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Pressemitteilungen der Justiz

Anstiftung zur schweren Brandstiftung und versuchter Betrug einer Versicherung in Magdeburg

26.11.2021, Magdeburg – 29/2021

  • Landgericht Magdeburg

21 KLs 456 Js 23205/17 (17/19) – 1. Strafkammer

 

1 Angeklagter

1 psychiatrische Sachverständige

1 Sachverständiger

25 Zeugen

 

In dem am 09.11.2021 begonnen Prozesse finden noch folgende Verhandlungstermine statt:

 

29.11.2021 10.00 Uhr; 20.12.2021 09.00 Uhr und vorsorglich: 10.01.2022 12.00 Uhr; 19.01. 13.00 Uhr und 28.01. 09.00 Uhr, jeweils Saal A 23

 

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, 3 unbekannte Personen angeworben zu haben, um am 14. November 2016 ein von ihm betriebenes Sonnenstudio in Magdeburg anzuzünden. Das Sonnenstudio wurde tatsächlich in Brand gesetzt, wodurch das gesamte Gebäude und auch die darüber liegende Wohnung erheblich beschädigt worden sein sollen. Dem Eigentümer der Immobilie soll ein Sachschaden von rund 120.000,00 € entstanden sein. Motiv des Angeklagten soll es gewesen sein, von der Feuerversicherung einen nicht unerheblichen Geldbetrag zu erlangen. Durch das Sonnenstudio soll der Angeklagte jedenfalls zuvor nicht ausreichend Einnahmen erzielt haben, um überhaupt die Kosten zu decken. Aufgrund der polizeilichen Ermittlungen soll die Versicherung keine Zahlungen an den Angeklagten geleistet haben. Unabhängig von dem Strafverfahren klagt der Angeklagte gegen die Versicherung vor der 11. Zivilkammer (Az. 11 O 446/17) auf Auszahlung der Versicherungssumme. In dem Verfahren vor dem Zivilgericht ist eine Entscheidung für den 02. Dezember 2021 anberaumt worden.

 

 

versuchter Mord im Zusammenhang mit einer Brandstiftung und einem versuchten Betrug zu Lasten einer Versicherung in Magdeburg

21 Ks 456 Js 32113/20 (4/21) – 1. Strafkammer

 

1 Angeklagter

1 Sachverständiger

31 Zeugen

 

Der Prozess konnte am 10.11.2021, nicht beginnen, da der Angeklagte unentschuldigt nicht erschienen ist. Die Polizei hat den Angeklagten zwischenzeitlich festgenommen und er befindet sich in Haft.

 

Prozessbeginn:                   30. November 20121, 09.00 Uhr, Saal A 23

 

Fortsetzungstermine:         01., 02., 09., 14., 16., 21. und

                                          22. Dezember 2021, sowie 11. Januar 2022,

                                          jeweils 09.00 Uhr, Saal A 23.

 

Dem 38-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, in der Nacht vom 12. auf den 13. Juli 2020 in Magdeburg eine von ihm betriebene sog. "Shisha-Bar" in der Halberstädter Straße angezündet zu haben. Die Shisha-Bar befand sich im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses. Durch den Brand und die dadurch verursachte Rauchentwicklung mussten die im Haus lebenden Bewohner durch die Feuerwehr teilweise mittels Drehleitern aus den Wohnungen gerettet werden und sollen auch teilweise verletzt worden sein. Motiv des Angeklagten soll es gewesen sein, von der Versicherung Zahlungen aufgrund des Brandereignisses zu erlangen. Zu einer Auszahlung durch die Versicherung soll es bislang noch nicht gekommen sein.

 

Die Staatsanwaltschaft geht bei dem versuchten Mord von dem Mordmerkmal Heimtücke in der Anklageschrift aus, da der Angeklagte billigend in Kauf genommen haben soll, dass das Feuer sich weiter ausbreiten würde und die Gefahr bestehen könnte, dass die im Haus lebenden Bewohner, die zum Teil bereits geschlafen haben sollen, arg- und wehrlos waren und durch den Brand hätten ums Leben kommen können. Dem im Haus installierten Rauchmelder soll es zu verdanken gewesen sein, dass die Bewohner rechtzeitig wach wurden und die Feuerwehr zu Hilfe rufen konnten.

 

 

Löffler

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Landgericht Magdeburg
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