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Pressemitteilungen der Justiz

(AG HAL) Auswahl aus insgesamt 61 Hauptverhandlungen in Strafsachen
in der Woche vom 15.03.2004 bis 19.03.2004

02.04.2004, Halle (Saale) – 8

  • Amtsgericht Halle (Saale)

 

 

 

Amtsgericht Halle-Saalkreis - Pressemitteilung Nr.: 008/04

 

Halle, den 12. März 2004

 

(AG HAL) Auswahl aus insgesamt 61 Hauptverhandlungen in Strafsachen

in der Woche vom 15.03.2004 bis 19.03.2004

 

 

 

Montag, 15.03.2004, 10.00 Uhr,

Saal 1.020

Richter Kolbig

Vorwurf: Gefährliche Körperverletzung, Sachbeschädigung

Tatzeit: 19.09.2003

gesetzliches Strafmaß:

Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu fünf Jahren

 

 

Der 48-jährige Hallenser soll im Rahmen einer Auseinandersetzung mit seiner Lebensgefährtin mit der Faust so gegen die Tür des Schlafzimmers geschlagen haben, dass ein Loch von 8-10 cm Durchmesser entstanden sei. Anschließend habe er seine Lebensgefährtin mehrfach mit der Faust geschlagen, sie gewürgt und zu Boden gestossen. Mit dem beschuhten Fuß habe er ihr gegen den Brustkorb getreten und den Fuß auf den Hals gestellt, bis sie keine Luft mehr bekommen habe.

Ggegn den Angeklagten wurde bereits früher eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 16,- Euro wegen gleichartigen Delikts gegenüber der jetzt widerrum Verletzten verhängt

 

 

 

Montag, 15.03.2004, 11.00 Uhr,

Saal 1.020

Richter Kolbig

Vorwurf: Betrug

Tatzeit: Juli/August 2003

gesetzliches Strafmaß:

Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren

 

 

Der 26-jährige Angeklagte aus Halle soll über das Internetaktionshaus "ebay" in 4 Fällen jeweils ein Notebook und 3 Handy¿s an verschiedene Personen versteigert haben, ohne die Ware liefern zu wollen. Nach überweisung der Geldbeträge zwischen 200,- Euro und 500,- Euro habe der Angeklagte die Waren auch tatsächlich nicht geliefert ( Gesamtsumme ca 1300,- Euro ).

 

 

 

Dienstag, 16.03.2004, 08.15 Uhr,

Saal 1.031

Richter Haag

Vorwurf: Fahren ohne Fahrerlaubnis, Diebstahl

Tatzeit: 02.04.2003

gesetzliches Strafmaß:

Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren

 

 

Die 40- jährige Hallenserin soll ohne Fahrerlaubnis mit einem Pkw auf öffentlichen Straßen gefahren sein.

Auf einem Feldweg zwischen zwei Kanälen habe sie wenden wollen und sei rückwärts ins Wasser gefahren. Im Fahrzeug hätten sich auch die zwei minderjährigen Kinder der Abgeklagten befunden.

Außerdem soll sie am 14.07.2003 in einem Supermarkt Babynahrung und Joghurt im Gesamtwert von 7,54 Euro entwendet haben.

 

 

 

Dienstag, 16.03.2004, 09.00 Uhr,

Saal 2.020

Richterin Leske

-Jugendschöffengericht-

Vorwurf: unerlaubte Einfuhr von

Betäubungsmitteln

Tatzeit: 15.07.2003

 

 

Der zur Tatzeit 20-jährige Angeklagte soll in Holland 78,5 Gramm Marihuana und 10,3 Gramm Haschisch gekauft und nach Deutschland eingeführt haben. Bei einer Personenkontrolle auf einem Autobahnrastplatz sei das Rauschgift sichergestellt worden.

Bei Heranwachsenden (zwischen 18 und 20 Jahren ) kann bei festgestellten Reifeverzögerungen statt des gesetzlichen Strafrahmens für Erwachsene ( hier mindestens zwei Jahre Freiheitsstrafe ) das ¿ mildere ¿ Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen. Hiernach sind bloße Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel bis hin zu Jugendstrafe zwischen 6 Monaten und zehn Jahren möglich.

 

 

 

Dienstag, 16.03.2004, 09.00 Uhr,

Saal 1.019

Richter Sarunski

Vorwurf: gefährliche

Körperverletzung

Tatzeit: 07. Februar 2003

 

 

Die zur Tatzeit 21-, 19-, 18- und 16- jährigen Angeklagten sollen nach verbalen Angriffen gegen sich auf den Pöbelnden gemeinsam und arbeitsteilig eingeschlagen und eingetreten haben. Der 18- jährige habe dem Geschädigten mit einem Taschenmesser drei mal in den Oberschenkel und zwei mal ins Gesicht gestochen. Neben den Stichverletzungen habe der Geschädigte diverse Abschürfungen und Prellungen davon getragen.

Eine schlichtend eingreifende Zeugin sei durch das Taschenmesser am linken Daumen durch eine ausgedehnte Schnittverletzung verletzt worden.

Dem 21- jährigen Angeklagten droht eine Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und fünf Jahren. Gleiches droht den 19- und 18- jährigen Angklagten, wenn der allgemeine Strafrahmen angewendet wird. Sollte aufgrund von Reifeverzögerungen das Jugendrecht angewendet werden, kommen ¿ wie bei dem 16-jährigen Jugendlichen, Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel und Jugendstrafe in Betracht.

 

 

 

 

Werner Budtke

Pressesprecher

 

 

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