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Pressemitteilungen der Justiz

Terminvorschau für Juni

28.05.2021, Halle (Saale) – 015/2021

  • Landgericht Halle

Vergewaltigung, schwerer Raub u.a. in Salzatal

Tag, Uhrzeit
02.06.21, 09:00 ; 07.06.21, 09:00 ; 09.06.21, 09:00 ; 10.06.21, 09:00

Raum 96

13c KLs 13/20

Dem im Februar 1980 geborenen Angeklagten werden Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung zur Last gelegt, ferner schwerer Raub, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§ 201a StGB), Nachstellung (§ 238 StGB), Hausfriedensbruch und Besitz  kinderpornographischer Schriften.

Anfang 2019 soll sich die damalige Ehefrau des Angeklagten von diesem getrennt haben, sie sei im zuvor gemeinsam bewohnten Einfamilienhaus in Salzatal wohnen geblieben, der Angeklagte sei ausgezogen.

Zwischen März und Oktober 2019 soll der Angeklagte dann ein mit einer Tracking-App ausgestattetes Smartphone im Pkw seiner Frau deponiert haben, um jederzeit ihren Standort ermitteln zu können. Ferner soll er eine versteckte Kamera in dem Wohnzimmer der Geschädigten installiert haben, von der aus Bilder auf sein Smartphone übertragen worden seien. Im September soll er bei der Geschädigten geklingelt haben und diese, als sie die Tür geöffnet habe, beiseite geschoben und in das Haus eingedrungen sein, wo er das Smartphone der Geschädigten an sich genommen habe. Anfang Oktober 2020 soll er ihr vor dem Haus aufgelauert haben. Als sie abends vor die Tür getreten sei, um zu rauchen, soll er sie maskiert überfallen haben und versucht haben, sie mit Klebeband zu fesseln. Als dies wegen des Widerstandes der Frau misslang, soll er sich an ihr vergangen haben.

Ende Oktober soll er die Geschädigte erneut überfallen und mit einem Schraubenzieher bedroht haben und auf diese Weise einen Schnellhefter mit Protokollen von Aussagen an sich genommen haben, die die Frau in den gegen den Angeklagten angestrengten Gewaltschutzverfahren getätigt hatte.

Auf seinem Smartphone soll er im übrigen kinderpornographische Fotos gespeichert gehabt haben.

Der Angeklagte hat die Vorwürfe weitgehend bestritten. Im Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.

Versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung in Weißenfels

Tag, Uhrzeit

03.06.21, 08:30 ; 04.06.21, 08:30 ; 15.06.21, 08:30 ; 23.06.21, 08:30

Raum 141

1 Ks 5/20

Dem im Dezember 1985 geborenen Angeklagten werden versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen.

Der Angeklagte soll an einem Abend im März 2020 vor einem Haus in Weißenfels eine Auseinandersetzung mit einem Mann gehabt haben. In deren Folge soll der Angeklagte mit seinem Taschenmesser mindestens sieben Mal auf den Rumpf und auf die Beine des Mannes eingestochen haben. Durch die scharfe Gewalteinwirkung am Rücken soll das Schulterblatt des Mannes gebrochen sein. Zudem sollen die Stiche zu gravierenden Verletzungen an Brust, Rücken und Bein geführt haben, darunter mehrere Durchtrennungen von Muskeln und Bändern, eine Eröffnung der Brusthöhle sowie eine Verletzung der hinteren Schienenbeinschlagader.

Der Angeklagte hat die Tat bestritten. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Betäubungsmittelhandel in Sangerhausen

Tag, Uhrzeit
02.06.21, 09:00 ; 03.06.21, 09:00 ; 08.06.21, 09:00 ; 09.06.21, 09:00

Raum 123

10a KLs 19/19

Dem im Dezember 1990 geborenen Angeklagten werden unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln in vier Fällen sowie bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln und Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen.

Der Angeklagte soll zwischen dem 30.06.2017 und dem 06.03.2018 in seiner Wohnung in Sangerhausen 50 Gramm Methamphetamin zum gewinnbringenden Weiterverkauf zum Preis von 50,00 EUR je Gramm aufbewahrt haben. Im Zeitraum 01.01.2018 bis 06.03.2018 soll er an den gesondert verfolgten E. an zwei Tagen jeweils zwei Päckchen mit jeweils 500g Marihuana sowie an einem Tag 500g Marihuana und 1 kg Amphetamin zur Weiterveräußerung überlassen haben. Bei der Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten am 06.03.2018 soll neben diversen Betäubungsmitteln und Bargeld ein Butterflymesser aufgefunden worden sein, mit dem der Angeklagte seine Drogengeschäfte abgesichert haben soll.

