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Pressemitteilungen der Justiz

Mord in Osterweddingen

05.05.2021, Magdeburg – 12/2021

  • Landgericht Magdeburg

22 KLs 164 Js 37644/20 (2/21) – 2. Jugendstrafkammer

 

2 Angeklagte

2 Nebenkläger

2 Sachverständige

20 Zeugen

 

In dem am 23. April 2021 begonnenen Prozess gibt es folgende Terminänderungen:

 

  1. Mai 08.30 Uhr, 27. Mai 09.30 Uhr, 07. Juni 08.30 Uhr, 28. Juni 2021,

08., 15. und 21. Juli 2021, 11. und 30. August 2021 sowie 01. September 2021, jeweils 09.30 Uhr, Saal nach Aushang

 

Hintergrund:

Einem mittlerweile 21-jährigen und einem 22-jährigen Mann wird Mord aus niedrigen Beweggründen und in Verdeckungsabsicht vorgeworfen. Beide Angeklagten sollen am 16. Oktober 2020 in der Nähe eines Hotels in Osterweddingen ein dort geparktes Auto beschädigt haben. Als das spätere Opfer die Angeklagten deswegen zur Rede gestellt haben soll, sollen beide Angeklagten den Mann totgeschlagen haben.

 

Der mittlerweile 21-jährige Mann war zur Tatzeit noch 20 Jahre alt und daher Heranwachsender nach dem Jugendgerichtsgesetz, so dass der Prozess vor der Jugendstrafkammer stattfinden muss. Für Heranwachsende sieht das Gesetz abhängig vom Entwicklungsstand vor, dass entweder Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht anzuwenden ist. Sollten die Angeklagten nach Erwachsenenstrafrecht wegen Mordes verurteilt werden, müssen sie mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe rechnen. Das Höchstmaß der Jugendstrafe für Heranwachsende beträgt 10 Jahre. Handelt es sich bei der Tat um einen Mord und reicht dieses Höchstmaß wegen der besonderen Schwere der Schuld nicht aus, so kann eine Strafe bis zu 15 Jahren verhängt werden. Beide Angeklagten haben im Ermittlungsverfahren geschwiegen und befinden sich derzeit in Untersuchungshaft.

 

Löffler

Pressesprecher

Impressum:
Landgericht Magdeburg
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