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Pressemitteilungen der Justiz

(OVG LSA) Neuwahl ehrenamtlicher Richter für das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt

19.04.2004, Magdeburg – 2

  • Oberverwaltungsgericht

 

 

 

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 002/04

 

Magdeburg, den 19. April 2004

 

(OVG LSA) Neuwahl ehrenamtlicher Richter für das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt

Die vierjährige Amtsperiode der ehrenamtlichen Richter bei dem Oberverwaltungsgericht Landes Sachsen-Anhalt endet am 31. Dezember 2004. Der Präsident des Oberverwaltungsgerichts hat sich an die Landkreise und kreisfreien Städte gewandt, damit die Vorbereitungen für die Neuwahlen der ehrenamtlichen Richter rechtzeitig in die Wege geleitet werden können. Die ehrenamtlichen Richter bei dem Oberverwaltungsgericht werden auf Vorschlag der Landkreise und kreisfreien Städte für die Dauer von vier Jahren von einem Ausschuss gewählt, dem der Präsident des Oberverwaltungsgerichts, ein von der Landesregierung bestimmter Verwaltungsbeamter und sieben vom Landtag zu wählende Vertrauensleute angehören.

Das Oberverwaltungsgericht hat seinen Sitz in der Landeshauptstadt Magdeburg. Es entscheidet in verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten zwischen Bürgern und Verwaltungsbehörden als Berufungsinstanz gegen erstinstanzliche Urteile der Verwaltungsgerichte und erstinstanzlich in bestimmten technischen oder baulichen Großvorhaben, wie etwa den Bau oder Betrieb von Verkehrsflughäfen oder Müllverbrennungsanlagen. Die aufgrund mündlicher Verhandlung ergehenden Entscheidungen werden durch einen Vorsitzenden, zwei weiteren hauptamtlichen Richtern und zwei ehrenamtliche Richter getroffen. Die ehrenamtlichen Richter wirken bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit gleichen Rechten wie die Berufsrichter mit. Sie sollen das dreißigste Lebensjahr vollendet haben und sei mindestens einem Jahr im Land Sachsen-Anhalt wohnen.

Helmut Engels

Pressesprecher

 

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