Der Angeklagte hat sich bislang nicht eingelassen. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Schwerer Raub und versuchte Nötigung in Halle

Tag, Uhrzeit
04.06.21, 09:00 ; 07.06.21, 09:00 ; 11.06.21, 09:00 ; 14.06.21, 09:00

Raum 187

3 KLs 8/20

Dem im Mai 1995 geborenen Angeklagten werden gemeinschaftlich begangener schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und versuchte Nötigung vorgeworfen.

Der Angeklagte soll im September 2019 in Halle mit einer weiteren unbekannten männlichen Person einem Mann, der auf seinem Fahrrad unterwegs war, mit dem Auto den Weg versperrt haben. Aufgrund des zuvor gefassten Tatplans soll der Angeklagte von dem Mann das Fahrrad gefordert haben. Um dies zu verhindern soll der Mann versucht haben, mit dem Fahrrad zu flüchten, was ihm jedoch misslungen sein soll, da der unbekannte Mann mit dem Messer mehrfach auf ihn eingestochen und ihm am linken Unterarm und am linken Schulterblatt Stichverletzungen zugefügt haben soll. Weitere Stiche soll der Mann mit seiner Tasche abgewehrt haben. Der Angeklagte soll versucht haben, dem Mann die Tasche zu entreißen. Als der Mann schließlich weggerannt sei, soll der Angeklagte dem Mann das Fahrradschloss entrissen und mit diesem auf den Mann eingeschlagen haben.

Im März 2020 soll der Angeklagte den Mann bedroht und diesen aufgefordert haben, die Anzeige gegen ihn zurückzunehmen.

Der Angeklagte hat bislang von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Bewaffneter Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Halle

Tag, Uhrzeit
08.06.21, 08:30

Raum 141

5 KLs 12/21

Dem im März 1979 geborenen Angeklagten wird bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen.

Bei einer Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten im April 2000 in Halle seien 8,4 Gramm Cannabisblüten, 16,6 Gramm Cannabisblätter sowie weitere 1,2 Gramm Cannabis aufgefunden worden, welche der Angeklagte gewinnbringend habe weiterverkaufen wollen. Außerdem soll der Angeklagte zum Zwecke der Gewinnung konsumfähigen Marihuanas und des anschließenden gewinnbringenden Weiterverkaufs in zwei Zelten mit professioneller Aufzuchtanlage im Schlafzimmer seiner Wohnung insgesamt dreizehn Cannabispflanzen herangezogen haben. Überdies soll der Angeklagte zur Absicherung der Drogengeschäfte ein Butterflymesser, ein Luftdruckgewehr, eine Schreckschusspistole und einen Dolch mit ca. 30 cm langer Klinge griffbereit aufbewahrt haben.

Der Angeklagte hat sich nicht eingelassen. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Vergewaltigung und Körperverletzung in Halle

Tag, Uhrzeit
10.06.21, 09:00 ; 17.06.21, 09:00 ; 22.06.21, 09:00

Raum 123

14 KLs 6/21

Dem im Januar 2000 geborenen Angeklagten wird Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung vorgeworfen.

Der Angeklagte soll sich im Juni 2020 in Halle an einer ihm bekannten Frau in der Wohnung eines Freundes vergangen haben. Der Angeklagte hat von seinem Recht Gebrauch gemacht, sich nicht zur Sache einzulassen. Im Falle einer Verurteilung kommt im Hinblick darauf, dass der Angeklagte zur Tatzeit noch Heranwachsender war, die Anwendung von Jugendstrafrecht in Betracht mit Sanktionen bis hin zu einer Jugendstrafe von 10 Jahren.

Wohnungseinbruchsdiebstahl in Halle und Saalekreis

Tag, Uhrzeit
11.06.21, 09:00 ; 14.06.21, 09:00 ; 21.06.21, 09:00 ; 25.06.21, 09:00

Raum 96

13 KLs 1/21

Das Landgericht Halle hatte den Angeklagten mit Urteil vom 22.07.2020 wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls in sieben Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt und eine Einziehungsentscheidung getroffen. Das Gericht hatte es als erwiesen angesehen, dass sich der Angeklagte im Zeitraum vom 09.11.2018 bis 21.12.2018 im Westen von Halle und im Westen des Saalekreises insgesamt siebenmal Zutritt zu dauerhaft bewohnten Einfamilienhäusern verschafft hat, aus denen er Wertgegenstände entwendete, um diese für sich zu behalten oder zu verkaufen.

