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Pressemitteilungen der Justiz

(StA SDL) Brand eines Einfamilienhauses vom 28.09.2003 in Klein Schwechten (Kreis Osterburg), Tod der 3-jährigen Tochter im Kinderzimmer

19.03.2004, Hansestadt Stendal – 8

  • Staatsanwaltschaft Stendal

 

 

 

Staatsanwaltschaft Stendal - Pressemitteilung Nr.: 008/03

 

Stendal, den 16. Oktober 2003

 

(StA SDL) Brand eines Einfamilienhauses vom 28.09.2003 in Klein Schwechten (Kreis Osterburg), Tod der 3-jährigen Tochter im Kinderzimmer

Zur Brandursachenermittlung wurden umgehend der Sachverständige für Brandursachen- und Elektrobrandursachen des Landeskriminalamts Sachsen-Anhalt, der Brandursachenermittler der Polizeidirektion Stendal, 1. Fachkommissariat, sowie der Gebäude- und Statiksachverständige in Zusammenarbeit mit dem Institut der Feuerwehr und einem Expertenteam der öSA, dem Hauptversicherer, eingesetzt. Von diesem Expertenteam wurden Ortstermine durchgeführt.

Im Ergebnis der durchgeführten Untersuchungen ist festzustellen, dass sich die Elektroanlage im brandbetroffenen Haus in einem ordnungsgemäßen Zustand befand. Das Kinderzimmer der verstorbenen Tochter, der Flur sowie ein kleines Bad im Mittelteil der oberen Etage des Hauses wurde als Brandausbruchsbereich festgestellt, da es dort zu sehr massiven Beschädigungen gekommen ist. Es kam dort zu einem Aufschmelzen der Elektroanlage. Jedoch befanden sich im gesamten Brandbereich keine Spuren, die auf einen elektrischen Defekt als Brandursache hindeuteten. Dennoch kann aus Sachverständigensicht die Elektroanlage als Brandursache nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Es ist immer möglich, dass durch Defekte ein Schwelbrand entsteht.

Anhaltspunkte für eine Fremdentzündung sind nicht vorhanden.

Im Ergebnis der Untersuchungen der einzelnen vorgenannten Sachverständigen konnte die Brandursache nicht konkret geklärt werden, nicht zuletzt im Hinblick auf das Aufschmelzen der Elektroanlage.

Im Ergebnis der Sektion wurde festgestellt, dass als Todesursache eine massive Kohlenmonoxydvergiftung vorlag, eine Brandeinwirkung somit erst nach dem Eintritt des Todes erfolgte.

Die parallel zur Brandursachenermittlung erfolgten weiteren Ermittlungen ergaben keinerlei Anzeichen für eine Straftat.

 

 

 

 

Da alle Untersuchungsmöglichkeiten durch ein umfangreiches Sachverständigenteam durchgeführt wurden, wurde der Brandort in Absprache mit dem sachverständigen Gremium, der Staatsanwaltschaft Stendal und dem Versicherer am 07.10.2003 an die Angehörigen übergeben.

Weitere Ermittlungen durch Zeugeneinvernahmen stehen an.

Harda Battermann-Janssen

Pressesprecherin

 

 

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