.07.2004, Hansestadt Stendal – 1

  • Landgericht Stendal

 

 

 

 

 

 

 

 

Landgericht Stendal - Pressemitteilung Nr.: 001/04

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landgericht Stendal -

Pressemitteilung Nr.: 001/04

 

 

 

Stendal, den 12. Februar 2004

 

 

 

(LGSDL) Information zur Schöffenwahl 2004

 

Für die Schöffenwahlperiode von 2005 bis 2008 müssen in diesem Jahr

neue Schöffen für die Amtsgerichte Burg, Gardelegen, Osterburg, Stendal und

Salzwedel sowie für das Landgericht Stendal gewählt werden.

 

Schöffe für die Strafrechtspflege gegen

Erwachsene kann werden, wer von seiner

Gemeinde in eine Vorschlagsliste aufgenommen und von dem

Wahlausschuss seines Amtsgerichts aus dieser Vorschlagsliste gewählt wird.

 

Interessenten an diesem für die Gesellschaft und die Strafrechtspflege

sehr wichtigen Ehrenamt und zu einer erneuten Amtsperiode bereite Schöffen

werden gebeten, sich ab dem 18. Februar 2004

bei ihrer Gemeinde (nicht beim Amtsgericht oder beim Landgericht) zu

melden.

 

Ein Jugendschöffe kann

werden, wer vom Jugendhilfeausschuss seines

Landkreises in eine Vorschlagsliste aufgenommen und vom

Wahlausschuss seines Amtsgerichts aus dieser Vorschlagsliste gewählt wird.

 

Erzieherisch befähigte bzw. in der Jugenderziehung erfahrene

Interessenten an diesem für die Gesellschaft und die Jugendstrafrechtspflege

wichtigen Ehrenamt und zu einer erneuten Amtsperiode bereite Jugendschöffen

werden gebeten, sich ab dem 18. Februar 2004

bei ihrem Landkreis (Jugendhilfeausschuss) zu melden.

 

Nach der Bestimmung des Präsidenten des Landgerichts Stendal sind

insgesamt 420 Schöffen sowie insgesamt 326 Jugendschöffen zu wählen. Wer

erstmals zum Schöffen oder Jugendschöffen gewählt worden ist, wird alsbald nach

seiner Wahl zu einer kostenlosen Schöffenfortbildungsveranstaltung eingeladen,

in der er in die Grundzüge der Strafrechtspflege sowie in seine Rechte und

Pflichten als Schöffe fachkundig eingewiesen wird. Die Heranziehung zur Ausübung

des Schöffenamtes soll nicht mehr als 12 ordentliche Sitzungstage im Jahr

umfassen; in besonders schwierig gelagerten Verfahren kann die

Schöffentätigkeit diesen Umfang ausnahmsweise auch übersteigen.

 

Marc Lienau

Pressesprecher

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Landgericht Stendal

Pressestelle

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39576 Stendal

Tel: (03931) 58 13 14

Fax: (03931) 58 11 11, 58 12 27

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poststelle@lg-sdl.justiz.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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