Auf die Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts Halle mit Beschluss vom 15.12.2020 aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere Kammer des Landgerichts zurückverwiesen. Zur Begründung hat der Bundesgerichtshof im Wesentlichen ausgeführt, dass die der Feststellung der Täterschaft des Angeklagten zugrundeliegende Beweiswürdigung lückenhaft sei (6 StR 438/20).

Die neue Kammer wird nunmehr eine vollständig neue Hauptverhandlung durchzuführen und den Sachverhalt unter Berücksichtigung der Rechtsausführungen des Bundesgerichtshofs aufzuklären haben.

Schwerer Raub, gefährliche Körperverletzung u.a. in Sangerhausen u.a.

Tag, Uhrzeit
14.06.21, 09:00 ; 15.06.21, 09:00 ; 23.06.21, 09:00 ; 24.06.21, 09:00

Raum 123

14 KLs 2/21

Dem im Februar 2000 geborenen Angeklagten werden durch insgesamt fünf Anklagen u.a. schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, Trunkenheit im Verkehr, Körperverletzungen und gefährliche Körperverletzungen, Diebstahl im besonders schweren Fall, Erschleichen von Leistungen, Diebstahl in Tatmehrheit mit Hausfriedensbruch sowie Bedrohung in zwei Fällen in Tatmehrheit mit Sachbeschädigung vorgeworfen.

Der Angeklagte soll im September 2019 einen Mann in Sangerhausen aufgefordert haben, ihm Bier zu geben. Als der Mann sich geweigert haben soll, soll der Angeklagte ein Messer gezogen und dem Mann in den Oberarm gestochen haben. Anschließend soll er den Rucksack des Mannes, in dem sich zwei volle Bierflaschen befanden, an sich genommen haben. Ebenfalls im September 2019 soll der Angeklagte aus einem Kleintransporter in Sangerhausen, den er gewaltsam geöffnet haben soll, diverse Werkzeuge und Messer entwendet haben. Im Oktober 2019 soll er in Sangerhausen einen Mann einem Mann ein Fahrrad entwendet und dem Mann dabei ein Messer entgegengehalten haben. Anschließend soll er mit einem BAK von 1,87 ‰ mit dem Rad gefahren sein. Im November 2019 soll er in Hettstedt mehrfach einen Mann angegriffen und verletzt haben. Im Januar 2020 soll er ohne gültigen Fahrausweis mit der Bahn von Sangerhausen nach Halle gefahren sein. Im Mai 2020 soll der Angeklagte in Sangerhausen eine Bluetooth Box sowie Alkohol entwendet und nachdem ihm Hausverbot erteilt wurde, erneut die Verkaufsräume betreten haben. Überdies soll der Angeklagte im Dezember 2020 in der Küche der Gemeinschaftsunterkunft in Eisleben zwei Frauen mit einem Cricketschläger bedroht und mit dem Cricketschläger eine Überwachungskamera in der Küche zerschlagen haben. Anschließend soll er einen Mann, der durch den Lärm aufmerksam wurde, ebenfalls mit dem Cricketschläger bedroht haben.

Der Angeklagte hat sich bislang nicht zu den Vorwürfen eingelassen. Der Angeklagte war zur Tatzeit Heranwachsender, so dass die Anwendung von Jugendstrafrecht von seinem Entwicklungsstand abhängt. Unter Anwendung von Jugendstrafrecht drohen Sanktionen bis zu 10 Jahren Jugendstrafe. Es kommt außerdem wegen einer psychischen Erkrankung die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.

Schwere räuberische Erpressung in Halle

Tag, Uhrzeit
18.06.21, 09:00 ; 21.06.21, 09:00 ; 25.06.21, 09:00 ; 28.06.21, 09:00 ; 05.07.21, 09:00

Raum 187

4 KLs 15/20

Dem im Januar 2000 geborenen Angeklagten T. B. und dem im Januar 1999 geborenen Angeklagten T. M. B. werden schwere räuberische Erpressung vorgeworfen.

