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Pressemitteilungen der Justiz

Aktenzeichen: LVG 5/21

Entscheidungsverkündung des Landesverfassungsgerichts am 3. Mai 2021 im abstrakten Normenkontrollverfahren zur Änderung des Wahlgesetzes (§ 56 Abs. 5) und Kommunalwahlgesetzes (§ 68 Abs. 4)

16.04.2021, Dessau-Roßlau – 011/2021

  • Landesverfassungsgericht

Das Landesverfassungsgericht verkündet am 3. Mai 2021 um 14:00 Uhr im Sitzungssaal 18 des Justizzentrums Anhalt, Willy-Lohmann-Straße 29, 06844 Dessau-Roßlau eine Entscheidung in dem Normenkontrollverfahren über die Verfassungsmäßigkeit von § 56 Abs. 5 des Wahlgesetzes und § 68 Abs. 4 des Kommunalwahlgesetzes.

Mit Gesetz vom 2. November 2020 (Gesetz zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes und wahlrechtlicher Vorschriften) waren die angegriffenen Regelungen eingeführt worden, die in Fällen höherer Gewalt bei Gefahr für Leben oder Gesundheit unter näher bestimmten Voraussetzungen die Durchführung einer Wahl im Wege der Briefwahl ermöglichen. 22 Landtagsabgeordnete, darunter die 21 Landtagsabgeordneten der AfD-Fraktion und ein fraktionsloser Landtagsabgeordneter, halten diese Regelungen für verfassungswidrig. Sie sehen insbesondere die Wahlfreiheit, das Wahlgeheimnis und den Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl verletzt.

Die mündliche Verhandlung hat am 8. April 2021 stattgefunden.

Pressereferentin:        Richterin am Landgericht Ana Bischoff