Pressemitteilungen der Justiz
(AG Hal) Auswahl aus insgesamt 42 Hauptverhandlungen in Strafsachen in der Woche vom 13.04.2004 bis 16.04.2004
07.04.2004, Halle (Saale) – 12
- Amtsgericht Halle (Saale)
Amtsgericht Halle-Saalkreis - Pressemitteilung Nr.: 012/04
Halle, den 7. April 2004
(AG Hal) Auswahl aus insgesamt 42 Hauptverhandlungen in Strafsachen in der Woche vom 13.04.2004 bis 16.04.2004
Dienstag, 13.04.2004, 09.00 Uhr, Saal 2.019
Richterin Leske
-Jugendschöffengericht-
Vorwurf: unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
Tatzeit: 22.10.2003 - 05.11.2003
gesetzliches Strafmaß: Freiheitsstrafe von einem bis zu fünf Jahren bei Erwachsenen; Erziehungs-, Zuchtmittel oder Jugendstrafe zwischen 6 Monaten und Zehn Jahren.
Beide Angeklagte stammen aus Afrika und waren bis zu Ihrer jeweiligen Inhaftierung in die Untersuchungshaft im Asylbewerberheim in Hohenthurm untergebracht.
Der zur Tatzeit 20-jährige Heranwachsende aus Burundi soll mehrfach Betäubungsmittel aus den Niederlanden erworben haben, um dieses gewinnbringend an Zwischenhändler zu veräußern, die ihrerseits die Betäubungsmittel im Straßenhandel ¿ u.a. in Halle verkauft hätten.
1. Am 25.10.2003 habe er an den weiteren Angeklagten - einen 37- Jährigen unbekannter Staatsangehörigkeit - in Hamburg 19,6 Gramm Kokain verkauft, womit der Mitangeklagte auf dem Bahnhof Halle festgenommen worden sei.
2. Am 05.11.2003 sei der Heranwachsende in seiner in Hamburg genutzten Wohnung durch einen gesondert Verfolgten aufgesucht worden, der 1095,7 Gramm Kokain in den Sohlen seiner Schuhe nach Hamburg gebracht habe. Davon seien 500 Gramm für den Angeklagten bestimmt gewesen, der Rest für eine andere Person. In der Wohnung habe der Angeklagte weitere Betäubungsmittel zum Verkauf bereit gehalten, u.a. Kokain und Heroin.
Die Zuständigkeit des Amtsgerichts Halle-Saalkreis ergibt sich aus § 42 JGG, wonach das Jugendgericht zuständig ist, in dessen Bezirk der Jugendliche oder Heranwachsende seinen Wohnsitz hat.
Mittwoch, 14.04.2004, 09.30 Uhr, Saal 1.031
Richterin Westerhoff
- Schöffengericht -
Vorwurf: Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln, Körperverletzung
Tatzeit: 06.02.2003, 12.04.2003, 14.04.2003
gesetzliches Strafmaß: Freiheitsstrafe von einem bis zu 15 Jahren
Der 23-jährige Angeklagte aus Magdeburg soll als Insasse der Justizvollzugsanstalt Halle III in seiner Zelle ein Tabak-Cannabis Gemisch mit einem Gewicht von 3,2 Gramm besessen haben, welches am 06.02.2003 sichergestellt worden sei.
Am 12.04.2003 habe er einen Mitgefangenen mit der Faust in das Gesicht geschlagen, wodurch der Geschädigte einen Unterkieferbruch erlitten habe, welcher operativ habe behandelt werden müssen.
Am 14.04.2003 seien nach der Verlegung des Angeklagten in die Justizvollzugsanstalt Eisleben bei der Durchsuchung der Habe des Angklagten in dem Waschmittelbehälter 3 Haschischplatten mit einem Gesamtgewicht von 199 Gramm aufgefunden worden.
Mittwoch, 14.04.2004, 11.00 Uhr, Saal 1.020
Richter Kolbig
- Schöffengericht -
Vorwurf: Schwere Körperverletzung
Tatzeit: 01.08.2003
Gesetzliches Strafmaß: Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr
Der 50- jährige Hallenser soll im Bereich Eselsmühle in Halle-Neustadt einem anderen Mann mit den Fingern seiner rechten Hand in beide Augen gestochen haben in dem Bewußtsein, dass es zu einer Erblindung kommen könne. Dadurch hätten sich beide Augen gerötet und das linke Auge sei angeschwollen.
Das Gericht hat zur Frage der Erblindungsgefahr einen Gutachter zum Termin geladen.
Werner Budtke
Pressesprecher
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