Die angeklagten Brüder sollen im Oktober 2020 gemeinschaftlich handelnd mit zwei weiteren, bislang unbekannten Mittätern, einem Mann in Halle aufgelauert, diesem mit einem unbekannten Gegenstand auf den Kopf geschlagen und unter Vorhalt einer kurzen Waffe, mutmaßlich Pistole, aufgefordert haben, die Taschen zu leeren. Anschließend sollen sie den Rucksack durchsucht und das Handy des Angeklagten im Wert von ca., 500 EUR an sich genommen haben. Unter Vorhalt der Waffe sollen sie den Angeklagten anschließend aufgefordert haben, für jeden Tatbeteiligten 100 EUR vom Geldautomaten abgebt. Dieser Aufforderung soll der Mann nachgekommen sein, wobei die weibliche Mittäterin mit dem Mann den Kassenraum betreten haben soll.

Die Angeklagten haben im Ermittlungsverfahren Alibizeugen benannt, die allerdings keine entlastenden Angaben gemacht haben. Im Falle einer Verurteilung droht für den Angeklagten T. M. B. eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Der Angeklagte T. B. war zur Tatzeit Heranwachsender, so dass die Anwendung von Jugendstrafrecht von seinem Entwicklungsstand abhängt. Unter Anwendung von Jugendstrafrecht drohen Sanktionen bis zu 10 Jahren Jugendstrafe.

Gefährliche Körperverletzung, schwerer Raub u.a. in Halle

Tag, Uhrzeit
18.06.21, 09:00 ; 25.06.21, 09:00 ; 28.06.21, 09:00 ; 30.06.21, 09:00 ; 05.07.21, 09:00 ; 07.07.21, 09:00 ; 12.07.21, 09:00 ; 13.07.21, 09:00

Raum 123

10a KLs 4/21

Dem im Juli 1990 geborenen Angeklagten werden 11 Straftaten, u.a. versuchte und vollendete gefährliche Körperverletzung, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Bedrohungen, versuchter und vollendeter Diebstahl im besonders schweren Fall sowie räuberischer Diebstahl in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung und Körperverletzung vorgeworfen.

Der Angeklagte soll im Zeitraum Januar 2020 bis Dezember 2020 mehrfach verschiedene Personen in Halle angegriffen und diese zum Teil mit Gegenständen verletzt haben, bzw. versucht haben, diese zu verletzten. Im Juli 2020 soll er einen Polizeibeamten geschlagen haben, als dieser ihn an der Flucht vor der Feststellung der Personalien hindern wollte. Einem Mann soll er im August 2020 mehrfach mit einer Schnittbewegung mit seiner Hand an seinem Hals gedroht haben. Überdies soll er mehrfach versucht haben, Fahrräder zu entwenden, zum Teil unter gewaltsamer Öffnung der Fahrradschlösser. Im Dezember 2020 soll der Angeklagte ein Fahrrad entwendet haben, um dieses gegen Entgelt weiterzugeben und sich für das Geld Betäubungsmittel zu kaufen. Zwei Männer, die den Angeklagten beobachtet haben sollen, sollen eingegriffen und vom Angeklagten mit Tritten, Schlägen, Bissen und Stichbewegungen mit einem mitgeführten Küchenmesser angegriffen worden sein.

Der Angeklagte hat sich nicht zu den Taten eingelassen. Lediglich zu der vorgeworfenen Tat im Dezember 2020 hat er sich teilweise geständig eingelassen. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Halle

Tag, Uhrzeit
29.06.21, 09:00 ; 30.06.21, 09:00

Raum 96

13c KLs 19/20

Dem im Mai 1982 geborenen Angeklagten werden bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen.

Der Angeklagte soll im Juni 2018 in Halle in seiner Umhängetasche in einer Socke versteckt ca. 28 Gramm Kokain versteckt haben, um dieses gewinnbringend zu verkaufen. Zu Absicherung seines Drogenhandels soll er in seiner Hosentasche griffbereit ein Einhandmesser mit sich geführt haben.

Der Angeklagte hat sich eingelassen, er sei beauftragt worden, die Betäubungsmittel zu jemandem zu bringen, wofür er 200 EUR bekommen sollte. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind und jeder Angeklagte bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig gilt (Unschuldsvermutung). Die Klärung, ob die in der Anklage erhobenen Vorwürfe berechtigt sind, ist Gegenstand der gerichtlichen Hauptverhandlung.

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