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Pressemitteilungen der Justiz

(OLG NMB) Eintragung eines Kunstwerkes in die Lost Art-Datenbank der Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste in Magdeburg

21.04.2022, Naumburg (Saale) – 004/2022

  • Oberlandesgericht

OLG Naumburg 1 U 292/19

Der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Naumburg verhandelt am 26.04.2022 über die Frage, ob der Eigentümer eines Gemäldes von den Rechtsnachfolgern eines jüdischen Voreigentümers die Mitwirkung an der Löschung einer Suchmeldung in der Lost Art-Datenbank der Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste verlangen kann.

Der Kläger ist Eigentümer eines im Jahre 1861 entstandenen Gemäldes, das er auf einer Kunstauktion in London erworben hatte. Dieses Gemälde war in den dreißiger Jahren des 20. Jahrhunderts in einer von einem jüdischen Kunsthändler geführten und im Jahr 1937 auf Geheiß des nationalsozialistischen Regimes geschlossenen Düsseldorfer Galerie ausgestellt und wurde dort verkauft. Der Inhaber der Kunstgalerie verließ im Dezember 1937 Deutschland und emigrierte schließlich nach Kanada.

Ein Teil seines Nachlasses ist in eine kanadische Stiftung eingebracht, die auch mit der Aufarbeitung der verfolgungsbedingten Verluste des Erblassers betraut ist.

Auf der Grundlage eines im Auftrag der kanadischen Nachlassstiftung gestellten Antrages wurde das Gemälde im Juni 2016 in die Lost Art-Liste der Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste mit Sitz in Magdeburg eintragen.

Der Kläger begehrt von den Beklagten als Treuhänder des Nachlasses des jüdischen Kunsthändlers unter anderem die Mitwirkung an der Löschung des Gemäldes aus der Lost Art-Liste. Zwischen den Parteien besteht Uneinigkeit darüber, ob die Umstände des im Jahr 1937 stattgefunden Verkaufs des Gemäldes aus der Düsseldorfer Kunstgalerie den Verdacht rechtfertigen, dass das Bild dem seinerzeitigen Eigentümer verfolgungsbedingt entzogen wurde.

Mündliche Verhandlung am 26.04.2022 um 11:30 Uhr im Saal 404-407 des Oberlandesgerichts Naumburg (Plenarsaal).

Impressum:
Oberlandesgericht Naumburg
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